Benvik
Well-known member
Einen guten Morgen wünsche ich Wusste nicht in welchen Bereich das gehören könnte...(falls falsch bitte verschieben) Was mich schon länger beschäftigt sind die Pratiken von der Schwertschmiede PC (dürfte jeder wissen wer gemeint ist) in den Produktbeschreibungen von PC sind versch. Begriffe und Fakten dargestellt Zitat:
Wie ein Test vom Schmiedeteufel beweist sind die Klingen nicht "voll durchgehend, am Griffende vernietet" sondern geschraubt. Wie tauglich das ganze ist sei dahingestellt. Aber wie ist das mit der Gesetzgebung :bahnhof handelt es sich um Betrug/Täuschung? Oder sollte es sogar erlaubt sein? Das der Begriff "handgeschmieded" nicht geschützt ist habe ich neulich gelesen...aber wie sieht es mit dem hier erwähnten Falle aus... Mit diesem Thread möchet ich nicht eine Disskusuion über PC oder ähnlichen starten! Ich danke für Antworten LG der Ferien habende Benvik (das erklärt die Uhrzeit :whistling: )Die Klinge ist aus 1065 Kohlenstoffstahl handgeschmiedet mit einer Rockwellhärte von ca. 50 Grad. Das Schwert ist mit voll durchgehender, am Griffende vernieteter Klinge. Die Klinge hat eine Schlagkante von ca. 2,5 mm und eine abgerundete Sicherheitsspitze. Der Holzgriff ist mit stabilem Leder umwickelt. Die Parierstange und der Griffabschluß sind aus Stahl.