Benno
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Ratingen um 1288 Am 11. Dezember 1276 war Ratingen vom Landesherren Graf Adolf V. von Berg zur Stadt erhoben. Das wirtschaftlich starke Ratingen sollte als Gegenfestung zur Kaiserpfalz Kaiserswerth dienen, über die der Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg 1273 die Kontrolle erlangt hatte. Zudem sollte Ratingen zusammen mit der stark befestigten Angerlinie und der Burg Landsberg im Ruhrtal, deren Bau im selben Jahr begonnen wurde, die Nordflanke des Bergischen Landes und insbesondere den Ruhrübergang gegen Essen sichern. In der bis heute erhaltenen Stadterhebungsurkunde werden die Ratinger Bürger von allen Steuern und Abgaben befreit, mit Ausnahme des Futterhafers für das Wildpferdegestüt im Duisburger Forst und einer Kopfsteuer von 10 Mark Kölner Denare im Jahr pro Bürger. Ratingen war bereits als Dorf wohlhabend gewesen. An den beiden Bächen Anger und Schwarzbach reihten sich die Werkstätten der Schmiede und Scherenschleifer aneinander, die das Wasser nutzten, um ihre Hammerwerke und Schleifsteine anzutreiben. Diese beiden Gewerke machten den Großteil des Handwerks in Ratingen aus und ihre Erzeugnisse waren bis über die Landesgrenzen hinaus bekannt und geschätzt. Zudem lag Ratingen am Kreuzungspunkt zweier wichtiger Straßen, dem Hilinciweg, der von Kaiserswerth nach Osten führt, und dem Mauspfad von Köln nach Duisburg. Dadurch wurde in Ratingen auch schon lange vor der Stadterhebung Handel getrieben. Ebenfalls lange vor 1276 hatte Ratingen bereits das Recht, regelmäßig einen Markt abzuhalten. Das 1288 zur Stadt erhobene Düsseldorf beispielsweise erhielt dieses Recht erst Mitte des 14. Jhdt. Deutliches Zeugnis dieses Reichtums ist die Stadtkirche, seit dem 12. Jhdt. eine dreischiffige Basilika, deren noch heute stehender großer Westturm bereits in den 1250ern gebaut wurde. Durch die Erhebung zur Stadt wurde dieser Reichtum noch gesteigert. Bürger im engeren Wortsinn war allerdings nur, wer innerhalb der Stadt Grundbesitz hatte. Die meisten Einwohner Ratingens, wie Knechte, Mägde, Gesellen, Lehrlinge, ungelernte Hilfskräfte und Tagelöhner besaßen also kein Bürgerrecht. Sie mussten sich, da sie im Schutz der Stadtmauern lebten, an Wach- und Kriegsdienst beteiligen, waren aber wenigstens von der Kopfsteuer befreit und befanden sich auch rechtlich unter dem Schutz der Stadt. Verwirrenderweise werden aber auch diese Menschen schon im Mittelalter oft als Bürger bezeichnet. „Frei“ im Sinne von Freiheit von den meisten Abgaben, den Frondiensten und der Leibeigenschaft war allerdings jeder, der „Jahr und Tag“ in der Stadt lebte ohne von seinem Herren zurückgefordert zu werden. Daher das mittelalterliche Sprichwort: „Stadtluft macht frei“. Eine gesellschaftliche Randgruppe bildeten die so genannten „Unehrlichen“. Das waren zumeist Menschen, deren Beruf etwas Anrüchiges an sich hatte, oder einfach in schlechtem Ruf stand. Die Reihe der „unehrlichen“ Gewerke reicht von Scharfrichtern, Abdeckern, und Latrinenreinigern über Nacht- und Turmwächter, Rattenfänger, Huren und mancherorts Bader bis hin selbst zu Müllern und Leinewebern, denen man allgemein nachsagte, sie seien allesamt kriminell. Unehrliche konnten keine Bürger werden, in vielen Städten durften sie nicht einmal ein Grundstück oder ein Haus kaufen. Sie konnten selbst keine Eideshelfer sein und benötigten vor Gericht mehr Eideshelfer als Ehrliche. Sie durften kein ehrliches Handwerk lernen und vererbten ihre Unehrlichkeit an ihre Kinder. Wer zu engen Kontakt mit einem Unehrlichen hatte, zu lange mit ihm sprach, offen mit ihm gesehen wurde, oder gar einen Unehrlichen heiratete, wurde selbst unehrlich. Wer Bürger werden wollte, musste katholisch getauft sowie ehelich geboren sein und einen guten Leumund haben. Wessen Vater nicht schon Einwohner der Stadt gewesen war, der benötigte zudem einen Bürgen aus den Reihen der Bürgerschaft, der sich für ihn einsetzte. Der zukünftige Bürger musste nachweisen, dass er das nach seinem Besitz vorgeschriebene Kriegsgerät sowie einen Wassereimer zur Brandbekämpfung besaß. Abschließend musste er ein Bürgergeld zahlen und vor dem Schöffenkollegium einen Eid schwören und war von Stund an Vollbürger der Stadt. Die Elite der Stadt schließlich bildet sich zum einen aus den Patriziern, Adligen die in der Stadt leben und von dort aus ihre Güter auf dem Land verwalten, und andererseits aus den reichen Kaufleuten. Für die erworbenen Rechte verpflichteten sich die Bürger, ihre Stadt zu befestigen und im Kriegsfall zu verteidigen. Jeder Einwohner war verpflichtet, gemäß seinem finanziellen Stand Waffen und Rüstzeug zu besitzen und mit ihnen zu üben. Für diejenigen, die sich keine, oder nur unzureichende Bewaffnung leisten konnten, stellte die Stadt Waffen bereit, erhaltene Urkunden aus anderen Städten sprechen von Glefen und Armbrüsten. Im 15. Jhdt. wurden diese Waffen im Trinsenturm aufbewahrt, vorher wahrscheinlich entweder im Bürgerhaus oder im Kirchturm. Im 15. Jhdt. ist ein Ratinger Heerwagen erwähnt, der solange er nicht benutzt wurde in der Kirche aufbewahrt wurde. Ob es sich bei diesem allerdings um einen Fahnenwagen, wie ihn zum Beispiel der Kölner Erzbischof in der Schlacht von Worringen als mobilen Orientierungs- und Sammelpunkt für seine Truppen dabeihatte, oder um einen Trosswagen handelte, auf dem Zelte, Proviant und Kochgeschirr der Bürgerwehr transportiert wurden, wissen wir nicht. Für die ersten 10 Jahre nach der Stadterhebung erhielten die Ratinger vom Grafen die Erlaubnis eine Akszise (eine Art Mehrwertsteuer, also eine Abgabe in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von allem, was in der Stadt verkauft wurde) zu erheben, um damit den Bau der Stadtmauer zu finanzieren. Früher ging man davon aus, bis ins 15. Jhdt. hinein hätte Ratingens Befestigung aus einem Erdwall mit Palisadenvorbau bestanden. Neuere Forschungsergebnisse aber legen nahe, dass auch die erste Stadtbefestigung aus einer Steinernen Mauer bestand. Diese dürfte zu unserer Zeit bereits, zumindest im Groben, fertig gestellt sein. Ebenso die Torhäuser an den 4 Hauptstraßen, an deren Kreuzung Ratingen lag. Diese wurden im 15. Jhdt. durch Größere ersetzt, sodass wir leider keine Auskünfte über ihre genaue Gestalt haben. Vor der Stadtmauer befand sich (zumindest im Ostteil) ein vom nahen Sandbach gespeister Wassergraben, in dem, als weitere Einnahmequelle für die Stadt, Fische gezüchtet wurden. Ebenfalls um 1280 begonnen wurde der Umbau der Stadtkirche St. Peter und Marien (heute St. Peter und Paul) von einer Romanischen Basilika zu einer Gotischen Hallenkirche. Dieser war um 1300 abgeschlossen. Zu unserer Zeit muss man sich die Kirche also als riesige Baustelle vorstellen. Der Kirchhof war seit etwa 200 Jahren von einer Mauer umgeben, die zum einen Tiere davon abhalten sollte, nachts an die Gräber zu gehen, (der Kirchhof diente wie fast überall auch in Ratingen zeitgleich als Friedhof) zum anderen hatte der ummauerte Kirchhof wohl den Bewohnern des Dorfes Ratingen als Zuflucht bei Angriffen gedient. Auch die 890 Kilogramm Schwere Katharinenglocke wurde zu unserer Zeit gegossen. Sie ist die kleinste und älteste der Heutigen drei Kirchglocken Ratingens. Auf dem heutigen Marktplatz westlich des Bürgerhauses stand bis ca. 1400 ein ummauerter Patrizierhof mit Haus und Garten. Erst danach pachtete die Stadt dieses Grundstück um den Marktplatz zu vergrößern, der sich zu unserer Zeit lediglich über den unteren Teil der Oberstraße und einen Streifen im Süden des heutigen Marktplatzes erstreckt. Durch diese veränderte Lage des Marktplatzes rückt auch der Kirchhof im Vergleich zu heute mehr in den Mittelpunkt der Stadt und tatsächlich ist er zu unserer Zeit ein wichtiger Treff- und Kontaktpunkt, auf dem man sich trifft, verabredet, unterhält und auf dem bei gutem Wetter sogar Ratssitzungen und Gerichtsprozesse öffentlich und unter freiem Himmel durchgeführt werden. Anfang des 14. Jhdt. stehen in Ratingen insgesamt 66 Häuser. Bei geschätzten 300 – 500 Einwohnern entspricht das 5 – 8 Menschen pro Haushalt. Zu unserer Zeit dürfte die Bevölkerung nicht wesentlich kleiner gewesen sein. Im 15. Jhdt. wächst sie auf bis zu 1100 an. Die Grundstücke in der Stadt sind lang aber schmal, da natürlich im Idealfall jedes Haus einen Zugang zur Straße haben sollte. Die Häuser sind meist traufständig, d.h. sie stoßen nicht wie heute mit der kurzen Seite, der Giebelseite, aufeinander, sondern mit der langen Seite. Wegen der hohen Feuergefahr befinden sich zwischen vielen Häusern so genannte Brandmauern aus Stein, die bei einem Brand das Übergreifen der Flammen von einem Haus auf das andere verhindern sollten. Hinter den meisten Häusern befindet sich ein kleiner Garten, in dem sich der Abort und der Komposthaufen befinden, in dem aber auch Gemüse und Kräuter angebaut und oft auch Schweine oder Hühner gehalten werden. Auf dem Marktplatz und den Hauptstraßen befinden sich Brunnen, die den Wasserbedarf einer festgelegten Gruppe von Grundstücken decken, die dafür für die Instandhaltung der Brunnen verantwortlich sind. Viele Bürger sind sog. Ackerbürger, d.h. sie sind Bauern, die Innerhalb der Stadtmauern leben aber außerhalb ihre Felder bestellen. Es gibt zudem selbst im 15. Jhdt. als die Bevölkerung doppelt so groß ist wie zu unserer Zeit auch innerhalb der Stadt große Ackerflächen, insbesondere im Norden der Kirche.