Schöffe beim Gericht

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.

Sebastian S.

Member
Registriert
28. Dez. 2021
Beiträge
7
Reaktionspunkte
1
Ort
46145 Oberhausen
Hallo, da ich bei mir im Stammbaum einen Schöffe am Gericht gefunden habe interessiere ich mich für die Darstellung einer solchen Person. Leider habe ich im Internet nicht alle erhofften information gefunden. Könnt Ihr mir helfen und sagen wo ich weitere Informationen zu einem Schöffen finde oder habt Ihr sogar weitere Informationen? Genauer geht es um einen Schöffen um das Jahr 1250 am Gericht in Recklinghausen. Manche Personen im Stammbaum haben teilweise einen leicht abgewandelten Nachnahmen wie de Nachname, Schulte von Nachname, Schulte to Nachname, Schulte zu Nachname usw. Das der Zusatz Schulte vor dem eigentlichen Name als ein Landadel gilt wurde mir Mal in der Familie erzählt und besteht noch heute bei uns im Namen aber sie restlichen Zusätze im Name sagen mir nicht viel. :nein
 

Anhänge

  • IMG_20220104_192321.jpg
    IMG_20220104_192321.jpg
    258,3 KB
Der Begriff „Schulte“ ist mir jetzt persönlich als Ableitung von Schultheiß (Bürgermeister) bekannt. Die Darstellung eines Schöffen ist relativ einfach. Schöffe konnten im Mittelalter meist Leute werden, welche einen ehrbaren Stand, bzw. das nötige Kleingeld hatten um an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen ohne dass das tägliche Einkommen dadurch eingebüßt werden musste. Dies konnten meist wohlhabende Kaufleute, Handwerker, Ratsherren, Bürgermeister oder Bürger mit Ansehen und viel Geld sein. Wohlgemerkt beziehe ich mich jetzt auf das Spätmittelalter. Um 1250 versagen meine Quellen und sind nur Mutmaßungen. Wenn man sich die Rechtsgeschichte genauer betrachtet wurden als urteilende Rechtspersonen stets angesehene Leute mit Rang und Namen benannt. Aus welcher Quelle des abgebildetes Schriftstücks ist der Vermerk von 1250? Man müsste das Original der gesamten Urkunde bzw. des Protokolls sehen. Damit könnte man evtl. Rückschlüsse auf den Stand der beteiligten Personen erfahren.
 
Nach dem Sachsenspiegel (der für die Zeit um 1250 definitiv die richtige Quelle wäre, da hat Reiner recht) sind die Schöffen diejenigen, die als Beisitzer bei Gericht mit dem eigentlichen Gerichtsherrn - meist dem Grafen - die Urteile fällen ("Die Schöffen sollen des Grafen Gericht alle achtzehn Wochen bei Königsbann suchen, Ssp. Ldr. I/2"). Dies durften nur sog. "schöffenbarfreie" Männer sein - diese Schöffenbarfreiheit war wohl ein Geburtsrecht, die Schöffenstühle wurden dabei oft innerhalb der Familie dem ältesten Sohn vererbt. Es konnte aber im Prinzip jeder schöffenbarfreie Mann einen solchen Sitz einnehmen. Der Gerichtsherr konnte einen Schöffen zB bei offensichtlicher Untauglichkeit auswechseln. Eike von Repgow, der Verfasser des Sachsenspiegels, war zB selbst ein solcher Schöffenbarfreier. Welche Bedingungen ein Mann genau erfüllen musste um ein Schöffenbarfreier zu sein wird aus dem Sachsenspiegel nicht genau klar, er musste aber wohl frei geboren sein und über einen gewissen Grundbesitz verfügen, was wohl im Klartext eine zumindest niederadelige Geburt voraussetzen mochte. Es gibt aber auch diverse Fälle in denen Ministeriale, die ja eigentlich dem Recht nach Unfreie waren, ein solches Amt innehatten. Dies hier ist zwar eine Quelle aus dem 19. Jhdt., die das Ganze mWn weitestgehend aber wohl richtig erklärt: http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Schöffenbare (Quelle: www.zeno.org) Ein Schultheiss (oder Schulte, in anderen Gegenden gab es auch die Begriffe Meier, Greve, Vogt oder Amtmann) ist dagegen ein Verwaltungsbeamter, der für einen bestimmten Bereich, zB ein Dorf, ein größeres Gut etc. im Namen des eigentlichen Grundherrn u.a. auch die niedere Gerichtsbarkeit ausübt.
 
Vielen Dank für die ganzen Informationen und Quellen die Ihr mir hier geschrieben habt. @Ulf, der Vermerk ist aus einer Ahnentafel/Stammbaum welche 1934 von einem Verwandten zusammengestellt wurde. Der Verwandte der es Zusammengestellt hat, war 1934 Bürgermeister i.R. und hatte daher wohl in die Alten Akten der Stadt oder Städte schauen können. Der frühste datierte Eintrag ist von 1253 und geht dann in Recht großen Schritten bis 1630. Ab 1670 geht es dann sehr detailliert bis im Jahr 1934. (Daten wie Geburtstag, Heirat, Beruf, Kinder, Todestag, Herkunft usw. sind dann zum großen Teil von den Ahnen aufgeführt) In dem Dokumenten stehen auch weitere Daten wie die Stammhäuser, Stamm Höfe, Kirchen usw. welche besondere Bedeutung für die Familien hatten. Ich bin sehr froh, daß es ein solches Dokument gibt und sogar bis zu meinem Opa reicht. Das Zusammentragen der Information muss ja eine enorme Arbeit gewesen sein. Liebe Grüße Sebastian
 

Neueste Beiträge

Oben