Im Artikel "Die Rechtsstellung der freien Frau im Erb- und Eherecht des Edictus Rothari" (Autor Klemens Wedekind, erschienen im Concilium medii aevi in 2009) steht, dass die ältere Forschung durch eine Bestimmung der Lex Salica davon ausging, dass Frauen keinen Landbesitz erben durften. Im Weiteren schreibt der Autor, dass dieses Urteil mittlerweile revidiert wurde. Begründung: die Erwähnung der terra Salica deute darauf hin, dass Land einer bestimmten Qualität Gegenstand der Bestimmung sei. Aus dem Edictus Rothari gehe hervor, dass Frauen im langobardischen Recht durchaus Land bzw. Gebäude besitzen und erben durften. Die Erbschaft erfolgte unter bestimmten Voraussetzungen, nur eheliche Töchter / Schwestern haben einen Erbanspruch, sie durften noch nicht oder nicht mehr verheiratet sei etc. Aber was ist mit "Land bestimmter Qualität" gemeint, das im Lex Salica erwähnt wird?