Aber das geht doch nur um Arbeiten, die von staatlichen Stellen finanziert wurden. Das müßte mal genauer definiert sein, was genau da gemeint ist. Sonst fallen am Ende kaum archäologische Arbeiten unter diese Regelung, denke ich. Magister-Arbeiten sind nicht gefördert, Dissertationen sind nur in seltenen Fällen finanziert.... Bleiben noch Grabungsergebnisse, da gibt es meist nur "Vorabberichte", richtige Aufarbeitungen werden ebenfalls nicht häufig finanziert (und dann im besten Falle wieder als Magister-Arbeit vergeben)... Richtig geplante Grabungen sind recht selten - meist muss im Rahmen von Bauarbeiten (Gebäudekomplexe, Gastrasse etc.) vom Bauträger eine Baubegleitung finanziert werden - oftmals eben auch nicht staatlich. Ihr seht, ich bin da sehr skeptisch. Prinzipiell ist es natürlich eine gute Idee - aber soll dann die staatliche Förderung auch noch auf die Publikationskosten ausgeweitet werden? Dann wird das Geld an den Projekten, die eh schon finanziert werden gebunden und es können weniger Personen/Projekte gefödert werden?!? In dem Text steht etwas von "an zentraler Stelle" zugänglich - meint das eine Bibliothek? Eine Datenbank? :whistling: Sorry für meinen Pessimismus....