Das tut mir sehr leid. Durch welche lebensbedrohenden traumatisierenden Erfahrungen in deiner jüngsten Vergangenheit ist das denn passiert? Zu dem von Erasco zitierten Schreiben des Ordnungsamtes wäre natürlich der Wortlaut der Anfrage interessant, auf die es sich ja explizit bezieht: "die von Ihnen genannten Waffen". Ganz genau wäre damit von dieser Aussage ja schon alles, was gar keine Waffe ist, ausgeschlossen. Ich tippe aber drauf, dass sowohl Veranstalter als auch Ordnungsamt es lieber übersichtlich gestalten als rechtlich präzise. Weder möchte man auf ein Veranstaltungsplakat einen Katalog an erlaubten und nicht erlaubten Gegenständen (inkl. Klingenlängen, Art der konkreten Anwendung und Absicht des Herstellers) drucken noch ist es realistisch, jede Aushilfe beim Einlass erstmal waffenrechtlich zu schulen. Da ist es einfacher, gleich zu sagen dass das Zeug nicht mitgebracht werden darf als nachher im Einzelfall zu diskutieren, ob der Dolch der neben dem Hörnchen baumelt nun scharf, spitz oder halbstumpf ist, für Schaukampf, zum Essen oder als Waffe dienen könnte und ob das Piratenhemd der Brauchtumspflege dient. Aus Veranstaltersicht kann "Keep it simple" immer nur dazu führen, dass er lieber eigentlich zulässige Gegenstände ausschließt als dass er problematische Gegenstände erlaubt. Und wir reden hier eben immer noch von Hobby. Klar, wir investieren da viel an Zeit, Geld und Herzblut. Aber es geht für die allermeisten nicht um die Existenz, nicht um Leib, Leben, Gesundheit, wirtschaftliches Auskommen etc. Verkleiden, sich in alte Zeiten zu versetzen, beim Sport treiben gut aussehen ist zwar vom Grundgesetz durchaus auch geschützt (freie Entfaltung der Persönlichkeit), steht aber eben nicht ganz, ganz oben auf der Prio-Liste wenn es um die Abwägung mit anderen eventuell bedrohten Rechtsgütern geht.