Mara
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Gefunden im Bayrischen Behördenwegweiser: http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de Mittelaltermärkte mit angegliederten Lagern sollen im nächsten Jahr den Status eines Campingplatzes erhalten. Bayrische Beamte haben jetzt gefordert, dass auch zeitlich begrenzte Zeltlager als bauliche Anlagen im Sinne der Bayrischen Bauordnung gelten, für deren Errichtung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Ich befürchte, da wird sich mach ein Veranstalter die Kosten jetzt durch Lagergebühren zurück holen. Gut, dass ich nicht in Bayern wohne...Für die Errichtung eines Mittelaltermarktes ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Zeltlager entspricht einem Campingplatz und ist eine bauliche Anlage im Sinne der Bayerischen Bauordnung, für dessen Errichtung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist. Lagerplätze zählen zu den Sonderbauten, auf die das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO Anwendung findet, in welchem die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit allen baurechtlichen Anforderungen überprüft wird. Sofern die Bauaufsichtsbehörde den Lagerplatz baurechtlich genehmigt, ist eine weitergehende Genehmigung nicht erforderlich. Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, können auf (genehmigten) Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen verfahrensfrei aufgestellt und benutzt werden. Als Campingplatz zählt jeder Platz, der zum Aufstellen von mehr als 3 Zelten bestimmt ist. Sofern der Campingplatz aufgrund seiner Nachhaltigkeit und der damit verbundenen Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe im Sinn der Gewerbeordnung darstellt, ist sein Betrieb zudem anzeigepflichtig. Kosten Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens zwischen 1 v. T. und 4 v. T. der Baukosten. (Reduzierte) Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.