Wilfried
Well-known member
Da immer wieder behauptet wird, DER Sachsenspiegel sei ein Gesetzbuch aus dem 13.Jhdt und alles, was da in irgendeine Ausgabe stünde , wäre aus dieser Zeit mache ich mal nen neuen Faden auf. Erstmal ganz zu Anfang, Herr Eike von Repgow war Elbostfale und schrieb das Teil wahrscheinlich in Elbostfälisch( Bördeplatt, Magdeburger Platt) Überkommen sind einige Handschriften/Abschriften, die sich inhaltlich zum Teil, sprachlich aber auf jedenfall unterscheiden. Es handelt sich also bei den überkommenen Handschriften nicht um Abschriften im engeren Sinne.Jeder mag jetzt selbst vergleichen: LB Oldenburg: http://www.lb-oldenburg.de/uberlbo/bestand/ssp.htm 1336 erstellt SLUB Dresden: http://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/6439/9/cache.off Raum Meißen, 1350 Sachsenspiegel-online, Raum Celle http://www.sachsenspiegel-online.de/cms/ Uni Heidelberg: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg164/ Die späteren Druckversionen in xHochdeutsch etc sind schon mehr gegliedert als diese Handschriften .. Alle beschreiben das Gewohnheitsrecht zu ihrer Zeit, es sind also redigierte Ausgaben und sind deshalb mit Vorsicht zu genießen. So man also eine Hochdeutsche Übersetzung hat, bleibt nichts anderes, als diese Stelle in den Handschriften aufzusuchen und zu überprüfen. Nur als Beispiel: erst 1356 wurde der Markgraf der Mark Brandenburg Kurfürst, Eike kann also diesen Teil im Lehnsrecht nicht geschrieben haben ....