Versicherung im Hobby ?

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user2442

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Hallo Ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage: wie haltet ihr das mit der Versicherung im Hobby ? Speziell bei Museums Veranstaltungen ? Man freut sich ja wenn man eingeladen wird, und die Frage scheint fast unanständig - ABER wie ist das, wenn bei einer solchen Vorführung, etwas kaputt geht, oder gestohlen wird, oder aber ein Besucher zu Schaden kommt ? (zB. Besucher schneidet sich am ungefragt angefassten Werkzeug/Schwert ...) Von einigen Leuten weiß ich, das man sich zu Vereinen zusammen geschlossen hat, eben wegen der Versicherung. Aber wie macht Ihr das ? Einerseits sammeln sich da ungeheure Werte zusammen, die man nicht im geringsten belegen kann, die wenn sie aber weg sind, unersetzlich sind. Als Nachweis hat man einige Quittungen über ein paar Knochenplättchen, und etwas Wolle, ein paar Färbedrogen und am Ende hat man da durch viel Arbeit auch in Form von Tauschgeschäften, große Werte geschaffen. Erzählt doch bitte mal!
 
Das ist ein großes Thema. Sicher weiß ich nur, dass wir über den Verein versichert sind, wenn wir selbst bei einer Veranstaltung zu Schaden kommen. Normalerweise haben auch Museen und andere Veranstalter Versicherungen für den Fall, dass Gäste oder Teilnehmende zu Schaden kommen. Die zahlen natürlich nicht bei grober Fahrlässigkeit, also wenn jemand sturzbetrunken in den Eintopfkessel fällt oder trotz Ein- und Anweisung scharfe Waffen anfasst oder an Ausstellungsstücken rüttelt, an denen "Bitte nicht berühren!" steht. Was Diebstahl angeht - keine Ahnung... Mir wurde jedenfalls auf der letzten VA geraten, meinen faustgroßen Bernstein lieber nicht auszustellen wegen Diebstahlsgefahr, obwohl er sich so gut gemacht hätte bei den protzigen Früh-Latènern :D Ich denke aber, dass es die Möglichkeit gibt, Versicherungen für einzelne Stücke abzuschließen, die dann nicht den reinen Materialwert, sondern den tatsächlichen (zB Verkaufswert oder Wiederbeschaffungswert) zugrunde legen. Sowas würde sich zB bei Schwertern, Rüstungen, historischen Webstühlen oder Ähnlichem anbieten. Außerdem könnten Gewerbetreibende mal nachfragen, was eine Versicherung von auf Märkten verkauften Waren kosten würde. Hier würde man dann ebenfalls den Verkaufswert zugrunde legen. Denkbar zB für einen Fall, wo einem die handgesponnenen pflanzengefärbten Garne durch eine Metdusche aus dem 5-Liter-Horn ruiniert werden. Der Schuldige, der eigentlich haften müsste, ist in so einem Fall ja meist buchstäblich nicht zu fassen.
 
Leider ist das Thema Versicherung gar nicht trivial. Ich für meinen Teil habe eine Unfallversicherung für mich und eine Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht für mich und meine Lebensgefährtin. Eine Vereinshaftpflicht ist eine Möglichkeit, wobei hier die Praxis der Versicherer zwischen Deutschland und Österreich doch unterschiedlich ausfällt. Die österreichischen Versicherer scheinen sich hier eher auf Sportvereine zu konzentrieren. Ich habe mal bei meinem Versicherer nachgefragt. Die Auskunft war eher ernüchternd, was die Versicherungsbereitschaft angeht. Zum einen geht man mal davon aus, dass eine Veranstalterhaftpflicht besteht, die einen Großteil abdecken muss (oder soll). Zum anderen werden Beschädigungen oder Verletzungen, die sich unter Besucherbeteiligung ereignen, im Verantwortungsbereich des Besuchers gesehen. (Ins Feuer greifen, am ungefragt genommenem Messer schneiden, über Zeltabspannung stolpern, etc.) Eine Versicherungsmöglichkeit besteht bei gewerblicher Aktivität. Wobei bei "gewerblicher Aktivität" der Versicherer davon ausgeht, dass diese Aktivitäten auf Anlagen abgehalten werden, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen. Anders formuliert: Der Schmied muss eine behördliche Abnahme seiner Schmiede vorweisen können, ein aktives Gewerbe in diesem Bereich ausüben, dann kann er sich entsprechend versichern. Der Hobbyschmied mit improvisierter Bodenesse der am Wochenende mal eine Messerklinge vor den Besuchern schmiedet, kann das nicht. Den Funkenflug auf die Goretexjacke oder den Met über der Wolle wird man wohl noch über die Haushaltsversicherung des Verursachers abwicklen können. Schwieriger wird es dann sicher bei Personenschäden. Aktuell ist bei uns in Österreich (wieder mal) ein Fall im Sportrecht anhängig. Ein Ehepaar fährt im Freigelände Ski, eine Lawine löst sich, die Frau stirbt. Der Staatsanwalt sagt: Der Mann hatte Erfahrung, legte die Route fest und war für den Abstand zwischen den beiden Skifahrern ebenso wie für die Einschätzung der Lawinengefahr verantwortlich. Er wird behandelt wie ein Bergführer, das heisst fahrlässige Tötung. Übertragt das mal auf einen Schaukampf oder sonstige Kampfvorführung: Eine Klinge bricht oder ein Rüstungsteil löst sich und verursacht eine schwere Verletzung bei einem der Zuschauer. Der Schaukämpfer trainiert regelmäßig, muss das Material und die Riskiken kennen und bestimmt den Abstand und die Sicherungsmaßnahmen zum Publikum. Wenn Gagen oder Aufwandsentschädigungen bezahlt werden, kann es übrigens sein, dass Arbeitsverhältnisse entstehen. Wie bei dem einen Fußballspieler (ein Dorfverein mit Amateurkickern), der sich an einer Reklametafel am Feldrand den Finger gebrochen hat. Weil er eine Aufwandsentschädigung erhielt, die seinem Verdienstentgang während der Spielzeit entsprach, wurde ein Arbeitsverhältnis festgestellt und das Spielfeld als Arbeitsplatz beurteilt - die Bande, an der die Reklametafel befestigt war, war statt der vorgeschriebenen 1,50 Meter in einem Abstand von 1,40 Meter. Wegen des Verstoßes gegen die Arbeitssicherheit entstand eine Schadenersatzpflicht des Vereines (der gar nicht wusste, dass er ein Arbeitsverhältnis eingegangen war). Es gibt in den europäischen Rechtssystemen übrigens keine Haftungsausschlüsse wie sie das amerikanische Recht kennt. Sehr wohl aber Schadensersatzrecht im Rahmen zivilgerichtlicher Verfahren. Wenn Du also einen Besucher was anfassen lässt (Kochtopf, Schwert, Nähnadel, Schnitzmesser, Schmiedehammer,...) und er verursacht damit einen Schaden, dann bist Du in einer Position wie der oben erwähnte Skifahrer: Durch Dein Auftreten und Handeln vermittelst Du einen kompetenten Eindruck und gehst eine entprechende Verantwortung ein, die nicht abgelehnt werden kann (weil: Kein Haftungsausschluss möglich). Da ist es dann egal, ob Kinderschminken, Schwertkampf oder Wollefärben. Das mal nur als kleiner Umriss des Risikos. Meint ihr, das will jemand versichern? Was anderes ist dann das Versichern der eingenen Objekte. Wäre mal was zum Nachfragen: Vollkasko für das nach Fund geschnitzte Osebergzeltgestänge! Ich will unbedingt das Gesicht des Risikoanalysten sehen! 8|
 
Also, bei zwei meiner Spielplätze ist das geklärt: ich bin ehrenamtlich für den Veranstalter tätig (im diesem Fall der Landkreis) und habe eine private Haftpflicht, also greift im Falle eines Unfalls der kommunale Schadensausgleich. Von eben dem selben Veranstalter habe ich eine offizielle Erlaubnis bekommen "Waffen" in Form von Repliken zu zeigen, schriftlich und mit meinem Namen drauf. Hier war klar, dass wir was für die Sache tun und dafür wurde natürlich wenigstens dafür gesorgt, dass wir abgesichert sind, falls sich jemand dabei verletzt. Wenn bei so einer Veranstaltung was weg kommt, ist das wahrscheinlich mein eigenes Pech.Ich weiß nicht in wie weit man hier vielleicht eine Hausratversicherung aufstocken könnte? Wenigstens für das "normale" Equipment. Mit den ideellen Werten ist das wahrscheinlich wie beim Weißgoldring von Oma - wenn man das betreffendeTeil nicht selbst versichert, blöd, wenn was weg kommt oderkaputt geht. Es gab mal vor Jahren eine Werbeanzeige in einer Mittelalterzeitung, ich glaube von der Allianz, die haben zum Beisiel Zelte gegen Abfackeln versichert. Scheinbar geht da was. Aber ansonsten eben aufpassen wie ein Schießhund und die wirklich guten Sachen im Zweifelsfall im Zelt oder zu Hause lassen. Gewerblich ist das wahrscheinlich eher einfacher, eine spezielle Versicherung für unterwegs abzuschließen, wie machen denn das andere Marktstände? Da muß es doch was geben, falls sich jemand am heißen Met verbrennt, gegen den Gemüsestand läuft oder ihm eine Kiste Bücher auf den Fuß fällt. Und wenn jemand klaut. Aber im Zweifelsfall ist eh nicht sicher ob die Versicherung dann auch tatsächlich zahlt, das ist ja immer so...
 
Also ich hab eine private Haftpflicht- und eine Unfallversicherung, wir haben aber zusätzlich noch eine Vereinshaftpflichtversicherung. Das macht zB Sinn, wenns Vereinsgut gibt. Blödes Beispiel, das gemeinsame Zelt fällt um und der Pfosten beschädigt den Porzellanstand nebenan. Viel abdecken tut die leider nicht, weil man halt grad wenns um Feuer oder Waffen oder sowas geht, immer gleich bei Fahrlässigkeit ist und da steigt die Versicherung natürlich aus. Aber in Kombi mit deiner privaten Versicherung und der Veranstalterversicherung tut man schon, was man kann. Schaden an deinem Eigentum wirst du mit einer erweiterten Haushaltsversicherung abdecken können, wenns aber durch andere verursacht ist, joa, dann sollte ja eigentlich der dann mit seiner Haftpflicht oder privat dafür blechen oder? Manche Veranstalter verlangen mittlerweile schon automatisch eine Vereinshaftpflicht.
 
Erst den Veranstalter fragen wie und was bei der Veranstaltung versichert ist. Ist man selber a) als Verein Veranstalter = Veranstaltungshaftplicht, alternativ ist der Verein in einem Verband, beim Verband anfragen. b) als Privatperson Veranstalter = Veranstaltungshaftpflicht, evtl. sogar die Privathaftpflicht. Bei Privaten Haftpflichtversicherungen würde ich vorher die Versicherungsbedingungen prüfen, was wann, wie, wo abgedeckt ist. Unfallversicherung hilft meist nur bei eigenen Unfällen. Eine Pauschalaussage kann keiner geben, da jede VA andere Gegebenheiten und jede Versicherung eigene Versicherungsbedingungen hat. Angaben ohne Gewähr
 
Ich habe mir in die Versicherungspolice meiner Privathaftpflicht extra den Schaukampf mit eintragen lassen. Das war damals bei meiner Versicherung kein Problem. Allerdings besteht der Vertrag auch schon gut 20 Jahre. Damit sind Personenschäden bei Zuschauern abgedeckt, ausgenommen natürlich fahrlässig verursachte. Materielle Schäden an der eigenen Ausrüstung ist da ein ganz anderes Thema. Die sind (zumindest theoretisch und bezogen auf Deutschland) über die Hausratversicherung abgedeckt wenn ich da richtig informiert bin. Aber dazu am besten beim Versicherer nachfragen. Und (meines Erachtens nach gaaaaanz wichtig) wenn der euch sagt "kein Problem, das ist natürlich mit versichert" dann lasst es euch in den Vertrag schreiben!
 
Ganz vergessen *schäm* vielen Dank für die Antworten.
 

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