Es war tatsächlich so, daß der Erstgeborene die Burg und die Ländereien erbte. Das war aber auch bei den freien Bauern so, daß auch hier der älteste Sohn den Hof erbte. Nach dem Tod des Vaters war es den nachfolgenden Söhnen, so belegen es jedenfalls Aufzeichnungen, durchaus gestattet, noch einige Zeit auf dem väterlichen bzw. dann brüderlichen Gut oder Burg zu verweilen. Aber ein Dauerzustand war dies nicht. Dann hieß es Abschied nehmen und sich z.B. als Söldner durchzuschlagen. Ziel, zumindestens der ritterlich ausgebildeten Söhne war es aber sicher vordringlich einem Fürsten oder gar König dienen zu können, denn hier ergab sich die Chance bei entsprechenden Verdiensten ein eigenes Lehen zu erhalten. Was auch nicht ganz selten vorkam, war, daß aus Rittern fahrende Sänger wurden. Der bekannteste Ritter, der zwar Ministeriale war (also ein Beamter), aber über kein eigenes Lehen verfügte und so sein Glück als fahrender Ritter und Sänger suchte und wohl auch fand, war Walther von der Vogelweide. Ritter, die mehrere Söhne hatten, schickten diese oftmals auch, sofern es sich um die später geborenen handelte, gleich in Kloster, damit Sie dort als Mönch oder je nach Stand vielleicht auch Abt werden konnte. Es gab, sieht man von den Ordensrittern ab, sicher weniger, die vom Ritter zum Mönch umsattelten. War es doch einfacher, mit den bereits erlernten Kriegskünsten in diesen Zeiten zu etwas Geld zu kommen. Als Mönch musste man z.B. erst einmal Lesen und Schreiben lernen, was viele Ritter nicht konnten. Insgesamt betrachtet erwartete die Söhne eines armen Ritters (und von denen gab es genug), die nicht das Glück hatten, der Erstgeborene zu sein, ein eher hartes Los. Aber auch der erbende Sohn, dessen Erbe in solchem Fall aus einer zugigen und nicht gerade komfortablen Burg (sofern es überhaupt mehr als ein Wohnturm mit hölzener Palisade bzw. Motte war) bestand, war nicht unbedingt als Glückspliz zu bezeichnen.