Hallo, ich stelle einen Jagdhelfer/Jagdknecht ca. 1400-1410 da. Aufgrund besonderer Leistungen hat mir mein Jagdherr das Recht der Jagd für das Niederwild gegeben. Somit verdiene ich mir ein kleines Zubrot, zu den üblichen Jagdtätigkeiten für die Herrschaften. Ist es eher wahrscheinlich, das solch ein Jagdknecht einen eigenen Bogen oder eher eine eigene Armbrust bzw. überhaupt solch eine Schusswaffe besaß? Durfte er vielleicht sogar die Waffen seines Jagdherrn für seine eigene Tätigkeit mitbenutzen und besaß selbst keine eigenen Jagdwaffen? Dazu habe ich bis jetzt leider keinerlei Infos finden können.