ich habe unter
http://www.planet-wissen.de folgendes zu diesem Thema gefunden Die Geschichte der Ehe "Hîwa" ist das alte germanische Wort für "Heirat" und bedeutete soviel wie: Hausstand, Hausgemeinschaft; die "Ehe" entstammt dem alt- oder mittelhochdeutschen "ewe" oder "ewa", dem "Gesetz". Die Ehe ist also eine Gemeinschaft, die einem Gesetz, bestimmten Regeln folgt. In Deutschland ist das die "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau. Evolutionsforscher gehen davon aus, dass am Anfang der Menschheit die Promiskuität, die freie, ungeregelte Partnerwahl, geherrscht hat. Erst langsam bildete sich die Gruppenehe heraus, dann die Polygamie, die Vielehe. Die Monogamie, die Einehe, ist danach die kulturell höchststehende rechtliche Verbindung zweier Menschen. Diese Eheform ist auch die in allen Kulturen am weitesten verbreitete und genießt den höchsten Status. Die Ehe im frühen Mittelalter - die Muntehe In Europa gab es bis ins frühe Mittelalter verschiedene Eheformen. Zum einen die Muntehe, bei der die Frau von einem Schutzverhältnis - ihrer Sippe - in ein anderes - das des Bräutigams, wechselte. Der zahlte dafür den Muntschatz. Die Höhe war bei den Germanen in den Stammesrechten festgelegt: "Die gesetzmäßige Ehegabe besteht aus 40 Schilligen, entweder in Gold oder in Silber ... oder was immer man zu leisten vermag." Das war viel Geld und lässt darauf schließen, dass es ein geregeltes Eheverhältnis damals nur für die Oberschicht gab. Später wandelte sich der Muntschatz von der "Gegenleistung", die an die Sippe der Frau ging, in eine Art Witwenversicherung. Das Geld gehörte der Frau und diente als Rücklage für den Fall, dass der Mann starb. Munt bedeutete sowohl Schutz als auch Herrschaft. Zu sagen hatte die Frau bei der Eheschließung nichts. Verhandelt wurde zwischen den Sippen. Zweck war die Verbindung zweier Sippen aus politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen. Die Trauung im frühen Mittelalter Die Trauung selbst war eine feierliche, öffentliche und weltliche Zeremonie. Nach der Verlobung wurde die Braut an den Bräutigam übergeben. Das wurde von einer Reihe ritueller Handlungen besiegelt: zusammen mit der Braut wurden zum Beispiel Speer, Schwert oder Hut als Zeichen der Schutzgewalt übergeben. Der Bräutigam ergriff dann die Hände der Braut, trat auf ihren Fuß und ummantelte sie. Dann wurde die Braut mit dem sogenannten "Brautlauf" in das Haus ihres Mannes geführt. Hier fand unter Zeugen die "Beschreitung des Ehebettes" statt. Erst dann galten beide als verheiratet. Als Anerkennung, wohl aber auch als Geschenk für ihre Hingabe, gab es am "Morgen danach" die "Morgengabe" - ein wertvolles Geschenk - für die Braut. Friedel- und Kebsehe Für breitere Bevölkerungsschichten, aber auch neben der Muntehe, gab es die Friedelehe. Diese wurde mit weitaus weniger Aufwand geschlossen, hatte auch einen weniger bindenden und, für die Braut, absicherenden Charakter. Es gab keine Verlobung und keine Trauung, aber der Bräutigam musste die Heimführung der Braut begründen, das Beilager beibehalten und auch die "Morgengabe". Die Friedelehe hatte keine standesrechtlichen Folgen und durfte neben der Muntehe existieren. Und sie konnte in eine Muntehe umgewidmet werden. Zwei Muntehen aber durfte es nicht geben. Noch weniger verbindlich war die "Kebsehe", die keinerlei Formalitäten bedurfte. Die Kebsehe bestand zwischen einem Freien und einer Unfreien. Das Wort "Kebse" bedeutet Sklavin oder Dienerin. Der Freie konnte, da er die sachenrechtliche Verfügungsgewalt über seine Unfreien besitzt, seine Mägde nach seinem Willen jederzeit zum Geschlechtsverkehr zwingen oder auch heiraten. Diese geschlechtliche Verbindung zwischen Magd und Herrn wird Kebsehe genannt, dabei handelte es sich ursprünglich sicherlich nicht um eine ordnungsgemäße Eheverbindung. Aber bei entsprechender Verlautbarung konnte sie eheähnliche Rechtsformen annehmen. Von der Zwangs- zur Konsensehe Ab dem zehnten Jahrhundert ging die Kirche zunehmend gegen die Kebsehe vor. Zwar spielte die kirchliche Trauung zu dieser Zeit noch keine herausragende Rolle bei der Eheschließung. Es wurde aber nach und nach üblich, bei Trauungen den kirchlichen Segen einzuholen. Bald entstand daraus ein eigenes Ritual, eine Hochzeitsliturgie. Die Kirche unterstützte die Monogamie und die Unauflöslichkeit der Ehe. So setzte sich allmählich die rechtlich bindende, sozial absichernde, auf Konsens beruhende monogame Ehe durch. So entstand das "Ja-Wort" beider Brautleute bei der Eheschließung. Der Vormund der Braut, der früher die Hochzeit ausgehandelt hatte, wurde überflüssig. Aus dem Sippen-Vormund wurde der Trauzeuge. Die wachsende Rolle der Kirche Noch war der kirchliche Segen fakultativ, eher Sitte als Pflicht. Doch die Kirche hatte ihre Macht ausgedehnt und bis zum frühen 13. Jahrhundert ein eigenes Eherecht entwickelt. Die Trauung wurde zu einer kirchlichen Angelegenheit. Im Jahr 1225 beschloss das Vierte Laterankonzil, dass Trauungen nur noch von einem Priester vorgenommen werden durften. Laientrauungen wurden verboten. Wer sich dem widersetzte, dem wurden harte Maßnahmen angedroht. Wer ohne kirchlichen Segen miteinander lebte - so befahl eine Ordnung der Abtei St. Peter in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts - der solle "des Gebietes verwiesen und von einem Abt nach seinem Willen bestraft werden." Die Ehe nach protestantischem Verständnis Luther durchbrach die Hochzeits-Hoheit der Kirche. "Es kann ja niemand leugnen, dass die Ehe ein äußerlich, weltlich Ding ist, wie Kleider und Speise, Haus und Hof weltlicher Oberheit unterworfen", postulierte er 1530 in "Von Ehesachen". Die weltliche Autoritäten sollten die Eheschließung übernehmen und rechtlich regeln. Daraufhin wurde die kirchliche Trauung von den jeweiligen Staaten vorgeschrieben. Was in protestantischen Ländern schlicht dazu führte, dass die kirchliche Trauung zur Pflicht wurde - und damit impliziert wurde, dass eine christliche Segnung zur Ehe dazu gehört. Denn natürlich nahm die Kirche nicht von ihrem Gewohnheitsrecht Abstand, eine Hochzeit zu sanktionieren. Wollte sich jemand der Heirat verweigern, schritt die jeweilige staatliche Instanz ein, vor allem, wenn der Beischlaf bereits zur Schwangerschaft geführt hatte, der Erzeuger jedoch nicht heiraten wollte. 1563 wurde auf dem Konzil von Trient seitens der katholischen Kirche beschlossen, dass eine wirksame Ehe nur noch in Anwesenheit eines Priesters und zweier Zeugen zustande kommen durfte. Doch die Kirchen unterschieden sich in ihrem Eheverständnis. Für die katholische Kirche galt die Ehe als Sakrament, für die protestantische nicht. Was also sollten die religiösen Minderheiten machen? Immer deutlicher wurde die Notwendigkeit einer unabhängigen Regelung. Der Staat greift ein Dazu trug seit dem 17. Jahrhundert die Modernisierung des alten Europa bei. Humanismus und Aufklärung setzten sich durch. Freiheit, Verantwortlichkeit, Vernunft wurden neue Ideale. Die Rolle des Staates wandelte sich. Endgültig brach die französische Revolution mit der Vormacht der Kirche. 1792 wurde die Ehe als Ziviltrauung zunächst in Frankreich festgeschrieben. Nach und nach wurde diese Regelung auch in den Gebieten eingeführt, die von den französischen Revolutionstruppen und später von Napoleon besetzt wurden. Geistlichen wurde verboten, vor der zivilrechtlichen die kirchliche Trauung vorzunehmen. 1848 setzte sich dies im Zuge der Frankfurter Nationalversammlung auch in Deutschland durch. "Die Religionsverschiedenheit", wurde dort beschieden, "ist kein bürgerliches Ehehindernis." 1876, fünf Jahre nach Grünung des Deutschen Reiches, wurde das "Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung" erlassen. Seitdem war im gesamten Deutschen Reich für die Beurkundung der Eheschließung ein staatlich bestellter Standesbeamter verantwortlich. Bin mir aber nicht sicher, ob dieses historisch so korekt ist Gruss Stephan