Verwendung alter Ortsnamen in der Mittelalter Szene

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Albrecht der Söldner

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39171 Sülzetal
Hallo und guten Abend. Schon lange würde ich gerne einen bestimmten Namenszusatz innerhalb meines Mittelalter Daseins führen. Ich würde gerne den Namen meines Heimatortes als Zusatz verwenden. Allerdings nicht den Namen unter welchem der Ort heute bekannt ist, sondern den welchen der Ort bis zum 15.Jahrhundert trug. Ich komme aus Langenweddingen. So heißt der Ort seit dem 15.Jahrhundert. Vorher hieß er "Westerwattinge" Unter diesem Namen wurde er das Erste Mal 946 durch Otto I. urkundlich erwähnt. Nennen würde ich mich gerne Albrecht zu Westerwattinge. Hat jemand von Euch eine Ahnung, ob diese alten Namen auch dem Urheberrecht unterliegen? ? Habe es schon bei unserem Heimatverein, Gemeinde, Bürgermeister und co. versucht. Ohne Erfolg. Einen Anwalt möchte ich nicht extra bemühen. Rechtliche Streitigkeiten aber auch umgehen. Ich danke Euch allen Liebe Grüße
 
Das "zu" bedeutet Adel, das "von" lediglich die Herkunft. Sollte es irgendeinen Freiherrn etc. zu W. geben, könnte es Ärger geben. Ein (Vorname) von W. ist erlaubt, da es nur eine Herkunftsbezeichnung ist.
 
Sollte es irgendeinen Freiherrn etc. zu W. geben, könnte es Ärger geben.
In diesem Sinne eigentlich nicht, da diese Namen eher als Künstlernamen zu bewerten sind und diese nicht durch das Personenstandgesetzes geschützt sind und auch nicht im Personalausweis verzeichnet werden, so mein derzeitiger Kenntnisstand, aber man darf selbstverständlich mit solchen Namen natürlich auch keine rechtsgültigen Rechtsgeschäfte tätigen, denn dann wäre es Urkundenfälschung. Vornamen mit historischen Ortsnamen als Nachnamen verstoßen auch kein Urheberrecht, da die Orte und Gemeinden nach den heutigen Namen benannt werden, die alten Ortsnahmen sind meist eher der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt. Ich nenne mich ja auch Heribert von Werden - als ehemaliger Bewohner des Klosters Werden in der heutigen Stadt Essen und mein Konvent nennt sich St. Luidger zu Remissgeyd, der heutigen Stadt Remscheid. Übrigens, das "von" ist kein generelles Adelsprädikat auch wenn in meiner Region von den "Grafen von Berg" gesprochen wird, wobei ein Adolf von Berg so benannt wird als "Adolf de Monte" - Adolf vom Berge der zu seiner Lebzeit Voigt von Deutz war (gehört heute zu Köln). Ein anderes Adelsprädikat ist das "zu" in Unterfranken sind z.b. die Grafen und heutigen Fürsten "zu Castell und zu Castell-Rüdenhausen" bekannt.
 
Also Albrecht von Westerwattinge, als Künstlernamen kannst Du Dir das ruhig zulegen. Es ist nun erstmal nur eine Herkunftsbezeichnung.... Zur Zeit der Brabazonen wäre von &zu nur Herkunft und Wohnort. Adel wurde das erst später. Selbst wenn es eine solche Familie gäbe, könnte die dagegen nichts machen. Du stellst ja Albrecht dar, der von Westerwattinge.
 
Also so wie ich das sehe, gibt es ein Recht am eigenem Namen der auch Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Der Namensschutz ist in § 12 des BGB geregelt. Er erstreckt sich sowohl auf Vor- und Nachname sowie auf Künstlernamen. Namensnennungen, die unbefugt erfolgen sind verboten. Bei Ortsnamen sieht das im Grunde genommen genauso aus. Ich habe mal ein wenig gegoogelt und bin dabei auf diese Seite gestoßen: http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/meinestadtde-namensrechte-von-staedten-und-gemeinden.html (Quelle: aufrecht.de) Ist ganz interessant. Es geht hier aber mehr um Domainnamen und Unternehmen. Da wir uns hier ja in einem Hobbybereich befinden (also kein kommerzieller Hintergrund vorliegt) und du zudem einen Ortsnamen verwenden möchtest, der offensichtlich seit 500 Jahren nicht mehr Verwendung findet, sehe ich für mein bescheidenes Rechtsempfinden ebenfalls keine Probleme für deinen gewählten Namen. Wir verwenden ja auch die Bezeichnung eines alten Sachsengaues für unseren Gruppennamen. Probleme gab es damit noch nie. Im Gegenteil, die Leute sind eher stolz darauf, das der Name, bzw. der frühere Name ihrer Region und die damit verbundene Geschichte weiterlebt.
 
Vornamen mit historischen Ortsnamen als Nachnamen verstoßen auch kein Urheberrecht, da die Orte und Gemeinden nach den heutigen Namen benannt werden, die alten Ortsnahmen sind meist eher der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt.
Aber wie wäre es, wenn sich der Ort jetzt seines Historischen Namen besinnt und wieder den Namen von 1500 führt? Es wäre zwar unwahrscheinlich, aber ist schon vorgekommen.
 
Auch dann ist ja ein Unterschied gegeben, A.v.Westerwatinge ist ja was anderes also der Ort. Und in diesem Fall, historische Darstellung eines Menschen aus Westerwattinge ist die Bezeichnung v.W. eben die Wahrheit. Gibt es 2 Personen gleichen Namens und Berufs, beide als Einzelpersonen Gewerbtreibende, sind beide nach der niedersächsichen Gewerbeordnung verpflichtet, ihren vollen Namen im Firmennamen anzugeben. Also Hermann Müller, Tischlermeister kann jetzt von der Möbelfabrik Herrmann Müller Nachfahren nicht auf Namensänderung verklagt werden. Verklagt schon, nur muß die Klage abgewiesen werden. Der Meister muß seine Firma ja so nennen. Und Allbrecht ist nun mal "von Westerwattingen", hat er sich ja nicht ausgesucht. Allerdings kann auch auch nem anderen diesen Namen nicht verwehren, so der auch ein Allbrecht von Westerwattingen ist. Wenn ich mich Wilfried ut Derlingo to Hartgo nennen würde, könnten beide sich nicht beschweren, denn das bin ich nun mal. Gäbe es einen zweiten, müsste man sich einigen bzw. damit leben. Domainrecht und Firmenrecht gehen hier auseinander. Bestellungen beim gleichen Lieferanten sind witzig, vor allem von 2 gleichnamige Firmenchefs an der Theke stehen und der dritte bestellt hatt.
 
Habt alle recht vielen Dank. Ihr habt mir sehr weiter geholfen. Dann nehme ich statt des "zu" ein "von". Hatte mich für "zu" entschieden, da ich das "von" als Vorrecht des Adels betrachtet habe. Wenn das nicht so ist und es auch als Hinweis auf die Herkunft einer Person ist, ist das ja Ok. Danke nochmal Gruss
 
Eine weitere Variante gäbe es noch und sie wäre ziemlich "a". Je nach Zeit ein "x aus y" oder im Dialekt "X ut Y". Gruß, Gerald Gerhardson aus dem Odenwald. (Alles völlig korrekt, weil es so sogar in meiner Geburtsurkunde und meinem aktuellen Wohnortregister steht).
 

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