Fiktive Geschichte eines Kaufmanns

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Marcel

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41540 Dormagen
Hallo zusammen, ich möchte euch mal die Geschichte meiner Figur erzählen. Sie ist sehr allgemein, füllt sich aber mit der Zeit, hoffentlich durch Teilnahme an Lagern, mit der Zeit mit Leben. Also, er wird einmal gewesen worden sein... "Ich wurde am zweiten Tag nach Petrus und Paulus im Jahre des Herren 1255 als zweiter Sohn des Evert von Dormagen geboren. Mein Vater Evert war Schultheiß in Dormagen und hielt dort für den Grafen von Jülich Gericht. Da mein älterer Bruder Otto die erbliche Stelle als Schultheiß übernehmen sollte, suchte ich mein Glück als Kaufmann. Der ehrenwerte Schultheiß stattete mich hierfür fürstlich mit 20 Mark kölnisch aus und wollte am Ende des Jahres jedoch den Nachweis wofür es verwendet wurde. Ich sollte damit Handel betreiben und das Geld nicht verleben, sonst hätte ich es ihm abarbeiten müssen. Schlendrian hätte mein Herr Vater niemals geduldet. Also tat ich mich mit den Bauern in der Umgebung zusammen und kaufte Getreide auf, um es an verschiedenen Marktplätzen gewinnbringend zu verkaufen. Ein Teil des Geldes verlieh ich auch zum Zwecke der Geldvermehrung um am Gewinn beteiligt zu werden. Und so bekam ich Kontakt zu vielen Händlern und schon bald konnte ich mich an größeren Unternehmungen von Fernhändlern finanziell beteiligen. Selten musste ich unsere Gegend dafür verlassen und machte doch so manche Mark. Bald schon war ich ein angesehener Mann in unserem Örtchen und so mancher Händler aus Coellen oder Novesia konnte sich auf meine Dienste verlassen. Doch bald kamen auch Zeiten in denen ich mich auf Reisen begeben musste, und sei es nur um einen Urkunde mit meinem guten Namen und meinem Siegel beglaubigen zu können. Zu diesem Zwecke hat es mir manches mal geholfen das ich mit meinem Bruder und unseren Kumpanen den Kampf Mann gegen Mann trainierte und leicht bewaffnet mit meinem Knecht unterwegs war. Denn die Strassen war nicht immer sicher. Und so mancher arme Mann versuchte so sein Auskommen aufzubessern. Oft war mir auch der Bischof mit seinem Zoll in Novesia am Rhein und das Stapelrecht in Coellen ein Dorn im Auge. Manches mal haben wir unsere Waren dann kurz vor den Stellen ausladen lassen und es per Ochsenkarren weiter transportiert. Aber einige Gewinne sind uns so entgangen weil sich übles Gesindel über unserer Waren her gemacht hat. Auch wenn unsere bewaffnete Eskorte die Unholde oft in die Flucht schlagen konnte, waren die Verluste oft nicht gering Umfangs." Für konstruktive Kritik bin ich Dankbar. Es soll sich ja schließlich, wenigstens theoretisch auch so ereignet haben können. Grüße aus dem schönen Rheinland, Marcel
 
Geldverleih? - Naja, auf dem Avatarbild sieht´s so aus, als wärst Du auf Pilgerreise... und Du wirst da auch ordentlich Demut zeigen müssen, denn Geldverleih ist nun nicht das, auf was gute Christen ihr Seelenheil gründen. Stapelrecht... galt nicht nur für die Stadt selbst, sondern (für Leipzig belegt) für einen deutlichen Kreis um die Stadt.... ob sich das das Umladen auf Ochsenkarren gelohnt hat.... das Schiff ist da trotz immensen Zolls letzendlich billiger und meist deutlich sicherer und komfortabler Mark... damit ist ein für das MA beträchtlicher Geldwert gemeint... macht man so leichthin nebenbei? im 11./12. Jhdt. m.W.: 1 Pfund Silber = 2 Kölner Mark = 240 Silberpfennige 1 Kölner Mark Silber = 233,856 g = 8 Unzen = 16 Lot danach ins SpäMi: 1 Kölner Mark Gold = 66 Gulden 1 Gulden (von 1490) = 2,5 g ≈ 240 Pfennige. 1250 - 1366 1 Mark Silber = 1 Schock (ß) = 60 Silbergroschen 1 Mark Silber = 8 Unzen (je 1/12 Pfund = 2/3 Pfund) 1366 - 1400 ¾ Mark Silber = 60 Silbergroschen 1400 - 1500 2/3 Mark Silber = 60 Silbergroschen = 120 Pfennige = 240 Heller 1 rhein.Gulden = 20 Silbergroschen (ab 1442 24-26 Silbergroschen)
 
Tschuldigung. Da ist mir noch eine alte Textpassage reingerutscht. Mein Fehler. Marcellus hat das Geld natürlich nicht verliehen. Das war das vorrecht der Juden. Nein, er hat das Geld anderen Kaufleuten mitgegeben damit sie in seinem Auftrag Waren kaufen. Später beauftragte er seine Leute damit.Aber da er nicht überall sein konnte, wandte er sich an befreundete Kaufleute und bat sie um Unterstützung. Und das mit dem Startkapital von Papi soll so zustande gekommen sein das der Vater ja mit der Geburt des zweiten Sohnes schon wusste das er ihn anders versorgen musste. Da Otto das Amt erben würde, legte Evert regelmäßig Geld zurück. Das die Summe ist in etwa dem doppelten Lohn eines Fuhrmanns (200 Schilling lt. Reppa.de (Quelle: www.reppa.de)) gleichzusetzen. Das ist natürlich schon ein stolzes Sümmchen. Aber ich denke für einen Vogt eventuell machbar. Später wird Evert auch Jakob heißen, weil es einen solchen Vogt am Hofgericht in Dormagen gab. So zu finden in der Urkunde (Quelle: Landesarchiv NRW) über den Verkauf des Hofes zu Wailhoven bei Durnomagus. Das die Landtransporte oft ausgeraubt wurden werde ich dann noch weiter ausschmücken. Hierbei gehen wahrscheinlich dann schon mal manche beinah Pleiten ins Haus, die nur durch geschicktes taktieren, sprich durch Gewinne aus anderen Zweigen einigermaßen ausgeglichen werden können.
 
Zahlen, Zahlen, Zaholen - und hier etwas zum Nachdenken: 20 Kölnische Mark... Kölnische Mark WAS? Das kölnische Mark war ein Standardgewicht, aber keine Münze selbst! ( http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/koelnische-mark/koelnische-mark.htm ) Eine Kölnische Mark entsprach 246 Richtpfennigen (Gewicht!) oder 234 Gramm. Außerdem galt, dass 576 Kölnische Mark gleich 1000 Karolingischen Pfund (408[1/4] Gramm) waren - Also wenn dann heißt es "20 Kölnische Mark Silber" oder "20 Kölnische Mark Gold". Bedenkt man aber, dass aus einer kölnischen Mark Gold ganze 66 Rheinische Goldgulden geschlagen wurden, wäre das ein gigantisches Vermögen gewesen. (Ganz nebenbei, die Unterteilung der Mark auf 2 Dutzend wird immernoch verwendet wird: das Karat zu je 1/24 Mark = 9,7 Gamm) 1255, das ist beginnende Hansezeit, insofern ist Händler nicht falsch. Seit 1139 galt aber in katholisch Landen das Decretum Gratiani, welches Zinsnahme verbot, und außerdem erließ der Papst 1215 ein Zinsverbot (was 1311 im Konzil von Vinne zum dritten Male Thema war und bestätigt/erneut auferlegt wurde ohne dazwischen je aufgehoben worden zu sein). Geld wurde von Christen zwar wohl verliehen, aber es drften keine Zinsen oder Gewinnansprüche daraus genommen werden. Die einzige Ausnahme waren seit 1179 (durch päpstliche Bulle) die Juden,denen es explizit erlaubt wurde Geld zu verleihen. Händler die nicht reisten, verdienten wahrscheinlich in der Hanse selten viel Geld, wenn sie keine Bediensteten (Kapitäne, Kutscher etc - siehe Medici & Fugger) hatten oder ihre Waren einem befreundeten Kaufmann mitgaben, der die dann gegen Anteil an einem anderen Markt verkaufte und dafür andere Ware mitbrachte. Das ist aber dann Handel mit sogenanntne Wechseln - ich geb dir eine Last Wolle zu 10 Gulden Wert. Dafür unterschreibst du mir die Garantie, dass ich am Zehnten Oktober zehn Häute feines Leder vom Rind von dir bekomme oder deren Gegenwert in Gold. (DAS ist übigens eine legale Umgehung des Zinsverbots gewesen) Dormagen... (nach Tante Wiki) um 1250 herum gab es dort in der Nähe wohl eine Abtei (bei Hackhausen und Horrem), in Dormagen selbst eine Pfarrkirche (St. Michael). Unweit Dormagens wurde 1247 in Worringen der König gewählt, und einige der Gäste kamen in Dormagen unter weil Unterkunft knapp war. Dann, 1274 hielt das Köllner Stift St. Andreas dort Gericht - unter dem Grafen von Jülich. Köln war allerdings eine Reichsstadt mit Bannmeile- die hatten nicht nur Stapelrecht, sondern auch innerhalb eines Meilenradius alleiniges Gerichts- und Wirtschaftsrecht. Aus dem Prozessvon 1274 schließe ich, dass die Bannmeile nahe Dormagen zuende war. Was wiederum hieße, dass die Kölner Händler der Hanse die Dormagener (genau wie de Düsseldorfer) als Problem betrachtet haben dürften.
 
@Friethjoph: Top! (schönes Beispiel, wie sinnvoll so ein Forum ist) :thumbsup:
 
Also mir wär das zu kompliziert. Kannst du nicht einfach sagen, du stellst einen Händler dar? Oder hast du vor, das auch irgendwie anders noch aufzuarbeiten, quasi literarisch?
 
Anmerkung/Korrektur: in einer (nicht gänzlich vertrauenswürdigen) Notiz ohne Quellenangabe habe ich grade gelesen, dass die Bannmeile von Köln 7,5 km groß gewesen wäre, die von Leipzig 15 km. Vom Dom nach Dormagen sind 21,5 Kilometer, vom Hansaring (der inetwa auf einer alten Stadtmuer stehen dürfte von der Form her) 20,3 km; von der inneren Kanalstraße (erneut vermute ich hier die Lage der ehemaligen Stadtmauer) sind es 18,8 km und auch vom Parkgürtel, der ebenfalls von der Ringform her an eine alte Stadtmauer erinnert, sind es 17 kilometer. => auch während der, von mir vermuteten aber nicht nachgeprüften, größten Ausdehnung wäre Dormagen außerhalb der Bannmeile, aber immer innerhalb einer Tagesreise. Da Köln sich nur aus der 7,5 km Bannmeile wohl kaum ernähren konnte (Bauern innerhalb mussten Überschuss in Köln anbieten), könnte ein Dormagener Händler mit einem Gewissen Startgeld, das er in Grundnahrungsmittel aus der Umgebung investiert hat und diese frisch in Köln verkauft hat, ein kleines Kapital verdienen. Bauernmärkte leerzukaufen wird sich nur auf die Dauer nur begrenzt als profitabel erwiesen haben.
 
Und genau deshalb hat er sich dann mit anderen Kaufleuten zusammengetan um die Gewinne in Flandern in Tuche zu investieren. Dorthin hat er natürlich Kölner Klingen mitgenommen, die dort gerne gekauft wurden. Der Zusammenschluss sollte auch vor Übergriffe schützen und gemeinsam konnte man doch auch mehr bewegen. @Rotschopf Auf Märkten werde ich auch einfach einen Händler darstellen (Wenn ich auch noch nicht genau weiß wie). Aber es soll in der Tat auch literarisch verwurstet werden. Muss hierzu weiter ausholen. Ich schreibe schon länger. Hab aber nie was zu ende bekommen, weil mir die Ideen ausgingen. Dann schrub ich das Buch zur Matrix, weil es das nicht gab. Übersetzte das original Drehbuch und als ich fast fertig war, kam der zweite Teil. Natürlich ohne meinen schönen Hintergrund. Dann spielte ich World of Warcraft, schrub eine schöne Hintergrundgeschichte für meine Gilde und plötzlich kam der nächste Teil raus und machte meine schöne Story kaputt. Nun hoffe ic das mir mein Mittelalter keiner Kaputt macht. Ich will alles was ich Nachvollziehen kann aus der Zeit nehmen und mir den Rest selber schreiben ohne das im nächsten Jahr einer kommen kann und mir wieder die Grundlage entzieht. Es sei denn das es einen Hintergrund hat der mir vorher nicht bekannt war. Deshalb heißt der Evert ja jetzt auch Jakob.
 
@Friethjoph... ich kenne nur die Messe-"Bann"meile und die betrug 15 Meilen... was Halle/S. gaaanz furchbar aufregte
 
Völlig richtig: "Mark" ist eine Gewichtseinheit ! Da wir uns aber zeitlich im ausgehenden 13.Jhd. :!: befinden, sind bei den o.g. Aussagen einige Korrekturen notwendig:
  • die gängige Kursmünze war der Denar, bzw, der Obol und der Quadrans aber selten auch der Sterling. Ihr Gewicht wurde in Mark/Silber angegeben.
  • der Rheinische (Gold-)Gulden wurde erst offiziell mit dem Rheinischen Münzverein der 4 rheinischen Kurfürsten (am 26. November 1385 bzw. 8. Juni 1386 gegründet) eingeführt.
  • Die Stadt :!: Köln tratt diesem erst 1420 bei !
  • Innerhalb des Kölner Erzbistum tauchten aber schon vor 1386 Gulden auf, allerdings vom sog. Florentinischem Typ, also mit Llienprägung !
  • Erst mit der Gründung des Münzvereins taucht der "echte" Rheinische Gulden mit seinem klassischen Aussehen, wie Heiligendarstellung und dem erzbischöflichem Wappen, auf. Das Gewicht betrug, vertraglich festgelegt, 3,5 Gramm !!!
  • ab 1300 ging die Denar-Ära zu Ende und es tauchen der Großpfennig und der Tournose-Groschen auf
  • Mark/Gold ist somit erst späteren Währungen zuzurechnen, aber mir nicht für das 13.Jhd.bekannt.
Faktum ist also: die gängige Währung des Darstellungszeitraumes ist und bleibt der Denar in Silber mit dem Gewicht von ca. 1,2-1,4 Gramm, bzw. die o.g. Teilwährungen des Denars ! ...Und sonst nix !!! :D Kann man auch hier nachlesen: Währungen des Mittelalters Quelle: MAF ...Und zum Geldverleih verweise ich doch direkt einmal auf das Kölner judenprivileg von 1266 ! Das Judentum im Mittelalter Quelle. MAF
 
Nach "Tante Wiki" war der auf sich allein gestellte, das volle Risiko tragende, nur auf eigene Rechnung Handel treibende Kaufmann der Ausnahmefall. Der typische Hansekaufmann des späten Mittelalters war Mitglied einer oder mehrerer Handelsgesellschaften. Seit dem 12. Jh. sind die einfache Selschop, eine kurzfristige Gelegenheitsgesellschaft, bei der ein Kaufmann auf die Handelsreise Kapital oder Ware eingibt, Risiko und Gewinn geteilt wurden, und die Sendeve, das Kommissionsgeschäft, bei dem der Gewinn des beauftragten Kaufmanns durch festen Lohn oder eine Provision ersetzt wurde und der Auftraggeber das alleinige Risiko trug, überliefert. Bei dem am häufigsten vorkommenden Typ der freien Gesellschaft brachten zwei oder mehr Partner Kapital in gleicher oder unterschiedlicher Höhe ein; Gewinnausschüttung und Verlustzuweisung erfolgten je nach Anteil. Es gab neben den aktiven Gesellschaftern häufig auch mehrere stille Teilhaber. Wurde damit das Judenprivileg ausgehebelt?
 
Nun, das Kölner Judenprivileg von 1266 ist da recht eindeutig ;) :
"Wir, Engelbert, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kölner Kirche tun allen und auf ewige Zeiten kund: Weil wir erfahren haben, dass die Juden in der Diözese Köln in eine ungünstige Rechtslage geraten sind und verschiedene Ungerechtigkeiten zu erleiden hatte, haben wir mit Zustimmung unseres Domkapitels und unseren Prioren sowie nach Beratschlagung mit unseren Gläubigen veranlasst, dass ihre alten Freiheiten, die unten aufgeführt sind, wiederhergestellt werden. Daher gelten diese Freiheiten für die Juden: Dass die Leichname der Juden, wie auch immer ihr Leben ausgelöscht wurde und woher auch immer sie herangebracht wurden, auf ihrem Friedhof, der außerhalb der Kölner Stadtmauern liegt, frei begraben werden dürfen, ohne sie zu irgendeiner Zollerhebung heranzuziehen oder sonst wie finanziell zu belasten, was auch immer sie zu Lebzeiten verbrochen haben. Ausgenommen sind die Leichname jener Juden, die aus der jüdischen Gemeinschaft ausgeschlossen oder aufgrund eines rechtmäßigen Blutgerichtsurteils hingerichtet wurden. Ferner soll kein Amtsträger des Kölner Erzbischofs und kein Richter, wer er auch sei, auf dem genannten Friedhof oder auch an einer benachbarten Örtlichkeit an den Körpern weder von Christen noch von Juden irgendwelche Blutgerichtsurteile vollstrecken, weil den Juden dadurch die Ehrfurcht des Friedhofs gelassen wird. Die Juden – um wen auch immer es sich handelt und woher auch immer er in das Herrschaftsgebiet des Kölner Erzbischofs kommt -zahlen für sich und ihre Güter in gleicher Weise Zoll und Wegegeld wie die Christen und deren Güter; zu anderen Abgaben werden ihre Güter nicht herangezogen. Kawertschen oder Christen, der offenkundig Kreditgeschäfte betreibt, wird auf keinem Fall erlaubt, sich in der Stadt Köln niederzulassen, weil den Juden dadurch Schaden erwächst. Und weil die Juden in diesen Freiheiten zu Recht zu schützen sind, haben wir erlaubt, daß diese Freiheiten in den gegenwärtigen Stein eingemeißelt zur ewigen Erinnerung im öffentlichen Anblick der Menschen aufgestellt werden. Geschehen im Jahre des Herrn 1266 "
zitiert aus: Joachim Oepen: "Das Judenprivileg im Kölner Dom“ in: Kölner Domblatt, Jahrbuch des Zentral- Dombau-Verein, Köln 2008,Verlag Kölner Dom, S.92 Und hier der Originaltext zum Nachlesen :D : http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3b/Köln-Erzb-Engelbert-Judenprivileg-1266.JPG Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Jüdische_Geschichte_in_Köln
 
Anmerkung: Mit dem Begriff " Kawertschen" bezeichnete man derzeit christliche Kaufleute aus der Stadt Cahors in Südwest-Frankreich. Da sich dort im 13.Jhd. vor allem lombardische Kredithändler niedergelasssen hatten, war die Stadt Cahors einer der wichtigsten Bank- und Börsenplätze Europas. Im Originaltext heißt es: CAVW(ER)CINI, also Neulateinisch: Cauwercini...
 
Und noch einen Anmerkung :D : Alles, was für das wirtschaftliche Zusammenleben zwischen Stadt und Erzbistum Köln wichtig ist, also wie z.B. der Umgang mit Kaufleuten oder das Münzwesen, sind im sog. "Großen Schied" im Jahre 1258 festgelegt worden !
 
Nach dem „Kölner“ Judenprivileg von 1266 ist es dem [Zitat](von aixlibris) […] Christen, der offenkundig Kreditgeschäfte betreibt[, wird] auf keinem Fall erlaubt, sich in der Stadt Köln niederzulassen, weil den Juden dadurch Schaden erwächst. […][Zitatende] Das kommt doch für Marcellus nicht in Betracht, da er sich ja nicht in der Stadt selbst niederlässt. Selbst bei der [Zitat]von Friethjoph […] vermuteten aber nicht nachgeprüften, größten Ausdehnung wäre Dormagen außerhalb der Bannmeile […] [Zitat ende]. Und da [Zitat](von Friethjoph) […] Köln sich nur aus der [7,5 km] Bannmeile wohl kaum ernähren konnte (Bauern innerhalb mussten Überschuss in Köln anbieten), könnte ein Dormagener Händler mit einem Gewissen Startgeld, das er in Grundnahrungsmittel aus der Umgebung investiert hat und diese frisch in Köln verkauft hat, ein kleines Kapital verdienen. […] [Zitat ende] Auch wenn [Zitat](Von Friethjoph) […] die Kölner Händler der Hanse die Dormagener (genau wie die Düsseldorfer) als Problem betrachtet haben dürften […][Zitat ende], konnte Marcellus sich mit anderen Kaufleuten zusammenschließen. [Zitat](Von Wikipedia, die Hanse) […]Bei dem am häufigsten vorkommenden Typ der freien Gesellschaft brachten zwei oder mehr Partner Kapital in gleicher oder unterschiedlicher Höhe ein; Gewinnausschüttung und Verlustzuweisung erfolgten je nach Anteil. Es gab neben den aktiven Gesellschaftern häufig auch mehrere stille Teilhaber. […][Zitat ende] Und das war dann auch kein Geld verleihen und somit entstand doch auch kein Schaden für die Juden?! Nochmal zurück zu der Summe die der Jakob seinem Sohn vermacht hatte. Die Sagenumwobenen 20 Silbermark Kölnisch. Ausgehend davon [Zitat](Von Marcel) […] das die Summe in etwa dem doppelten Lohn eines Fuhrmanns (200 Schilling lt. Reppa.de (Quelle: www.reppa.de)) gleichzusetzen […][Zitat ende] war, waren es dann wohl 2.400 [Zitat](von aixlibris) […] Denar in Silber […] [Zitat ende] (Nach der http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/pfennig/pfennig.htm).
 
Zur "Kölner Mark" noch ein Nachtrag: Die Prägung der Denare oder Pfennige lag, seit dem 11.Jhd.,in der Hand der Erzbischöfe. Eine "Mark" war mit 233,856 g Silber festgelegt. Aus dieser Menge wurden ca. 160 Pfenninge (Denare) geschlagen, von denen aber nur 144 in Umlauf kamen ! Die Differenz zu den ca. 160 Pfennigen, der sog. Schlagsatz, deckte die Produktionskosten und sicherte dem Münzmeister sein Einkommen. Nominell wurde also die Mark tatsächlich mit 144 Pfennigen gewertet ! Die Stadt Köln besaß übrigens erst seit 1474 das Münzrecht ! Zum Handel und Stapelrecht: Wichtigster Warenumsatz waren, neben den üblichen Märkten am Mittwoch,Feitag und Samstag, die Messen. Für Köln gab es 3 Messetermine :
  1. am 1. August ( Fest Petri Kettenglieder)
  2. zu Ostern
  3. am 23.Oktober ( St.Severins-Fest)
Das Kölner Stapelrecht beruht auf einen natürlichen Vorteil: Köln war eine natürliche Barriere zwischen dem Verlauf des Oberrhein/Mitterhein und des Unterrhein. Die großen Schiffe ("Niederländer")des Niederrhein konnten, aufgrund des Tiefgang, nicht in das Mittelrheingebiet einfahren. Die Waren mußten daher in Köln auf die kleineren "Oberländer" umgeladen werden und von Köln , durch Treideln , zu ihrem Bestimmungsort gebracht werden. Dadurch entwickelte sich das Stapelrecht schon sehr früh in Köln. Was aber nicht heißt, daß es nicht umgangen wurde. Klevere Kaufleute ließen nämlich ihre waren in Zündorf entladen, führten sie über Land an der Stadt Köln vorbei, und beluden in Mühlheim die Schiffe erneut und umgekehrt. Möglich war dieser Trick dadurch, daß die rechtsrheinische Seite, die sog. "Schäl Sick", zum Herzogtum Berg gehörte. Davon zeugen zahlreiche Prozesßakten Stadt Köln vs. Herzogtum Berg.
 

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