Magdelein
Well-known member
Ich habe mal eine Frage ( oder auch mehrere) Ein Kind mit einer körperlichen Behinderung ist auf einer Ganztagsschule die auch Krankengymnastik anbietet. Alles kein Problem. Nun ist es so: Diese Einrichtung hat für das letzte Quartal keine Überweisung vom Hausarzt bekommen. Auch wenn diese Einrichtung meinte dass sie eine Überweisung wollen / brauchen. Nun hat jene Einrichtung trotz fehlender Überweisung, dem Kind einen, bzw. mehrere KG Rezepte ausgestellt und das Kind auch zur KG bzw Physiotherapie abgeholt. All das ohne dass eine Überweisung zur Übernahme der Kosten vorlag. Nun schickt die Einrichtung eine Mahnung an die Eltern dass jene die Summe von xxx,xx€ zu zahlen haben, da das Kind KG bekommen hat und sie diese nicht über die Kasse abrechnen können da für das verflossene Quartal keine Überweisung vor lag und auch keine mehr ausgestellt wird. Müssen die Eltern dies nun bezahlen? Laut dem Hausarzt "Nein" denn sie können nix ausstellen was nichtgenehmigt wurde, bzw wenn sie nichts bekommen haben zum verrechnen. Auch die Krankenkasse meinte" warscheinlich nicht." Doch sicher sind sie sich nicht. Was soll man nun tun? Einfach bezahlen dass die nächste Sache kommt? Wer hat in dieser Sache das Recht auf seiner Seite? Theoretsch dürfen die dem Kind keine KG verordnen wenn sie keine Überweisung haben. Wenn ich in den Aldi gehe bekomm ich auch keine Lebensmittel wenn ich denen kein Geld gebe. Oder dürfen die es doch? Die Aussage der Dame der Einrichtung ( ein recht frecher Tonfall) :" Das Kind ist in der Schule um Therapie zu bekommen" Falsch! Das Kind in in erster Linie in der Schule um zu lernen. KG bekommt man wenn man will auch woanders. Die Schule wurde gewählt weil es keine Chance auf eine Regelschule gab, somit war man sogar gezwungen worden das Kind auf diese Schule mit dessen "Angeboten" zu schicken. Da es im Umkreis keine Schule gibt die sich dem behinderten Schwerpunkt widmet und Regelschulen überfordert sind. Des Weiteren wurden jener Einrichtung jegliche Sachen gestrichen die eigenes Handeln einschränkt. Z.B: Meinte man dem Kind einfach mal Orthesen wieder neu zu verordnen, ohne Zustimmung der Eltern. (Dies wurde natürlich sofort gecancelt, da die Eltern einen Orthopädietechniker haben der sowas macht) Und lauter so weitere Sachen...