darf man vergriffene Bücher kopieren ?

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user2442

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Hallo Ihr Lieben, die Frage mag naiv klingen,aber darf man vergriffene Bücher kopieren ? Ich bin ja der Meinung,man darf oder sollte dürfen,weil was will man machen ? 8| Aber weiß das Jemand genau ?
 
Hi Silvia, :bye01 das darfst Du ohne weiteres. Allerdings nur für den eigenen Gebrauch. Vor dem großen Internet-Boom war das in den Uni-Bibliotheken sogar die einzige Möglichkeit an Informationen zu kommen. Manche Bücher durften ja nicht ausgeliehen werden. Heute, im Zeitalter der Digitalisierung ist es sogar wesentlich praktischer, weil Du das Buch quasi als druckbare Datei vorliegen hast. Aber wie schon gesagt: nur für den Eigengebrauch, sonst verstößt Du gegen das Copyright. Viele vergriffene Bücher gibt es übrigens schon als Digitalisate im Netz. Schau einfach mal über Google, ob Dein gesuchtes Buch nicht dabei ist.
 
Sicher? Die Frage tauchte nämlich mal auf als ich hier ein bestimmtes Buch gesucht habe. Leider ist der Suchthread schon ein paar Monate her und wurde daher schon gelöscht, sonst hätte ich den hier verlinkt. Phelan meinte "damals" das wäre erst erlaubt wenn der Autor schon seit vielen Jahren (glaub es war was um die 70 Jahre) verstorben ist. Seine genaue Info hab ich leider nicht mehr im Kopf.
 
@Anno es ist noch anders.Ich habe heute morgen ein Buch zum Verkauf angeboten,das in weniger als einer halbe Stunde weg war.Interessenten wären mehre da,deshalb die Frage ob man es kopieren darf.Es wäre ja ein kleiner Aufwand,den Kopierer auf zB. 3x einzustellen. Bevor ich das anbiete wollte ich aber fragen ob es Rechtens ist,aber das hat sich ja nun erledigt,da es ja für anderleuts Gebrauch wäre.
 
Ganz kurz aus meiner juristischen Praxis: 1.) Es ist nicht gestattet ein komplettes Werk zu kopieren, auch nicht für den Eigengebrauch, solange man nicht Eigentümer des Originals ist. 2.) "Sicherungskopien" dürfen nicht, auch wenn man Eigentümer des Originals ist, weitergegeben werden. 3.) Wenn man eine gesetzlich zulässige Kopie erstellt hat, dann ist sie zu vernichten, wenn man das Eigentum am Original verliert. 4.) Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 5.) Das Urheberrecht ist dazu da, dass der Urheber über sein geistiges Eigentum verfügen und dies verwerten kann. Ergo: Es ist nicht erlaubt ein Buch zu kopieren, nur weil es vergriffen ist. Denn ob ein Buch vergriffen sein soll, oder eben neu aufgelegt und damit wieder zum Verkauf angeboten wird, obliegt dem Urheber. Das obige gilt pauschal und grundsätzlich für das gesamte Urheberrecht. Es gibt wie immer im Recht auch Ausnahmen... Beste Grüße, Benny
 
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Aha ! Auch Dir lieben Dank.Den link von Ormenwolf hab ichmehrmals gelesen,aber immer noch unsicher,danke das Du das entschlüsselt hast.
 
Noch einen Nachtrag... Eine Methode ein Buch komplett legal zu Vervielfältigen wäre es, dieses handschriftlich abzuschreiben. Wer sich also diese Mühe machen möchte hat den Segen des Gesetzgebers. Grüße, Benny
 
... und wenn man das auf Pergament und mit selbstgeriebener Tinte und mit Federkiel sowie in Gewandung bei dem Schein eines Kienspans erledigt, dann ist es auch noch hobbytechnisch "a" 8o
 
und so eine handschrift darf man dann am pc abtippen und ausdrucken? :-D Gibt es für den Gesetzgeber einen Unterschied zwischen Handshcriftlich und Mit dem Rechner abgetippt? eine Abschrift ist es ja so oder so, oder?
 
und so eine handschrift darf man dann am pc abtippen und ausdrucken?
Nein, dass geht nicht. Mit der Abschrift ist die einmalige "analoge" Kopie gemeint. Soweit ein PC eingesetzt wird, würdest Du nicht nur eine Abschrift anfertigen, sondern eine "digitale" Kopie, denn das Buch wäre dann zumindest im Zwischenspeicher temporär abgelegt, so dass dies eben keine einfache Abschrift mehr ist (und ja auch möglicherweise mehrfach ausgedruckt werden kann). Zweifelhaft ist auch die Abschrift mittels einer digitalen Schreibmaschine (aufgrund des Zwischenspeichers). Meiner Meinung selbst noch die mittels einer analoge Schreibmaschine, obgleich letztere wohl von der herrschenden Meinung als zulässiges Abschriftsmittel angesehen wird. Warum?: Man muss sich den Grundgedanken des Urheberrechts dazu vorstellen. Die Frage ist, ob man mit seiner Handlung ein eigenes Werk schafft. Das ist zumindest mit der handschriftlichen Abschrift der Fall, denn es ist eine sog. "persönliche geistige Schöpfung". Sie stellt nämlich durch ihre Form etwas Neues und Eigentümliches dar,denn die Abschrift des ursprünglichen Buches enthält etwas Individuelles und ist dann wieder ein eigenes Werk - für welches auch das Urheberrecht gilt. Ich hoffe, dass dies einigermaßen verständlich ist. Wer es genauer wissen möchte, dem empfehle ich ein Fachbuch zu lesen, denn weitere Ausschweifungen würden den Rahmen hier bei Weitem sprengen. Beste Grüße, Benny
 
Das abschreiben wäre ja nicht das Problem,aber die detailreichen Bilder ...*schwitz* ;)
 
Hallo! Dazu kommt, dass jeder Käufer eines PC oder Drucker bereits pauschal seine "Tantiemen" an die Autoren über die VG-Wort entrichtet hat. Gruß Stucki
 
Ich habe letztens ein Buch kopiert bekommen, das nicht mehr aufgelegt wird, allerdings mit ausdrücklicher Erlaubnis der Autorin. Dann ist das doch in Ordnung, oder? Oder könnten die Rechte auch bei einem Verlag liegen, der zustimmen muss? (Ich gestehe freimütig, dass ich das jetzt fertig kopiert, geklebte und jetzt fertig gebundene Stück so oder so nicht wegschmeißen werde.)
 
Leute langsam wird es eng. Bei Fragen und Antworten beachtet bitte dabei das Rechtsdienstleistungsgesetz. Ausgenommen evtl. Beka ;)
 
Ich möchte Ulf Recht geben, denn spätestens mit dem besprechen individueller Fälle kommen wir in eine Art Rechtsberatung. Soweit ein Buch vergriffen ist, kann ich es nachvollziehen, dass jemand der Meinung ist, dieses kopieren zu dürfen. Und ich habe sogar Verständnis für diese Ansicht, denn man würde es ja kaufen wollen - ehrliche Absichten vorausgesetzt -, nur es geht halt nicht mehr. Und trotzdem ist dies nicht gestattet! Und noch ein eindringlicher Rat: Wer dennoch Bücher kopiert, der oder die sollte im eigenen Interesse damit nicht hausieren gehen. Das gilt insbesondere für ein öffentlich zugängliches Forum wie hier. Wer ein Fachbuch lesen möchte, dem kann ich folgendes empfehlen: Urheberrecht, Manfred Rehbinder, erschienen bei C.H. Beck, kosten ca. € 30,-. Oder ihr lest Euch einmal den Wikipedia-Artikel zum Deutschen-Urheberrecht durch. Dieser genießt zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber gibt zumindest einen guten Überblick. Beste Grüße, Beka PS. Das Fachbuch aber nicht kopieren gehen! (s.o.) ;)
 
Lieber Benny,herzlichen Dank für die ausführlichen Auskünfte und Deine Geduld mit uns. Meine Frage ist aufs Beste beantwortet. :thumbsup:
 
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