Gerechtigkeit im Mittelalter Im Mittelalter herrschte Gerechtigkeit nach dem Prinzip ,,Jedem das Seine“. Dieser Leitspruch beinhaltete die Unversehrtheit des Eigentums sowie dessen Gewährleistung im Wechselspiel von Königlicher Rechtssprechung, Gesetzgebung und untertänig Gehorsam. Die Gerechten Ansprüche wurden gemäß der politischen Stellung, dem gesellschaftlichen Status und allgemein ethisch moralischen Vorstellungen festgelegt. →Die Gleichheit der Menschen wurde anhand dessen Status berechnet. Die Gerechtigkeit ging im Mittelalter von Gott aus, ,,Gerechtigkeit Gottes“, nur durch ihn konnte man Gerechtigkeit erfahren. Der gesetzgebende Herrscher war in diesem Fall die lebendige Verkörperung dessen und der Einzelne konnte nur Gerecht sein, indem er sich den vorgegebenen Herrschergesetzen völlig unterwarf. Des weiteren wurde die Gerechtigkeit als Rechtfertigung des Sünders und als sittliche Gerechtigkeit verstanden und hielt sich an einigen Tugenden fest wie beispielsweise ehrenhaft zu leben, was beinhaltete anderer nicht zu verletzen und jedem das seine zu gewähren. Ein wichtiger Theologe der in diesem Zusammenhang Erwähnung finden sollte ist Anselm von Cantebury (1033-1109), der eine eigenen Definition zur Gerechtigkeit aufstellte. Für ihn wurde Gerechtigkeit erreicht, indem das moralisch als richtig erkannte um seiner selbst willen getan wurde. Thomas von Aquin (Philosoph u. Theologe/ 1225-1274) differenzierte Gerechtigkeit in drei Teilbereiche. Zum einen die Tauschgerechtigkeit sowie die Verteilungsgerechtigkeit und Gesetzgerechtigkeit. Für ihn war die Gerechtigkeit die Übereinstimmung mit der kosmischen Ordnung. Ein weiterer der namentlich Erwähnung finden sollte ist Augustinus (354-430) der zwischen Weltstaat und Gottesstaat unterschied. Gerechtigkeit wurde demnach eher als persönliche Tugend, denn als politische Prinzip gesehen. Diese Ansicht herrschte bis hin ins Hochmittelalter vor, als eine Verschiebung in Richtung einer politischen Lesart von Gerechtigkeit stattfand.