https://www.augsburger-allgemeine.d...n-Muenzen-aus-dem-Mittelalter-id51424176.html Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung
Für dieses Vorgehen, wenn es der Wahrheit entspricht, hat er noch viel zu wenig Strafe bekommen.„Meine Münzen packte ich in eine Brotdose, legte sie auf den Kühlschrank.“ Später ließ er sie sogar von einem Experten der ZDF-Sendung „Bares für Rares“ schätzen und googelte im Internet.
Übrigens die Strafe nicht zu hoch: § 246 Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (3) Der Versuch ist strafbar. (Quelle:Strafgesetzbuch)Nichtsdestotrotz ist es wirklich schade, dass Kulturgüter eine Zeit unterschlagen wurden. Was Wolfram von der Oerz ansprach sehe ich allerdings ähnlich. Wenn jemand sich selbst freiwillig mit denen eine Zeit unterschlagenen Gütern stellt darf die Strafe nicht zu hoch sein, sonst stellt sich von denen nie wieder jemand und die Güter werden evtl sogar heimlich entsorgt....leider
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