Die Inquisition als Grundlage der modernen Strafverfolgung.....???

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Ja. Und? Ich bin kein Rechtsexperte, aber mein Wissensstand ist folgender: Erst der Inquisitionsprozess hat sowas wie Beweisführung, Indizienprozess und Strafverfolgung auf den Weg gebracht. Vorher wurde in lateinischen Europa praktisch ausschließlich mit Aussagen gearbeitet und deren Wert anhand von Stand, Schwüren, Schwurhelfern (gewissermassen Leumundsbürgen) der Aussagenden, sowie göttlicher Strafe bei Eidbruch und Falschaussage bemessen. Und das auch nur wenn es einen rechtsfähigen Kläger (von ähnlichem Stand des Angeklagten und im gleichen Rechtsraum verortet) gab, der sich (bei Privatprozessen teils bis ins späte Mittelalter) nach einem Rechtsspruch auch noch mit seinen Kumpels selbst um die Durchsetzung des Urteils kümmern musste. Der Inquisitionsprozess geht ganz anders an die Sache ran: Ketzerei ist ein Verbrechen. Ihre Anhänger müssen nicht von "Betroffenen" angeklagt werden, sondern werden aufgespürt und nach der verfahrensrechtlich möglichst objektiven Bewertung eines Expertengremiums verurteilt. Und es wird politischer Druck aufgebaut, damit dieses Urteil dann auch sofort vom weltlichen Herrscher vollstreckt wird. - Sicher die Ausrichtung, Hintergründe und viele kleine menschlichen Stellschrauben lassen einen Zurückschrecken: Aber übertrage das auf Mord, Raub und Vergewaltigung und du hast einen erfreulich modernen Ansatz. So modern, dass sich manche vielleicht garnicht vorstellen können, dass es mal anders war. Mit dem Inquisitionsprozess kommt zu "eine Klage bearbeiten" noch "ein Verbrechen aufklären" hinzu.
 
Halfdan, es ist schon ein Unterschied, ob man nen Erblasser auf offener Straße umbringt und nen armer Schlucker benennt, der dann vor Gericht verurteilt wird und den man dann für die eigene Tat umbringt obwohl die ganze Gegend das Gegenteil weiß. Und das nur, weil man genug Leumundszeuen hat, die beschwören, das man das nie machen würde oder ob der Richter von sich aus dem Hinweis des armen Schluckers unter der peinlichen Befragung der Sache nachgeht und den wahren Täter trotz der vielen Leumungszeugen auch befragt und dann zum Tode verurteilt.
 
Das stimmt,wobei es eine gewisse Ironie ist,dass viele Kirchenkritiker,die sich für historisch gebildet halten,die peinliche Befragung mit der Folter verwechseln.
....oder ob der Richter von sich aus dem Hinweis des armen Schluckers unter der peinlichen Befragung der Sache nachgeht und den wahren Täter trotz der vielen Leumungszeugen auch befragt und dann zum Tode verurteilt.
 
Es gibt einen Unterschied zwischen "Schönreden" und "Verstehen". Man kann Dinge anders machen, als wir sie heute machen und es funktioniert trotzdem, ja ist für die Anwender und Zeitgenossen sogar normal gewesen. Und es nunmal so, dass die Art wie wir manche Dinge heute machen auf Entwicklungen fußen, die wir heute in ihrer ursprünglichen Verwendung nicht mehr gut finden. Mord ist ein Verbrechen und egal ob es abseits des Toten "Geschädigte" gibt, soll es von einer übergeordneten Instanz verfolgt und von einem Expertengremium untersucht und der Täter anhand der Beweise zeitnah verurteilt werden. Das ist eine Entwicklung, die auf der mittelalterlichen Inquisition fußt.
 
Der von mir gewählte Begriff "schönreden" bezog sich eher auf die, wie ich meine, aus dem Kontext herauszulesende Meinung des Verfassers, daß die Einführung der Inqusition sowie gewisse Ähnlichkeiten in bestimmten Verfahrensweisen mit der heutzutage praktizierten, modern - humanen Strafverfolgung, diese begründet hätte. Nur würde ich da doch einigermaßen hartnäckig widersprechen, da sowohl die Intention (die Verfolgung von Andersgläubigen sowie vor allem Konvertiten, siehe spanische I./ Zerstörung und Zerschlagung sowie Diffamierung Abweichender Lehrmeinungen ...), die hinter der Begründung der Inquisition stehen als auch grundlegende Verfahrensweisen derselben, grundverschieden sind und in Ihrer (m.M.n.) perversion damals wie heute nahezu einzigartig sind und allerhöchstens einem Vergleich mit den Greueltaten und Geschehnissen des dritten Reiches standhalten können... Aber wie gesagt, daß ist led. meine ( möglicherweise durchaus subjektive ) Meinung... Aber wahrscheinlich kann man mit den Vergleichen und Meinungen innerhalb der Ähnlichkeiten zu den Verfahrensweisen o.g. Strafverfolgungsgrundlagen ganze Regalwände voll mit entsprechenden und vor allem sich widersprechenden Dissertationen füllen, sowohl in den Juristischen wie auch Philosophischen und in Humanistischen Diziplinen... ;) Oder, um es anders zu formulieren, erscheint mir die Vorstellung, die Inqusition als Grundlage der modern-humanen Strafverfolgung zu sehen, ebenso unschmackhaft und abwegig, wie daß bei gewissenen Folterungen praktizierte Hautabziehen als Grundlage der modernen Dermatologie anzusehen... ;) LG Halfdan Horntrinker
 
Sorry für zwei Posts direkt hintereinander, Editierzeit war abgelaufen... :)
Oder, um es anders zu formulieren, erscheint mir die Vorstellung, die Inqusition als Grundlage der modern-humanen Strafverfolgung (sofern sie denn tatsächlich vorhanden ist und praktiziert wird und es sich nicht, wie in einigen § der div. Gesetzesregelungen, die in die § des StGB "hineinstreuen", mehr um Monopolerhaltende, Wirtschaftlich-/Politisch-moralisch motivierte / "begründete" Strafverfolgung handelt ;) ) zu sehen, ebenso unschmackhaft und abwegig, wie daß bei gewissenen Folterungen praktizierte Hautabziehen als Grundlage der modernen Dermatologie anzusehen... ;)
LG Halfdan Horntrinker
 
Also ist das Aufzeigen von historischen Entwicklungslinien anzuzweifeln, wenn am Anfang dieser Entwicklungslinien Intentionen stehen, die moralisch zweifelhaft sind? Nur weil die Inquisition nicht als Mutter modernen Gerechtigkeitsempfinden gesehen werden kann, kann sie doch trotzdem der Vater der Grundabsicht und systemischen Umsetzung moderner Justiz sein. Hier nicht zu differenzieren hat den bitteren Beigeschmack von "Es kann nicht sein, was nicht sein darf." Die Intention/Grundabsicht ist auf ihre Basis heruntergebrochen das Verfolgen von Verbrechen um ihrer selbst willen. Dass dies ursprünglich mit "Verbrechen" geschah, die nur im speziellen Umfeld der Zeit als solche definiert wurden (Häresie und Hexerei) und dass die Art der Verfolgung alles andere als moralisch einwandfrei oder auch nur objektiv tatsächlich funktional war, das ist aus meiner Sicht kein Grund die Aussage an sich anzuzweifeln. Die Entwicklungslinien und der Einfluss des geistlichen Rechts auf die Entwicklung moderer Legislative und Judikative ist schon beachtlich. Bis in die Neuzeit war man "Doktor beider Rechte", nämlich des weltlichen und des Kanonischen Rechts, wenn man Jura voll studiert hatte. Sicher war die französische Revolution und das stärker an antiken Traditionen ausgerichtete aufgeklärte Recht ab dem 17. Jh. ein enormer (und aus meiner Sicht absolut notwendiger und guter) Einschnitt. Dennoch sind die Strafverfolgung abseits von "öffentlichen" Verbrechen wie Brandstiftung und der Indizienprozess keine Errungenschaften der Antike, sondern - wenn überhaupt einer Zeit und Istitution zuzuordnen - der Inquisition.
 
Es geht ja auch im Artikel hauptsächlich nicht darum, was als Verbrechen definiert und wie dieses geahndet werden soll. Sondern um den Weg, das Verbrechen aufzuklären und den Schuldigen zu überführen. Hier sehe ich in der Tat einen Fortschritt hinsichtlich der Objektivität: Nicht wer schlechter reden oder die "schlechteren" Zeugen beibringen kann, ist schuldig, sondern der, dem die Tat nachgewiesen werden kann. Dass man zum Tatnachweis ein Geständnis benötigt, ist angesichts der damals noch kaum entwickelten Forensik ebenfalls eher als positiv zu bewerten. Folter hielt man halt für ein probates Mittel, zu diesem Geständnis zu kommen - man hielt es eben lange nicht für möglich, dass ein Unschuldiger unter (moderater) Folter etwas gestehen würde, dass er nicht begangen hat. Natürlich lässt dieses unausgereifte juristische Procedere Tür und Tor offen für Missbrauch. Aber Rechtsbeugung ist auch in unserem Rechtssystem möglich.
 
Ich sagte ja bereits, daß meine Ansicht(en) dahingehend möglicherweise eher subjektiver Natur ist (sind)... :) Ich für meinen Teil würde (möchte) die Inquisition sowie deren Verfahrensweise(n) eher als einen eigenständigen Zweig / Abspaltung der Rechtsfindung innerhalb der Strafverfolgung ansehen, da sie nur und ausschließlich Verstöße / abweichende Ansichten gegen sich selbst bzw. gegen die ihr zugrundeliegende Organisation verfolgt und ge-/ verurteilt hat, keinesfalls jedoch öffentliches Interesse (außer dem aus Willkür und Eigendünkel -/ Interesse postulierten) vertreten hat... Zumal meines Wissens nach in den "Untersuchungen" weder eine irgendwie geartete unbefangene, richterliche Unabhängigkeit noch eine unbefangene und unabhängige Verteidigung stattgefunden hat oder auch nur möglich war. Und ebenfalls hat sie m.M.n., ganz im Gegenteil zu der hier in dem Artikel dargestellten Meinung, eher einen Gegenpol, wenn nicht sogar eine massiv Rückläufige Funktion in der Rechtsentwicklung gebildet und gehabt, da sie nach wie vor die totalitäre und willkürliche Strafrechtsausübung der "weltlichen" Obrig- /Gerichtsbarkeit unterstützt und sie damit massiv ver-/ gestärkt hat und zu allem Überfluß auch noch, durch die Verfolgung abweichend denkender Freigeister, ein möglicherweise wesentlich eher einsetzendes Um-/ Weiterdenken, sowohl in der Straf- wie auch Zivilrechtlichen Prozessbildung, verhindert hat. Das sie (bzw. die zunehmende Ablehnung und der aus der Willkür erwachsende Unmut) zweifellos mit ein ausschlaggebender Grund für Proteste, Auf-/ und Widerstände, aus denen letztlich dann irgendwann ein tatsächliches, Ziviles Bürgerrecht erwachsen ist, war, bleibt ja unbenommen. Meiner Meinung nach hat z.B. die Niederschrift, Anerkennung und Umsetzung der Magna Charta wesentlich mehr zur Grundlage eines modernen Strafverfolgungs und Zivilrechtssystemes-/ prozesses beigetragen, als es der Inquisition und deren angewendeten Verfahrensweisen, u.a. aufgrund des dogmatischen und starren Denkschemata, in Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Intention, jemals möglich gewesen wäre... :) LG Halfdan Horntrinker
 
Und die Aussage musste am nächsten Tag nochmal ohne (!) peinliche Befragung wiederholt werden. Arnold Angenendt hat in seinem Buch "Toleranz und Gewalt" auch eine seriöse Statistik aufgeführt,die über einen bestimmten Zeitraum aufführt,wie die Urteile wegen Häresie ausfielen,sehr oft kam es zu Freisprüchen oder der Verurteilte musste eine bestimmte Zeit lang ein Zeichen an seiner Kleidung tragen.
Folter hielt man halt für ein probates Mittel, zu diesem Geständnis zu kommen - man hielt es eben lange nicht für möglich, dass ein Unschuldiger unter (moderater) Folter etwas gestehen würde, dass er nicht begangen hat.
 
Und die Aussage musste am nächsten Tag nochmal ohne (!) peinliche Befragung wiederholt werden.../...
Ja, aber was geschah dann, wenn der Delinquent hierbei sein vorher gemachtes Geständnis / seine Aussage widerrief...??? Ganz bestimmt kriegte er (oder sie) KEINEN feuchten und entschuldigenden Händedruck des Inquisitors, begleitet von den Worten...: "Ach, so ist daß...?! Na denn ist ja alles in Butter, biste halt unschuldig...! Freispruch, Du kannst gehen, einen schönen Tag noch und nix für ungut..." 8) Ich denke mal, daß dann wohl eher noch eine weitere "peinliche Befragung", diesmal mit etwas schärferen Mitteln, oder zumindestens der Androhung und Zurschaustellung gewisser "unterstützender Instrumente", folgte... :schock2 LG Halfdan Horntrinker
 
Tatsächlich war es wirklich so, dass die Befragung ursprünglich unter ganz strengen Prämissen zu erfolgen hatte: Gütliche Befragung, dann peinliche Befragung (Androhung von Folter, Zeigen der Instrumente, Einsatz der Folter mit festgelegter Dauer und Intensität ) und bei Nichtgestehen oder Widerruf dann Entlassung des Beschuldigten nach Schwören der Urgicht (Zusicherung, den am Prozess Beteiligten nichts nachzutragen). Man fand in späteren Zeiten, insbesondere im Rahmen der Hexenprozesse, mit denen viel Geld zu verdienen war, immer wieder Mittel und Wege, die Vorschriften großzügigst auszulegen, sodass die armen Angeklagten bis an Todesnähe gefoltert wurden. Im Gerichtsbezirk Rom selbst, wo die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften sehr streng war, gab es zwar immer wieder Ketzerprozesse, die mit dem Tode des Delinquenten endeten. Die wenigen Hexenprozesse jedoch, die dort überhaupt zugelassen wurden, endeten samt und sonders mit Freisprüchen wegen nicht nachweisbarer Schuld. Je weiter weg also der Prozess von Rom entfernt war, umso ausgiebiger wurde von den Möglichkeiten zur Rechtsbeugung Gebrauch gemacht.
 
naja, Halfdan, Rechtsbeugung und eine ordnungsgemäße Verhandlung sind 2 verschiedene Sachen. Am Ende des ganzen steht ja die Halsgerichtsordnung des Kaisers Karl zu Beginn der Neuzeit. Waren vor den Inquisitionsverfahren alle Gerichtsverfahren quasi Zivilprozesse, abs eben mit die "Offizialdelikte" wie Mord, Giftmischerei etc. Wenn also im FrühMi HoMi einer auf offener Straße ermordet wurde und es keinen Kläger gab, na , da ging der Täter straffrei aus....
 
Halfdan, ich denke man sollte bei solchen Überlegungen den Charakter der spätmittelalterlichen (europäischen) Gesellschaft im Auge behalten. Man sollte die Entwicklungen und Handlungen der Vergangenheit immer versuchen aus ihrer Zeit und ihrem Umfeld zu verstehen. Zumindest ist das ein Tipp den man häufig von Historikern bekommt. Auch die Inquisition hat sich entwickelt, auch die Kirche bestand aus verschiedenen Personen und hatte verschiedene Ausrichtungen/Flügel.
Ich für meinen Teil würde (möchte) die Inquisition sowie deren Verfahrensweise(n) eher als einen eigenständigen Zweig / Abspaltung der Rechtsfindung innerhalb der Strafverfolgung ansehen, da sie nur und ausschließlich Verstöße / abweichende Ansichten gegen sich selbst bzw. gegen die ihr zugrundeliegende Organisation verfolgt und ge-/ verurteilthat, keinesfalls jedoch öffentliches Interesse (außer dem aus Willkür und Eigendünkel -/ Interesse postulierten) vertreten hat...
Diese Argumentation hat tatsächlich was. Aber wenn wie in weiten Teilen des europäischen Spätmittelalters Kirche und weltliche Macht (Staat möchte ich es nicht nennen) so eng miteinander verflochten und aufeinander angewiesen sind, dann sind Häresie, Spaltung, Anhängen an verbotene Glaubensinhalte und Verschwörung gegen die Kirche (auch wenn nur eingebildet) eben doch öffentliches Interesse. Die Inquisition hat ja gerade nicht den "internen" Bereich des Kirchenrechts, wie das Ahnden von Amtskauf oder von Bruch des Zölibats abgedeckt, sondern öffentliche,die eben auch gegen die zugrundeliegende Organisation der gesamten kirchlich durchdrungenen Gesellschaft gerichtet waren. Versetze dich bitte in eine Gesellschaft mit überwiegend mündlicher Kommunikation, ohne Gewaltenmonopol, mit nur rudimentärer Gewaltenteilung. Einer Gesellschaft, in der Kirche und Staat nicht getrennt sind, weil es noch keinen wirklichen Staat gab. Einem Umfeld, in dem viele Aspekte von Ordnung und Verlässlichkeit erst durch die weltliche Sorge der tatkräftigen Vertretern der Kirche um die Menschen etabliert wurden. Kirche ist kein Abstraktum, sondern gerade im Mittelalter ein Oberbegriff unter dem viele gut ausgebildete und vernetzte Leute arbeiteten, die in ihren Ausrichtungen und Meinungen durchaus unterschiedlich waren und solche Unterschiedlichkeiten meistensauch akzeptiert wurden. Die "Dan-Brown-Trennung" von Kirche und Wissenschaft ist ein modernes Konstrukt. Fast alle Wissenschaftler, gerade des 15. und 16. Jahrhunderts waren Kirchenmänner.
Zumal meines Wissens nach in den "Untersuchungen" weder eine irgendwie geartete unbefangene, richterliche Unabhängigkeit noch eine unbefangene und unabhängige Verteidigung stattgefunden hat oder auch nur möglich war.
Ja, aber das war in der vormoderne (und selbst danach) meines Wissens kaum mal gegeben. Bei "Verbrechen gegen die rechtsprechende Instanz oder die öffentliche Ordnung auf der diese fußt"ist die Unabhängigkeit auch heute noch fragwürdig.
Und ebenfalls hat sie m.M.n., ganz im Gegenteil zu der hier in dem Artikel dargestellten Meinung, eher einen Gegenpol, wenn nicht sogar eine massivRückläufige Funktion in der Rechtsentwicklung gebildet und gehabt, da sie nach wie vor die totalitäre und willkürliche Strafrechtsausübung der"weltlichen" Obrig- /Gerichtsbarkeit unterstützt und sie damit massiv ver-/ gestärkt hat und zu allem Überfluß auch noch, durch die Verfolgung abweichend denkender Freigeister,ein möglicherweise wesentlich eher einsetzendes Um-/ Weiterdenken, sowohl in der Straf- wieauch Zivilrechtlichen Prozessbildung, verhindert hat.
Beim zweiten Teil stimme ich dir zu. Der Teil mit dem Gegenpol und Rückschritt kratzt aber. Es ist ein bisschen wie mit der Evolution des Menschen, wie mit homo sapiens und homo neandertalensis. Der Neandertaler ist eine Parallelentwicklung, die nach neuerer Forschung durchaus Gene in den modernen Menschen eingebracht hat. Die Meinungen zu"Sackgasse der Schöpfung" und "Rückschrittliche Fehlentwicklung" gelteninzwischen auch hier als überholt.
Das sie (bzw. die zunehmende Ablehnung und der aus der Willkür erwachsende Unmut) zweifellos mit ein ausschlaggebender Grund für Proteste, Auf-/ und Widerstände, aus denen letztlich dann irgendwann ein tatsächliches, Ziviles Bürgerrecht erwachsen ist, war, bleibt ja unbenommen.
Kann man so sagen. Ich glaube allerdings nicht, dass das Rechtsmittel Inquisition für derartige Aufstände und Entwicklungen direkt verantwortlich war. Sicher ist aus meiner Sicht, dass Inquisition zu einem ikonischen Kampfbegriff der Aufklärung im Kampf gegen die Kirche wurde und diese sehr subjektive und gezielt negative Aufarbeitung wirkt bis heute nach.
Meiner Meinung nach hat z.B. die Niederschrift, Anerkennung und Umsetzung der Magna Charta wesentlich mehr zur Grundlage eines modernen Strafverfolgungs und Zivilrechtssystemes-/ prozesses beigetragen, als esder Inquisition und deren angewendeten Verfahrensweisen, u.a. aufgrund des dogmatischen und starren Denkschemata, in Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Intention, jemals möglich gewesen wäre... :)
Die Magna Carta ist wesentlich für die Entwicklung der Rechtssicherheit, aber eben nicht für die Entwicklung der Prozessführung. Ich finde es immer wieder überraschend, wie starr die Denkschemata sein können, wenn es darum geht anderen/historischen Personen(-kreisen) starre Denkshemata zu bescheinigen. ;)
 
Nun ja, wie auch immer man mein Denken bezeichnen mag, ich bleibe dabei, daß die Inquisition KEINESFALLS als Grundlage oder gar Initation des oder eines modernen und humanen Strafverfolgungsprozesses zu bezeichen ist... Wie ich ja bereits weiter oben ausführte, ist hier das absolute Gegenteil der Fall, sie hat über Jahrhunderte hinweg selbiges, ohne Frage erfolgreich und mit nahezu beispielloser Brutalität und Menschenverachtung sowie mit der, durchaus willfährigen, Zuhilfenahme "weltlicher" Gerichtsbar- und Obrigkeit zu verhindern gewußt... Selbst in der "moderne" findet und spiegelt sich diese Art des "Strafverfolgungsprozesses" der Inquisition in Ihren Grundlagen und Rechtfertigungen in solch "humanitären und die Bürger- wie Menschenrechte über alles achtenden" (ACHTUNG !!! Falls es jemandem entgangen sein sollte : Es handelt sich hierbei um Sarkasmus...!) Organistionen wie der Hunta, der Gestapo, der SS, der Stasi, etc., um mal nur einige aus der rel. aktuellen, historischen Vergangenheit zu nennen, wieder... Und noch bis heute kämpfen 100´erte und 1000´ende von Humanisten, Menschen- und Bürgerrechtlern, Philosophen, Anwälten und Privatpersonen für die Beendigung solcher Praktiken und Prozesse und arbeiten täglich daran, den modernen und humanen Strafverfolgungsprozess von diesen gedanklichen pervertierten Hinterlassenschaften der Inquisition sowie von den für diese Perversionen anfälligen Geister und Personen zu befreien und das erneute Aufkommen der legitimität der Verfolgung andersdenkender zu verhindern... Als Schluß, denn für mich ist diese Diskussion, bzw. meine Teilnahme an selbiger ersteinmal zu Ende, da es für mich den Eindruck hat, daß hier zwei völlig unvereinbare Ansichten aufeinander stoßen, eine Aussage und ein Schlußsatz aus einem Wikipedia-Artikel...: Quelle : Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Inquisition Zitat: Dominikaner und Inquisition heute Im Jahr 2000 veröffentlichte das Provinzkapitel der Dominikanerprovinz Teutonia,[45] der auch Inquisitoren wie Heinrich Institoris angehörten, folgende Erklärung:
„Deutsche Dominikaner waren nicht nur in die Inquisition verstrickt, sondern haben sich aktiv und umfangreich an ihr beteiligt. Historisch gesichert ist die Mitwirkung an bischöflichen Inquisitionen und an der römischen Inquisition. Unabhängig von den vielleicht manchmal nachvollziehbaren historischen Gründen für die Mitwirkung erkennen wir heute die verheerenden Folgen dieses Tuns unserer Brüder. Wir empfinden dies als ein dunkles und bedrückendes Kapitel unserer Geschichte. Dies gilt in gleicher Weise für die nachgewiesene Beteiligung des deutschen Dominikaners Heinrich Institoris an der Hexenverfolgung. Durch das Verfassen des ‚Hexenhammers‘ (Malleus Maleficarum) unterstützte und förderte er die menschenverachtende Praxis der Hexenverfolgung. Folter, Verstümmelung und Tötung haben unendliches Leid über zahllose Menschen gebracht; deutsche Dominikaner haben dazu, neben anderen, die Voraussetzung geschaffen. Die Geschichte dieser Opfer – namenlos und vergessen – können wir nicht ungeschehen machen. Wiedergutmachung ist unmöglich. Uns bleibt die Verpflichtung zur Erinnerung. Wir wissen, dass der Geist von Inquisition und Hexenverfolgung – Diskriminierung, Ausgrenzung und Vernichtung Andersdenkender – auch heute latent oder offen in Kirche und Gesellschaft, unter Christen und Nicht-Christen lebendig ist. Dem entgegenzutreten und sich für eine umfassende Respektierung der Rechte aller Menschen einzusetzen, ist unsere Verpflichtung, die wir Dominikaner den Opfern von Inquisition und Hexenverfolgung schulden. Das Provinzkapitel fordert alle Brüder unserer Provinz auf, unsere dominikanische Beteiligung an Inquisition und Hexenverfolgung zum Thema in Predigt und Verkündigung zu machen.“
Vergleich mit Schauprozessen der Neuzeit Historiker sehen Parallelen des Inquisitionsverfahrens zu Schauprozessen der Neuzeit in der Sowjetunion und der Volksrepublik China. In der Totalitarisforschung gilt die vormoderne Inquisition als Vorläufer und Modell für moderne Repressionssysteme. 1936–1938 kam es bei den stalinistischen Moskauer Schauprozessen zu inszenierten öffentlichen Schuldbekenntnissen führender Bolschewiki, engster Gefährten Lenins. Historiker der spanischen und römischen Inquisition sehen Parallelen zu diesen stalinistischen Verfahren der Inszenierung von öffentlichen Geständnisprozeduren. Escandell[46] verweist auf die totalitären Merkmale, die die spanische Inquisition in ihrem System der totalen Kontrolle ausgeübt habe. Insbesondere die NKWD-Praktiken der erpressten Geständnisse werden angesprochen. Henningsen[47] zieht Parallelen zur „Gedankenreform“ der KP Chinas, die im Westen auch als „Gehirnwäsche“ bezeichnet wird. Auch Riegel[48] verweist in seiner Analyse der maoistischen „Gedankenreform“ (sixiang gaizao) auf strukturelle Analogien zwischen der römischen und maoistischen Kontroll- und Inquisitionspraxis, welche natürlich in unterschiedlichen historischen Kontexten verankert sind. In den klassischen Theorien totalitärer Herrschaft[49][50][51][52] wird die vormoderne Inquisition als Vorläufer und Modell für moderne Repressionssysteme betrachtet. In seiner Analyse der Moskauer Schauprozesse verweist Riegel[53] auf die zentrale Bedeutung von öffentlichen Geständnisritualen, die für beide Inquisitionssysteme eine zentrale Bedeutung besitzen. Es geht um die moralische Diskreditierung von Häretikern, die in beiden Glaubenssystemen den Bestand an Sakralwahrheiten bedrohen. Das wichtigste Vehikel für die angestrebte moralische Diskreditierung dieser häretischen Abweichungen ist das öffentliche Geständnis der Verfehlung durch die angeklagten Häretiker und ihr Einverständnis für die Inszenierung ihrer öffentlichen Bloßstellung und dauerhaften Stigmatisierung. Schließlich, so Riegel[54], bedient sich die römische wie die stalinistische Anstaltskirche in beiden Inquisitionssystemen dieser öffentlichen Tribunale, um ihre Universalkompetenz in Glaubensfragen zu legitimieren. Wichtig ist allerdings zu betonen, dass die vormodernen Inquisitionsprozeduren, insbesondere die Tortur[55], als legitimes Mittel zur Geständnisproduktion galten, welche die Willkür der zuvor praktizierten Gottesurteile ablösen sollten. Zitat Ende LG Halfdan Horntrinker
 
Der Inquisitionsprozess geht ganz anders an die Sache ran: Ketzerei ist ein Verbrechen.
Wenn ich als Neuling etwas in die Diskussion hineinspringen darf - man muss hier drei Dinge genau unterscheiden: Zum einen "die Inquisition" im Sinne einer kirchlichen (zum Teil auch halbstaatlichen) Institution, die seid 1542 über die Einhaltung der katholischen Glaubenslehre wachte und die heute unter dem Namen Congregatio pro Doctrina Fidei / Glaubenskongregation firmiert, zwischen 1908 und 1965 war sie als Sacrum Officium, Heilige Pflicht bekannt. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass es weder im Bereich der römischen noch der spanischen Inquisition zu Hexenverbrennungen kam. Daneben gibt es die Hexentribunale, die heutzutage als Inquisition bekannt sind und weder zum Ruhme der staatlichen noch der kirchlichen Justiz beitrugen. Das Inquisitionsverfahren hingegen bezeichnet einen Typus des Gerichtsverfahrens, der in der Tat einen wesentlichen Moment auf dem Weg zur heutigen Strafprozessordnung darstellt. Das antike römische Recht kannte nur das Akkusationsverfahren, in dem es einen Kläger benötigte ("Wo kein Kläger..."), der Mithilfe von Zeugen seine Behauptung zu belegen hatte. Zeugen wurden entsprechend der ständischen Gesellschaft entsprechend ihrer Stellung bewertet, der Eid eines Grafen oder eines Bischofs bewies mehr als der eines Freien oder eines Bauern. Relevant war der Tatnachweis, der auch ohne Befragung des Beschuldigten erbracht werden konnte. Dies war schlüssig in einem Strafsystem, dass keine Schuldfrage kannte: Wer einen anderen mit der Armbrust ins Jenseits beförderte, der war ein Mörder, ganz egal, ob er absichtlich, fahrlässig, irrtümlich oder unwissend tat. Im Zuge der kirchlichen Auseinandersetzungen mit diversen südfranzösischen Gruppierungen unter Innozenz III., die später mal als Katherer bekannt werden sollten, entstand ein neuer Verfahrenstypus, das sogenannte Infamationsverfahren, in dem man nun weniger nach der Tat als nach der Schuld des Beklagten suchte. Es ging um den in Frage stehenden guten Ruf eines betroffenen Klerikers, den dieser (sofern die Rufschädigung bewiesen werden konnte) durch Eidesleistung wiederherstellen konnte, evtl. unter Hinzuziehung von Eidhelfern, die ebenfalls zu schwören hatten. Dass es hier zu gegenseitigen Deckungen kommen kann, wird kaum verwundern. Die Rolle des Richters ist hier vollkommen adners als im Akkusationsverfahren, weil der Richter nun selbst Fragen stellen muss, was er im Akkusationsverfahren nicht darf! In diesem Verfahrenstypus musste zentral der Beschuldigte befragt werden - und das kam einer wesentlichen Entwicklung des 12. Jahrhunderts zu pass, das begann, nach der Schuld des Angeklagten zu fragen, also ob eine Tat absichtlich oder versehentlich geschah. Dies ist ohne Befragung (lat. inquisitio) nicht zu klären, und so verbindet man das Akkusatinsverfahren mit dem Infamationsverfahren und schafft so das Inquisitionsverfahren. Dass die Art der Befragung uns heute gruseln läßt (wenngleich manche Stellungnahmen aus USA vs. Terror ganz ähnlich klangen), das ist keine Frage. Aber der Moment, in dem man die Befragung des Angeklagten in das Zentrum des Verfahrens holte (und ihn nicht als Objekt der Rechtsanwendung verstand), dieser ist ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte. Diese beiden Die Entwicklung des Hochmittelalters lies ein solches Verfahren, in dem der Angeklagte
 

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