Leider ist das Thema Versicherung gar nicht trivial. Ich für meinen Teil habe eine Unfallversicherung für mich und eine Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht für mich und meine Lebensgefährtin. Eine Vereinshaftpflicht ist eine Möglichkeit, wobei hier die Praxis der Versicherer zwischen Deutschland und Österreich doch unterschiedlich ausfällt. Die österreichischen Versicherer scheinen sich hier eher auf Sportvereine zu konzentrieren. Ich habe mal bei meinem Versicherer nachgefragt. Die Auskunft war eher ernüchternd, was die Versicherungsbereitschaft angeht. Zum einen geht man mal davon aus, dass eine Veranstalterhaftpflicht besteht, die einen Großteil abdecken muss (oder soll). Zum anderen werden Beschädigungen oder Verletzungen, die sich unter Besucherbeteiligung ereignen, im Verantwortungsbereich des Besuchers gesehen. (Ins Feuer greifen, am ungefragt genommenem Messer schneiden, über Zeltabspannung stolpern, etc.) Eine Versicherungsmöglichkeit besteht bei gewerblicher Aktivität. Wobei bei "gewerblicher Aktivität" der Versicherer davon ausgeht, dass diese Aktivitäten auf Anlagen abgehalten werden, die über eine Betriebsgenehmigung verfügen. Anders formuliert: Der Schmied muss eine behördliche Abnahme seiner Schmiede vorweisen können, ein aktives Gewerbe in diesem Bereich ausüben, dann kann er sich entsprechend versichern. Der Hobbyschmied mit improvisierter Bodenesse der am Wochenende mal eine Messerklinge vor den Besuchern schmiedet, kann das nicht. Den Funkenflug auf die Goretexjacke oder den Met über der Wolle wird man wohl noch über die Haushaltsversicherung des Verursachers abwicklen können. Schwieriger wird es dann sicher bei Personenschäden. Aktuell ist bei uns in Österreich (wieder mal) ein Fall im Sportrecht anhängig. Ein Ehepaar fährt im Freigelände Ski, eine Lawine löst sich, die Frau stirbt. Der Staatsanwalt sagt: Der Mann hatte Erfahrung, legte die Route fest und war für den Abstand zwischen den beiden Skifahrern ebenso wie für die Einschätzung der Lawinengefahr verantwortlich. Er wird behandelt wie ein Bergführer, das heisst fahrlässige Tötung. Übertragt das mal auf einen Schaukampf oder sonstige Kampfvorführung: Eine Klinge bricht oder ein Rüstungsteil löst sich und verursacht eine schwere Verletzung bei einem der Zuschauer. Der Schaukämpfer trainiert regelmäßig, muss das Material und die Riskiken kennen und bestimmt den Abstand und die Sicherungsmaßnahmen zum Publikum. Wenn Gagen oder Aufwandsentschädigungen bezahlt werden, kann es übrigens sein, dass Arbeitsverhältnisse entstehen. Wie bei dem einen Fußballspieler (ein Dorfverein mit Amateurkickern), der sich an einer Reklametafel am Feldrand den Finger gebrochen hat. Weil er eine Aufwandsentschädigung erhielt, die seinem Verdienstentgang während der Spielzeit entsprach, wurde ein Arbeitsverhältnis festgestellt und das Spielfeld als Arbeitsplatz beurteilt - die Bande, an der die Reklametafel befestigt war, war statt der vorgeschriebenen 1,50 Meter in einem Abstand von 1,40 Meter. Wegen des Verstoßes gegen die Arbeitssicherheit entstand eine Schadenersatzpflicht des Vereines (der gar nicht wusste, dass er ein Arbeitsverhältnis eingegangen war). Es gibt in den europäischen Rechtssystemen übrigens keine Haftungsausschlüsse wie sie das amerikanische Recht kennt. Sehr wohl aber Schadensersatzrecht im Rahmen zivilgerichtlicher Verfahren. Wenn Du also einen Besucher was anfassen lässt (Kochtopf, Schwert, Nähnadel, Schnitzmesser, Schmiedehammer,...) und er verursacht damit einen Schaden, dann bist Du in einer Position wie der oben erwähnte Skifahrer: Durch Dein Auftreten und Handeln vermittelst Du einen kompetenten Eindruck und gehst eine entprechende Verantwortung ein, die nicht abgelehnt werden kann (weil: Kein Haftungsausschluss möglich). Da ist es dann egal, ob Kinderschminken, Schwertkampf oder Wollefärben. Das mal nur als kleiner Umriss des Risikos. Meint ihr, das will jemand versichern? Was anderes ist dann das Versichern der eingenen Objekte. Wäre mal was zum Nachfragen: Vollkasko für das nach Fund geschnitzte Osebergzeltgestänge! Ich will unbedingt das Gesicht des Risikoanalysten sehen! 8|