Ufff..naja so auf Anhieb fällt mir der Text von Ulrich Molitor ein. Von Hexen und Unholden Molitor behandelt drei große Teilbereiche des Hexenglaubens. Ausführlich geht er auf die Fähigkeit der Hexen bzw. des Teufels zum Maleficum ein, behandelt anschließend den Hexenflug, die Tierverwandlung und – sehr knapp – den Sabbat. Nach einem kurzen Exkurs über die Wahrsagerei wird im Sinne eines Resümees die Bestrafung der Hexen diskutiert. Zu den Maleficia zählt Molitor die Fähigkeit zum Wetterzauber, zur Verursachung von Krankheiten bei Menschen und des (negativen) Liebeszaubers. Die bestehenden Einwände gegen den Schadenszauber werden durch zahlreiche Beispiele aus der antiken und frühchristlichen Tradition scheinbar widerlegt. Überwiegend spricht Molitor jedoch über die Fähigkeiten des Teufels. Wohl aus argumentativen Gründen heraus betont Molitor ganz im Sinne Aristoteles die Bedeutung der Erkenntnisgewinnung durch Erfahrung. Gerade durch die Gerichtpraxis vor Ort ergeben sich immer wieder Exempel, welche für die zauberischen Fähigkeiten des Menschen zu sprechen scheinen. Eine Diskussion des Machtverhältnisses bzw. des Wechselspiels zwischen Teufel und Hexe unterschlägt Molitor zunächst weitgehend und hebt sich die überraschende Pointe seiner Erkenntnis bis zum Ende des Textes auf: Weder der Teufel noch die Hexe können ohne die Zulassung Gottes irgendetwas bewirken. Dabei ist diese permissio Dei keine beliebig dehnbare, generelle Regel, die alles zulässt, was nicht explizit verboten ist! Sie ist immer auf bestimmte Aktionen und Personen beschnitten. Dem Teufel verbleibt daher nur ein sehr eingeschränkter Spielraum. Auch diesen kann er nur nutzen, weil ihm als geistiges Wesen gegenüber den Menschen drei Vorteile zufallen: Er ist von überragender Schnelligkeit, besitzt überaus weit reichende Erfahrungen und Scharfsinn. Die Menschen selbst allerdings können nichts was auf magische Fähigkeiten beruht. Der Teufel benutzt sein Wissen lediglich, um die Hexen zu vermeintlichen Taten anzustiften. Alle verwendeten Zaubermittel sind bloßes unwirksames „Narrenwerk“, welche die Suggestion unterstützen sollen. Geschickt nutzt der Teufel seine Fähigkeiten zur Verblendung um einerseits die Hexen, andererseits der restliche Menschheit Glauben zu machen, es würde sich um Zauberei handeln. Diese dient nicht nur der Verführung der Schwachen, sondern auch der Erprobung der Frommen, wobei nicht auszuschließen ist, das gerade die Gerechten besonders leiden müssten. Die Fähigkeit des Teufels zur Verblendung in verschiedensten Formen der optischen Täuschung, der Sinnestäuschung, des Vorgaukeln falscher Tatsachen oder Träume sowie der Suggestion ermöglicht auch den Glauben an Tierverwandlung, Hexenflug und Sabbat. Diese Charakterisierung des Teufels nimmt für Molitor einen zentralen Punkt innerhalb der Argumentation ein. Intensiv wird auf Rechtsfälle im regionalen Umfeld zum Beweis des Hexenfluges eingegangen. Der Zweifler Siegmund führt natürlich den Canon Episcopi ins Feld, der den Glauben an den Flug nachtfahrender Frauen mit Diana in das Reich der Fantasie verbannt. Molitor spricht im Gegensatz zu anderen Autoren nicht von einer neuen Sekte der Hexen, die kaum mit den nachtfahrenden Frauen des Canon Episcopi vergleichbar ist. Er spricht von denselben Frauen, welche umfassende Kenntnisse über fremde Regionen und Personen besäßen und macht bereits hier seine skeptische Haltung deutlich. Denn letztlich erweist sich dieser Hexenflug wie auch der Sabbat nur als Traum. Realität dagegen besitzt die Teufelsbuhlschaft, zu der sich die Betroffenen aktiv entschließen müssen. Dieser Verbindung kann jedoch kein Nachwuchs entspringen, da es dem Teufel unmöglich ist, eine lebendige Seele dem Zeugungsakt (mit Hilfe gestohlenen Samens) beizusteuern. Der Dämonenpakt – den Molitor überwiegend aus den Anschauungen des Augustinus herleitet, ist für das Verbrechen also konstitutiv. Hexerei bleibt bei Molitor ein rein geistliches Verbrechen. Der Abfall von Gott und die Bereitschaft zum Teufelspakt sind jedoch Grund genug, um mit dem Codex de Maleficis et Mathematicis die Verurteilung zum Tode nach weltlichem Recht zu fordern. Diesen Widerspruch zwischen der Konstruktion des Verbrechens und der Zuordnung zum weltlichen Recht jedoch klärt Molitor nicht auf. Stattdessen schließt er mit einer Vermahnung an die „Weiber“, sich einer tugendhaften Lebensführung zu befleißigen und den Versuchungen des Teufels zu widerstehen. Wie im gesamten Text spricht er dabei vorwiegend die Frauen an, wobei er subtil eine geschlechtsspezifische Prägung des Zauberdeliktes befördert, ohne dies offensiv zu diskutieren. Die Auswahl seiner Exempel stützt diese Zuspitzung nicht. Trotzdem Molitor also eine eher skeptische Sicht auf das Delikt der Hexerei entwickelt, übernimmt er im Fall des Glaubens an den Dämonenpakt, die strafrechtlichen Konsequenzen und die geschlechtspezifische Zuordnung unkritisch Elemente der stark befürwortenden Hexenlehre, die seinen eher rational gefassten Argumentationszusammenhängen im Fall des Schadenszaubers, des Hexenfluges, der Tierverwandlung und des Sabbats zu widersprechen scheinen. Gänzlich vermeidet Molitor die Diskussion, ob es sich bei den Hexen um eine neue Sekte oder Form von Ketzerei handeln würde