aber mir erscheint es doch etwas gewagt, allein die Mehrfachbestattungen als Beleg für das Fehdewesen heranzuziehen. Der zufällige gleichzeitige und gewaltsame Tod mehrerer Personen allein deutet nicht zwingend auf Fehden hin. Mal wieder ein Bereich, wo archäoligische Daten alleine nicht ausreichend aussagekräftig erscheinen. Ziehen wir jedoch Rechtsquellen, wie die Lex Salica, den Pactus Alamannorum und die Lex Alamannorum als Ergänzung hinzu, so wird tatsächlich die Fehde als ein Grund für das gleichzeitige gewaltsame Verscheiden mehrerer Personen plausibel. Die sehr detaillierten Wehrgeld und Schadensersatzvorschriften dienten ja gerade zur Verhinderung der Fehde. Trotzdem bleibt sie ein Grund unter vielen möglichen. Der Argumentation des Authors, die Mehrfachbestattungen belegten die Fehde (und seien damit regelmäßig Folge der Fehde) kann daher m. E. nur eingeschränkt gefolgt werden. Gruß Liuthar