Hallo Riter zur Linde, ich bin zwar Wikingerdarstellender aber auch nicht ganz ohne Kentniss zu Schwarzpulver. Also zu der erwähnten Tannenbergbüchse (gefunden in einem Brunnen von 1399) Bronzehandrohr mit eingestektem abgekantetem Holzstab = Schaft gibt es noch mindestens ein weiteresähnliches Exemplar und zwar aus dem Kieler Hafen, das im Keller des Schloss Gottorf in Schleswig zu sehen ist. Und zwar ein Zweiläufuges Handrohr ebenfalls aus Bronze gleiche Epoche 14 Jh. Der Umgang mit Schwartzpulfer ist Brisant und daher in Deutschland nur Personen erlaubt die die entsprechende Behördliche Anerkennung und Erlaubniss haben. Eigene Herstellung von Schwarzpufer ist Gesetzlich verboten. Schwarzpulverschein, zugehörigkeit zu einem Schwarzpulverschützenverein, Bedürfnissnachweis, einwandfreies Führungszeugniss, Prüfung vor einer Prüfungskommission etc... Nähere Informationen z.B.: bim VdW Verband für Waffentechnik und Geschichte oder Kuratorium historischer Waffen oder beim Deutschen Schützenbund natürlich auch bei den Polizeilichen Stellen für Waffenrecht. Doch die Politische Meinung, diese muss von der Polizei vertreten werden, ist weiterhin: Waffen raus aus privaten Deutschen Haushalten. Der Besitz z.B.: einer Kopie der Tannenbergbüchse ist frei.... damit zu schießen - nicht. Zudem ist dieses Handrohr sehr unpräziese... es ist eher ein böllern als ein gezieltes schießen. Zudem muss eine solche Waffe wenn sie geschossen werden soll bzw. als schießfähig vertrieben wird Behördlich abgenommen sein (Deutscher Abnahmestempel für die Nutzung in Deutschland), schießen nur auf genehmigtem Schießstand. Weiterhin viel Freude wünscht Olegsson aus Düsseldorf