Wie mit so vielem aus dieser Zeit, so verhält es sich auch mit dem Ius primae noctis. Die Wahrheit bleibt letztendlich im Dunkeln. Allerdings deutet mehr darauf hin, es sich dabei mehr oder weniger um einen Mythos handelt, zumal die Jungfräulichkeit als etwas Schützenswertes galt. Die Frau sollte jungfräulich in die Ehe gehen. Sich an dieser Jungfräulichkeit zu vergehen, stand unter harten Strafen. Dies gilt im übrigen für die vorchristlichen Zeiten ebenso wie für die christlichen. In germanischen Zeiten wurde der Jungfräulichkeit besondere Magie zugeschrieben während im Christentum durch die Mutter Gottes, Maria, die Jungfräulichkeit als gnadenvoller Zustand gepriesen wurde. Auch der Ehebruch wurde als besonders schweres Vergehen geahndet. Da die Frau im Mittelalter aber als Wesen von minderer Natur betrachtet wurde. scheint es nur logisch, daß beim Ehebruch eigentlich immer die Frau, der Mann hingegen äusserst selten bestraft wurde. Sexualität war zu dieser Zeit ohnehin ein grosses Tabu. Die katholische Kirche beschränkte die Sexualität nur auf die Ehe und damit die Ehepartner. Und auch da durfte der Geschlechtsakt nur zum Zeugen von Kindern vollzogen werden. Dieser Grundsatz gilt in der katholischen Kirche übrigens noch heute, Trotzdem wurde damals wie heute gegen diesen Grundsatz verstossen, was nur allzu verständlich ist. Vor dem Hintergrund dieser strengen Moral ist aus krichlicher Sicht ein Ius primae noctis undenkbar. Und wenn man die Allmacht, die die Kirche zu dieser Zeit noch hatte (und in manchen Gegenden der Welt heute noch hat) einmal mit einbezieht, muss man zum Schluss kommen, daß das "Recht der ersten Nacht" wohl kaum eine historische Tatsache gewesen sein kann.