Doch, ich bin Freiberufler. Das sagt auch das Finanzamt höchstpersönlich. Daher auch mein durchaus bewusst gewähltes Beispiel. Und meine normale Tätigkeit ist pikanterweise umsatzsteuerbefreit, ganz amtlich durch die Regierung von Mittelfranken. Sobald ich allerdings was anderes mache, was nicht meiner normalen Tätigkeit (Nachhilfe/Coaching/Lernberatung) entspricht, wozu nach Behördenlogik schon Hausaufgabenbetreuung gehören würde (ist angeblich nicht allgemeinbildend und prüfungsvorbereitend, was mich zu der Frage bringt, mit welcher Rechtfertigung die Schule sowas eigentlich aufgibt...), muss ich dafür eine eigene Buchführung machen und USt verlangen wie auch abführen. Die sind da also zumindest theoretisch sehr pienzig. Als ich mal für B3 in einer Doku auftrat, gab ich das Honorar dafür einfach unter sonstige Einkünfte an und niemand wollte dafür USt haben oder hat sonstwie nachgefragt. Waren allerdings ohnehin peanuts, für die sich das FA keinen Harten gemacht hätte. Für mich ist das mit der Aufteilung der Einkünfte in USt-pflichtig und USt-befreit knifflig, weil ich ja nicht wegen einer Kleinunternehmerregelung befreit bin sondern wegen der Sonderregel für Bildungsangebote. (Etliche meiner Honorarkräfte hingegen sind als Kleinunternehmer USt-befreit, was für die leichter ist, weil sie ja nur Honorar beziehen und keinen wirklichen Umsatz machen.) Daher ist meine persönliche Situation jetzt mal nebensächlich. Meine Frage steht also nach wie vor unbeantwortet im Raum: Wie ist das nach Doralfs Version mit der Kleinunternehmerregelung für MA-Markt-Teilnehmer? Nach der FA-Logik, die ich kenne, werden alle Einkünfte zusammen veranschlagt, egal, wo sie herkommen. Wenn ich also in meinem normalen BEruf über 17500€ Umsatz mache, dann bin ich kein Kleinunternehmer mehr und werde das nicht plötzlich partiell auf einem Mittelaltermarkt. Das sind dann Zusatzeinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die ich entsprechend versteuern muss. Könnte ich mich nur für die Mittelaltermarktsache plötzlich partiell zum Kleinunternehmer erklären und meinen normalen Beruf dafür außen vor lassen, dann hätte das den von mir beschriebenen drolligen Effekt, dass ich eben auch noch andere Tätigkeiten jeweils als Kleinunternehmer angeben könnte. Ich könnte also vormittags Putzen, nachmittags in der Kneipe bedienen, nachts auf den Strich gehen und am WE auf MA-Märkten Zeugs verkaufen, mit allem zusammen 68.000€ im Jahr machen und in meiner Steuererklärung 4 Kleinunternehmer angeben mit jeweils 17.000€. Erscheint mir höchst unwahrscheinlich...