von Dekan Schneider in Stuttgart rger als der schwarze Tod herschte zu einer Zeit die Pest der Hexenprozesse. Auch am Bodensee, wie im vorigen Hefte aus Bregenz berichtet worden, starben eine Menge Männer und besonders Weibspersonen, als Opfer des gräßlichen Aberglaubens unter den Händen kleiner und großer Juristen. Ein Jesuit hatte zuerst den Mut gegen die Hexenverfolgungen in katholischen und protestantischen Ländern aufzutreten;es war der Dichter P.Friedrich Spee. Er sagte in seiner Cautio criminalis: "Hunderte von Unglücklichen habe ich zu Tode führen müssen, den Ihnen der Wahnsinn der Hexenverfolgungen bereitete; ich schwöre feierlich, von den vielen, welche ich wegen angeblicher Hexerei zum Scheiterhaufen führte, war keine einzige, von der man, alles genau erwogen, hätte sagen können, daß sie schuldig gewesen; nicht länger kann ich, nicht länger darf ich das Leid verschweigen, das ich empfinde bei solchen Mordthaten." Ein halbes Jahrhundert nach ihm (1704) trat der protestantische Professor Thomasius in gleicher Weise auf und schrieb gegen die schauerlichen Vorkommnisse. iese Prozesse sind alle nach der gleichen Schablone in Szene gesetzt; wer einen kennt, der kennt die anderen auch. Anklage, Bekenntnis, Widerruf, Tortur, wiederholtes Bekenntnis, Urteil und Exekutive gleichen sich überall. Was das folgende Blatt bringt, bietet deshalb nichts Neues; es ist nur die Mitteilung einer bisher unbekannten Thatsache menschlicher Verwirrung, die vor mehr als 250 Jahren auf unserem Boden stattgefunden hat. or ca. 370 Jahren soll in Tettnang ein Weib gelebt haben, der nachgesagt wurde Sie sei vom Satan besessen, und vom Volke als Hexe bez6uuml;chtigt und als solche auch verfolgt wurde. In den Diensten welche Sie suchte, wurde Sie deswegen und wegen ihrer Bosheit bald wieder entlassen. 27. Juni 1625. An diesem Tag hat Herr Hans, Kaplan von Eriskirch, in der Pfarrkirche zu Argen zelebriert und die Weibsperson war auch dabei. Nach der Messe wandte Sie sich an den anwesenden Amtmann mit der Bitte, er möge zum Geistlichen in die Sakristei gehen und ihm sagen, das sie beichten wolle. Der Amtmann that es; aber der Kaplan bemerkte, es nütze nichts, sie bessere sich doch nicht. Endlich sagte Sie zum Amtmann: Sie sei von ihrer Mutter schlecht erzogen und verflucht worden; sie habe sich der Unzucht und dem Luzifer ergeben mit Leib und Seele. Von diesem habe sie Geld und Essen empfangen. In ihrem zwanzigstem Lebensjahr habe sie ihr eigenes Kind, das sie von einem Ehemann gehabt, umgebracht und in Sebastian Sauter#180;s Haus neben dem heimlichen Gemach vergraben. Man sprach ihr zu, ruhig zu sein und jemand gab ihr zehn Kreuzer, sich Brot zu kaufen und Suppe zu essen. m 20. Juni ließ der Amtmann sie ergreifen, am 8. Und 11.Juli wurde sie verhört. Da die Beklagte ihre frühere Aussage zurücknahm, wurden Belastungszeugen gegen sie aufgestellt. "Sie beargwohnten, sie hätte ihnen Kälber und Pferde umgebarcht." Der Kaplan von Eriskirch gibt an sie habe in seiner Küche auf dem Herd ein Büchslein verbrannt und dananch habe man kein Feuer mehr anmachen können. Stephan Brugger´s Weib sagt, sie habe ihr sechsjähriges Töchterlein krank gemacht. tatt strenge Beweise zu fordern, und trotz des Widerrufs am 8.Juli, wird die Delinquentin als schuldig angesehen. Denn der öffentliche Ankläger oder Stattsanwalt, der gräfliche Landwaibel klagte gegen Sie: daß es notorisch und von ihr selbst auf peinlich und göttlich gestellte Fragen eingestanden worden, sie habe vor 24 Jahren sich dem Teufel übergeben, habe alle anderen Schandthaten eingestanden, auch die Anklage vom 11.Juli habe sie anerkannt. Er beantragte somit, daß gegen sie nach kaiserlichen Rechten und peinlichem Halsgericht vorgegangen werde. inige Wochen hatte die Angeklagte Zeit, im Gefängnis über ihr Schicksal nachzudenken, bis sie am 19.September wieder vor Gericht gestellt wurde. Nach einigen Tagen am 22.September hielt der Landschreiber und Amtmann, auf´s Neue ein Verhör mit Ihr, ob sie die Aussagen noch bekenne. Hätte sie nicht bekannt, so würde sie durch die Folter zum Geständnis gebracht worden sein. Daher gab sie ohne Tortur alles zu, nur das sie kein Kind umgebracht habe, sie habe bloß durch Arznei dreimal einen starken Fluß gehabt, was das Gericht als Abortus auslegte. as letzte Verhör fand am 29.Oktober statt. Im Beisein der Gräflich Montfortischen Amtsleute, wie auch des Bürgermeisters und anderer Ratsbefreundeten, ist der Angeklagten wieder alles, was sie gütlich und peinlich zugestanden hatte, vorgehalten worden. "Sie ist aller vorgelesenen Punkten bekenntlich, will auch beharrlich und beständig darauf verbleiben und Ihre verdiente Strafe und Buße, so Ihr Ihrer begangenen Müßethaten halber von der Obrigkeit auferlegt werden, gern und geduldig ausstehen, bietet allein ganz demütigst um ein gnädiges Urteil. ach dem Bekenntnis der Beklagten erkennt das Gericht, daß "der arm Mensch sein Leib und Leben verwirkt habe." Der Urteilssprecher erkennt: daß der arm Mensch mit einem unvernüftigen Tier auf einem Wagen auf die gewöhnliche Richtstätt gefüert und da mit dem Feuer vom Leben zum Tod gerichtet und hernach die Aschen unter dem Galgen vergraben werde.Der Richter: "Meister Berg auf ausgegangenem Urteil so befehl ich dir diese arme Persohn in deine Hand, das du sie bindest, versorgst und an die gewöhnliche Richtstätt ausführst, derselben ihr das Haupt mit dem Schwert abschlägst und sie vom Leben zum Todt bringst." ichter´s Erklärung wenn er denn Stab bricht: "Auf den hohen und edelgeborenen meines gnädigen Herrn Befehl, davon ich Bann und Gewalt habe über Malefiz und Übelthaten richten zu lassen, auch in Kraft der löblichen Herschaft Tettnang Hochgericht und auf der verurteilten Übelthäterin wissentlich und bekenntlich Übel- und Missethaten, so bestätige und erkläre ich das ergangene Urteil im Namen des Allmächtigen Gottes und befehle dir Meister Berg zum Ersten, Andern und Drittenmal, ernstlich beim Aidt, daß du das Urteil vollbringst. ei den Akten liegt eine Abhandlung über das Hexenwesen, offenbar ein Auszug aus einem größerem Werk, etwa von Molitor: de lamiis oder aus dem Hexenhammer. Dieser geschriebene magere Auszug diente augenscheinlich den Richtern als Anhaltspunkt bei der Untersuchung und Rechtssprechung. as die Weibspersohn betrifft, so scheint Sie von Jugend auf wirklich ein verdorbenes Weib gewesen zu sein, an deren Besserung die Mühe der Seelsorger und Beichtväter scheiterte. Selbst die Besessenheit, wegen welcher sie nach Reuthe und anderen Orten gebracht wurde, war vor allem von ihr fingiert. Das schließt jedoch nicht aus, anzunehmen, das die von Ihr, bald widerrufenen Vergehen zum größten Teil von ihr nicht begangen worden sind. Die Geständnisse waren Folge überspannter, krankhafter Einbildung, auch von der Furcht und durch die Folter erpreßt. "Wir würden", sagt Dr. Wächter, "in unserer Zeit noch eben so viele Hexen finden und verbrennen können als in jenen Zeiten, wenn man dasselbe Mittel, sie zu finden, bei uns noch anwenden wollte."quot; Und der schon genannte Jesuit Spee sagt: "Behandelt die Kirchenoberen, behandelt die Richter, behandelt mich ebenso, wie jene Unglücklichen, werft uns auf die selben Foltern, und ihr werdet uns alle als Zauberer erfinden." Die wohl nicht sehr gelehrten Richter von Tettnang samt den Ratsbefreundeten glaubten gewiß gerecht zu handeln, sie lebten im Irrwahn der Zeit. Von da scheint kein ähnlicher Fall mehr in der Grafschaft Montfort vorgekommen zu sein. Die letzte Hexe, die überhaupt hingerichtet worden ist, war ein Mädchen aus der Schweiz, das im Jahre 1783 in Glarus den Tod erlitt. Quellenverweis: Stadtarchiv Ravensburg aus Schriften des Vereins des Bodensees und seiner Umgebung Nr. 16 von 1887