Eine kleine Geschichte zum Thema : Copyright, *A* und Historische Kochbücher.

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Bruder Isnogud

Guest
Es war mal ein junger Bäckergeselle der fand in den 90er Jahren seinen Weg in die sogenannte *Mittelalterszene*. Der junge Mann war massiv übergewichtig und keineswegs in der Lage auch nur annähern mit Schwert und Schild umzugehen.... Folglich beschränkte er sich auf das kochen ,backen und lagern in seinem Hobby. Eines Tages sah er in einer Fernsehkochshow wie der Moderator ( son komischer Knilch der ewig am Wein süppeln war) einen Herzhaften Kuchen aus Schinken und Hefeteig herstellte. *Oh* sagte sich der Junge Bäckergeselle:* Das Rezept kann man doch auch Mittelalterlich ummodelieren.* Er probierte hin er probierte her teste dies und testet das. Und heraus kam ein Leckeres herzhaftes Gebäck aus Olivenöl. Wein , Mehl und Schinkenwürfeln. In Hinsicht seiner Mittelalterdarstellung nannte unser Bäckerjunge ( der sich in der Szene Bruder Malachias und später Lazarus von Akkon nannte) sein Gebäck *Mönchskuchen* Dieser Kuchen kam bei den Freunden und Bekannten dieses Bruder Malachias so gut an das ihn mehrere Bekannte nach dem Rezept fragten. Hilfsbereit wie der dicke Bruder nun mal war schrieb er es in ein Mittelalterforum. Heute etwa 20 Jahre später kocht und backt unser ,jetzt ehemalige, Bäckergeselle immer noch liebend gern. Wann immer er Lust , Geld und Zeit über hat kauft er sich Kochbücher die sich mit der Essenzubereitung im Mittelalter befassen und siehe da. In eines dieser angeblich so historischen Kochbücher findet er was ? Das Rezept seines *Mönchskuchens* Und man hatte nicht mal den Anstand den Zubereitungstext zu ändern.
 
Dann darf sich unser ehemaliger Bäckergeselle freuen, dass er auf diese Weise geadelt wurde. Offenbar fand man seine kulinarische Kreation veröffentlichungswürdig. Nachdem er selber seine Kreation nebst Rezept in Umlauf gebracht hat, ohne auf irgendwelches Copyright/Urheberrecht zu bestehen, dürfte die Sache damit auch schon gegessen sein - schön, dass eine deutsche Redewendung mal so treffend passt. Da ich das entsprechende Kochbuch nicht kenne, kann ich auch nicht wissen, ob daselbst dieses Rezept als "echtes" Mittelalterrezept beschrieben ist oder nicht. Falls dies fälschlicherweise der Fall wäre, könnte man folgendes tun: nix. ;)
 
Das is mies..... aber DAS wurde mir in meiner Kochlehre als allererstes eingebleut.... ein guter Koch verrät niemals seine Rezepte bzw gibt sie nicht weiter. Auch wenn ich kein Koch mehr bin, ich hab bis heute noch Rezepte, die ich nicht rausgeb. Einerseits is es ja schön wenn einem die Kreation gefällt, aber bitte wiso kann man da nicht fragen???
 
Vielleicht hat der Autor des Buches gar nicht mehr gewusst dass, oder wen er wegen dem Rezept fragen kann. So was verbreitet sich doch rasend schnell im Netz.
 
Jo gibt man heute das Wort *Mönchskuchen* ein bekommt man bei Google 412 Treffer wobei ich nicht alle durchgesehen habe aber bei einer Seite immer hin den Vermerk auf Bruder Malachias gefunden habe. Mir geht's jetzt auch nicht darum ob man das Rezept irgendwie schützen lassen sollte. Eher wie vorsichtig man mit diversen Secundär Quellen sein muss.
 
Soweit ich informiert bin, hat der Verfassser eines Textes das Urheberrecht; egal ob er copyright, gehört mir oder auch nichts drunter schreibt. Das heißt, wenn der Verfasser es drauf anlegt und nachweisen kann, dass es sein Werk ist, also sein geistiges Eigentum, dann kann er gegen die Verletzung des Urheberrrechts klagen. Das Urheberrecht erlischt auch erst weit nach dem Tod des Verfassers. Was ich jetzt allerdings nicht weiß, wie es läuft wenn man etwas unter einem Pseudonym ins Internet setzt. Auf jeden Fall würde ich den Verlag einfach mal anschreiben. http://www.plagaware.de/informationen_plagiate/urheberrecht_copyright_website Quelle www.plagware.de unter "Urheberrecht beim Content einer Website" und "Der Copyright-Vermerk und seine Bedeutung", nämlich in Deutschland keine.
 
Wie ist das eigentlich mit Copyright bei Rezepten? Ich meine, Kochbücher sind ja Zusammenstellungen von dem Autor bekannten Rezepten. Muss ich als Autor recherchieren, von wem meine Mama das Rezept für Ihren Apfelkuchen mit Schwips hatte, ehe ich dieses in mein Buch aufnehme? KANN man ein Rezept schützen, so dass keiner, der mein Buch nicht gekauft hat, es nutzen oder zumindest niederschreiben darf? RICHTIG interessant finde ich eher, dass eine "moderne" Erfindung wie der Mönchskuchen in ein "historisches" Kochbuch geschafft hat. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass es sich bei Rezepten in solchen Büchern um Rezepte nach mittelalterlich Quellen handelt. So ist das Etikettenschwindel. Was anderes wäre es natürlich, wenn es sich um ein Rezeptbuch für Anregungen, was man im Mittelalter gegessen haben könnte (sprich: Keine Quelle, aber die Zutaten waren bekannt). Ist der Begriff "historisch" geschützt oder darf das jeder für alles verwenden?
 
Es herrscht eine seltsame Moral im Umfeld des schnöden Mammons. Einerseits beschäftig Firma XY zig Leute die das www bezüglich Kopien durchforstet um dann von einem Rechtsverdreher saftige Abmahnungen verschicken zu lassen. Andererseits haben sie nicht genug Leute eine Quelle ausfindig zu machen :) Ein Schelm wer arges dabei denkt. Ein Fotohobbyfreund streitet mit einer Postkartenfirma um ein Bild welches diese unberechtigt von seiner HP kopiert haben.Also so ganz ohne zu fragen usw. Die haben doch tatsächlich gemeint "Wir können ja nicht alles bis zum Urheber verfolgen,haben wir zufällig im Internet gefunden". Mir kann niemand erzählen,schon gar nicht ein Verlag, dass er so einfach machen kann was er will wenn es um eigenen Profit geht. Und schon überhaupt nicht wenn es um evtl. Copyright anderer Leute geht. Das Rezept ist mit und ohne Copyright sein geistiges Eigentum und weil er es in einem Forum gepostet hat nicht gleichzeitig "frei nutzbar".Solches Nutzungsrecht dritter muss nämlich ausdrücklich erwähnt werden.....soweit ich weis. Gruss Bernd
 
Ich bin kein Rechtsverdreher, aber ganz so einfach dürfte es nicht sein. Ein Text, der eine literarische/kreative Schöpfung darstellt, unterliegt auf jeden Fall dem Urgeberrecht. Ob es sich bei einem Kochrezept oder einer Gebrauchsanleitung um einen schutzwürdigen schöpferischen Akt von seiten des Textes her handelt, sei dahingestellt. Ob der reine Text des Rezeptes urheberrechtlich schützbar ist, wage ich zu bezweifeln. Bleibt der Inhalt des Rezeptes, also der kulinarische Schöpfungsakt. Nun habe ich persönlich noch nie eine schriftliche Einverständniserklärung erhalten, wenn ich ein Rezept nachgekocht habe. Egal woher ich es hatte, es stand noch niemals nicht dabei, dass ich explizit befugt sei, das nachzukochen. 3 Möglichkeiten zur Erklärung: 1. Ich habe mich schon hundertemale der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht 2. Die Verlage haben allesamt vergessen, mir explizit die Nutzungsrechte ihrer Rezepte zu erteilen 3. Es ist nicht nötig, bei Rezepten ein explizites Nutzungsrecht zu erteilen, solange das Rezept seinerseits nicht urheberrechtlich geschützt ist. Ich tippe auf letzteres. Sonst hätten Mac Donalds, KFC, Coca Cola und Konsorten auch keinen Grund, so einen Riesenaufwand mit ihren Rezepten und deren Schutz zu betreiben, wenn sie automatisch das Urheberrecht daran hätten.
 
@Panzerreiter zu 1. Vermutlich eher ein Verstoß gegen das Patentrecht. :D Ein Rezept ist eine Zusammenstellung div. Dinge durch dessen Beachtung der Abfolge letztendlich ein Produkt entsteht. Ergo müsste ja jeder Bauplan dem Urheberrecht unterliegen. Daher eher Patentrecht (sofern eingetragen) :D
 
Auf Bauplänen und in Büchern ist explizit ein Copyrightverweis was die Weiterverwendung regelt. Was spricht dagegen ein Rezept nachzukochen? Nix,weil das Buch zu diesem Zweck erstellt und VERKAUFT wurde.Durch bezahlen der Preises erwirbt man das Recht den Inhalt privat zu nutzen. Was spricht dagegen das Rezept aus dem Buch zwecks gewerblicher Weitervewendung zu kopieren? Eben das Copyright des Verlages. Man kann nicht irgendetwas zu gewerblichen Zwecken nutzen nur weil man es im Internet findet. Gruss Bernd
 
Da der Verlag den Text sogar 1 zu 1 übernommen, sollte meiner Meinung nach hier das Urheberrecht eigentlich greifen. Was das Copyright angeht, das braucht nirgendwo erwähnt zu werden, Urheberrecht besteht automatisch ohne das darauf hingewiesen werden muss, siehe mein Link. Nachkochen eines Rezeptes verstößt nicht gegen das Urheberrecht, dazu war das Rezept schließlich veröffentlicht; solange man das für sich macht und das Gericht nicht kommerziell vertreibt. Da wäre ich dann wieder ganz vorsichtig. Kommerzielle Nutzung, wie das Drucken und Verkaufen eines Rezeptes mit Zubereitungstext dürfte wohl die Zustimmung des Verrfassers nötig machen. Der wurde in diesem Fall nicht einmal genannt. Von daher würde ich mich bei soviel Dreistigkeit doch mal genauer erkundigen und gegebenen Falls dem Verlag dann auf die Füße treten. Schließlich sollten gerade Verlage sich mit dem Urheberrecht sehr gut auskennen.
 
Just vor zwei Tagen in der Vorlesung zum Urheberrecht dran gehabt: Rezepte (gemeint ist hier der reine Inhalt) sind nicht urheberrechtlich geschützt. Ob die Beschreibung des Rezeptes eine schutzfähige Leistung (neben persönlich geistigen Schöpfungen (siehe UrhG §2) gibt es auch andere Leistungsschutzrechte*) darstellt, kann nur ein Gericht klären. Das wäre in solchen Fällen davon abhängig, wie individuell und originell die Beschreibung des Rezeptes ist. (Habs mir nicht angeschaut) Mit Patentrecht kenne ich mich nicht weiter aus, ich weiß nur soviel, dass man nicht auf alles ein Patent anmelden kann - Ich vermute, das trifft auf Kochrezepte zu. ----- *z.B. §72 -> Schutz von Lichtbildern, die sind nämlich auch keine "Werke" i.S.d UrhG, aber trotzdem geschützt. Der oben erwähnte Fall mit der Postkarte dürfte also kein Streitthema sein, der ist glasklar. Pro Bild 400-700€ soweit ich informiert bin. ;-)
 
So wir ich es verstanden habe, war nicht unbedingt das Urheber- oder sonstige Rechte das Thema sondern die Frechheit ein Rezept als historisch belegt zu verkaufen was es aber nicht ist. Ich kann mich also nicht auf Sekundärliteratur berufen wenn ich eine (wieauchimmer geartete) Authentizität belegen möchte. Das gilt nicht nur für Kochrezepte! Ich denke das soll uns eine Mahnung sein mit Quellen entsprechend vorsichtig umzugehen. Abgesehen davon, soll ich hier meine eigene Rezeptabwandlung eines Landsknechtbrotes veröffentlichen? Schmeckt super lecker! :rolleyes: In diesem Sinne, take it easy Doralf
 
Richtig. Ein aktuelles Beispiel. In vielen Mittelalterlichen Rezepten taucht eine Zutat auf, zu der ich erst ab dem 16 Jhd Belege hab, was bitte tut diese dann in einem Mittelalterkochbuch? Anderes Beispiel, das Buch von guter Speiß, ja eig schon eine ganz gute Quelle, ABER in der neueren Ausgabe dieses Buches, sind tatsächlich Rezepte mit Tomaten und KArtoffeln drin.... DAS hat garantiert nichts mit dem ursprünglichen Original zu tun!!!! Ja man kann Rezepte schützen. Ich hab mal in einem Hotel gearbeitet, da hat sich die Senior Chefin eine Dessert schützen lassen und das darf auch keiner unter dem Namen mit den Zutaten verkaufen oder anbieten. Ich darf es nachkochen für eine Familienfeier oder Freunde, solang ich kein Geld dafür nehme, taucht es in einem andren Restaurant auf ner Karte auf, gibts ärger. Ein anderes befreundetes Hotel hatte damals das Rezept auf wunsch eines Geburtstagskindes nachgekocht und hat daür vorher die Genehmigung eigeholt und bekommen. ICh hab auch schon in einem Restaurant eine Art Datenschutzerklärung unterschreiben müssen, dass ich Rezepte die ich hier koche nicht weitergeben darf
 

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