Veröffentlichung von Bildern öffentlicher Veranstaltungen

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Ormenwolf

Guest
Irgendwo hatten wir das Thema schon mal, denke ich... Wie ist das mit der rechtlichen Sache bei öffentlichen Veranstaltungen: dürfen Fotos von Akteuren und Darstellern zu journalistischen Zwecken, beispielsweise zur Illustration eines Artikels veröffentlicht werden? Oder muss man vorher die Erlaubnis der Abgelichteten einholen?
 
hier greifen artikel 22 und 23 KunstUrhG! Ich zitiere: §22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. und §23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
 
Hast ja schon gefunden worauf ich hinweisen wollte.
 
Guten Morgen :) einzelpersonen die abgelichtet werden, gelten als "Models" und man sollte mit diesen Personen auch einen Vertrag abschließen und nicht einfach nur Fragen - gerade bei weiteren Veröffentlichungen. Wenn man allgemein einen Marktstand aufnimmt, wo auch Gewandete drauf sind, ist das Hauptmotiv immer noch der Marktstand und nicht die Gewandeten und somit darf man diese auch ohne zu Fragen weiter veröffentlichen. Wenn mehrere Personen auf einem Bild zu sehen sind, ist hier das Hauptmotiv eine eingefangene Stimmung, auch diese darf man Veröffentlichen. Es kommt immer auf das Hauptmotiv an und wenn dies eindeutig ein doer 2 Personen sind, weil Gewandet oder nur so, dann müssen diese gefragt werden und wie oben schon erwähnt, einen Vertrag mit denen geschlossen werden. GLG Kiefer
 

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