Wer hat Recht?

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Magdelein

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Ich habe mal eine Frage ( oder auch mehrere) Ein Kind mit einer körperlichen Behinderung ist auf einer Ganztagsschule die auch Krankengymnastik anbietet. Alles kein Problem. Nun ist es so: Diese Einrichtung hat für das letzte Quartal keine Überweisung vom Hausarzt bekommen. Auch wenn diese Einrichtung meinte dass sie eine Überweisung wollen / brauchen. Nun hat jene Einrichtung trotz fehlender Überweisung, dem Kind einen, bzw. mehrere KG Rezepte ausgestellt und das Kind auch zur KG bzw Physiotherapie abgeholt. All das ohne dass eine Überweisung zur Übernahme der Kosten vorlag. Nun schickt die Einrichtung eine Mahnung an die Eltern dass jene die Summe von xxx,xx€ zu zahlen haben, da das Kind KG bekommen hat und sie diese nicht über die Kasse abrechnen können da für das verflossene Quartal keine Überweisung vor lag und auch keine mehr ausgestellt wird. Müssen die Eltern dies nun bezahlen? Laut dem Hausarzt "Nein" denn sie können nix ausstellen was nichtgenehmigt wurde, bzw wenn sie nichts bekommen haben zum verrechnen. Auch die Krankenkasse meinte" warscheinlich nicht." Doch sicher sind sie sich nicht. Was soll man nun tun? Einfach bezahlen dass die nächste Sache kommt? Wer hat in dieser Sache das Recht auf seiner Seite? Theoretsch dürfen die dem Kind keine KG verordnen wenn sie keine Überweisung haben. Wenn ich in den Aldi gehe bekomm ich auch keine Lebensmittel wenn ich denen kein Geld gebe. Oder dürfen die es doch? Die Aussage der Dame der Einrichtung ( ein recht frecher Tonfall) :" Das Kind ist in der Schule um Therapie zu bekommen" Falsch! Das Kind in in erster Linie in der Schule um zu lernen. KG bekommt man wenn man will auch woanders. Die Schule wurde gewählt weil es keine Chance auf eine Regelschule gab, somit war man sogar gezwungen worden das Kind auf diese Schule mit dessen "Angeboten" zu schicken. Da es im Umkreis keine Schule gibt die sich dem behinderten Schwerpunkt widmet und Regelschulen überfordert sind. Des Weiteren wurden jener Einrichtung jegliche Sachen gestrichen die eigenes Handeln einschränkt. Z.B: Meinte man dem Kind einfach mal Orthesen wieder neu zu verordnen, ohne Zustimmung der Eltern. (Dies wurde natürlich sofort gecancelt, da die Eltern einen Orthopädietechniker haben der sowas macht) Und lauter so weitere Sachen...
 
Handelt es sich bei der Überweisung um ein Rezept über KG? Also berechnet die Schule die Leistung sonst via Kasse auf Rezept eines Arztes? Weil wenn ja und wenn nicht explizit etwas anderes im Vertrag mit der Schule steht, tja dann dürfen wir Physios eigentlich nicht behandeln. Wir sind Weisungsbefugt und solange deren Schul-KG kein Arzt oder Heilpraktiker vorsteht - was ich nicht glaube weil die dann selber eingach ein Rezept ausstellen hätten können bleibt nur noch ein grünes Rezept. Das wäre dann eine Erlaubnis des Arztes auch ohne Rezept aus privater Tasche weiter zu machen. Also so sehr es mir aus Solidarität zu meinen Kollegen leid T ut. Kasse hat recht, Physio hat Mist gebaut. Zumindest in bayern
 
@ Amici Die Eltern müssen der Einrichtung vom Hausarzt eine Überweisung geben, damit diese Einrichtung dem Kind dann ein KG Rezept ausstellt! Doch der Erste Teil wurde niemals im ersten Quartal abgegeben, somit durfte die Schulärztin kein Rezept ausstellen da sie vom Hausarzt keine Überweisung hatte (Und vorallem auch keine Versichertenkarte vom Kind) Das der Therapeut dann das Kind abholt ist klar. Denn die Schulärztin hat im ein (eigentlich ungültiges) Rezept gegeben.
 
Wieso kann eine Schule ein KG-Rezept ausstellen? Das ist die Hauptfrage, die ich mir stelle. Die Eltern sllen einen Fachanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Das geht kostenlos über Rechtschutzversicherung oder bei geringem Einkommen über Beratungsgutschein (vom Amtsgericht; beantragt der Rechtsanwalt). Bei Selbstzahlern ist für eine einmalige Beratung ein Betrag von meist nicht wesentlich über 100 Euro fällig. Ansonsten besteht - um weiteren ärger zu vermeiden - die Möglichkeit, unter Vorbehalt zu zahlen und nach klärung des Sachverhalts (hier ebenfalls unbedingt anwaltlich beraten lassen!) das geld zurück zu fordern.
 
Ein Anwalt ist in diesem Falle angezeigt .... Ansonsten Rechnung bei der KK einreichen, schriftlichen Bescheid der KK abwarten und dem Schulträger zu stellen. Rechtsberatung hier geht nicht, das darf nur ein Anwalt , aber nicht hier im Forum
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer ein Rezept ausstellt, ist für dieses Rezept auch verantwortlich. Hätte er diese Verantwortung nicht, dürfte er auch keine Rezepte ausstellen. Wurde also ein Rezept ausgestellt, so gibt es somit ein Schriftstück auf das sich die Nichtmediziner verlassen können müssen. Wenn die Einrichtung Rechnungen stellen darf, ist sie - sofern keine gesetzlichen Ausnahmen gelten - gewerblich aktiv und hat Sorgfaltspflicht gegenüber ihren nichtkaufmännischen Geschäftspartnern. Das wären mal die zwei größeren Punkte, die mir aufgefallen wären. Insgesamt scheint mir das eine Angelegenheit für einen Anwalt zu sein, oder zuerst mal vielleicht auch die Rechtsberatung eines Behindertenverbandes.
 
@ Morgan, es war die Schulärztin nicht die Schule selbst. Und über 200 € Einfach so mal zu überweisen hat auch nicht jeder. :) @Wilfried Nun dass ihr hier keine eindeutige Sachen postet ist klar was das Thema angeht. Anwalt wird kontaktiert. Die KK Weiss da nicht recht was sie machen sollen, komisch? Aber die Sachlage dass ein Rezept ausgestellt wurde ohne zu wissen wie die Kosten gedeckt werden ist schon seltsam, um einfach daraus zu ziehen wenn keine Überweisung kommt eine Rechnung zu schicken ist seltsam. Denken die dass jeder so blöd ist und einfach zahlt?
 
Denken die dass jeder so blöd ist und einfach zahlt?
Ja, manchmal denken die so... ;) Meinem Erachten nach liegt die Verantwortung bei der Schulärztin. Sie kann keine Rezepte ausstellen, wenn sie dafür keine Befugnis hat. Unsere Heimärzte weigern sich z. Bsp. Rezepte auszustellen, wenn keine Überweisung vorliegt bzw. die Chipkarte eingelesen wurde. Die Ärztin kann natürlich zu Beginn des Quartals Rezepte ausstellen, muss dann aber sicher stellen, dass Überweisung oder Chipkarte noch im Quartal zu ihr kommen. D.h. sie hätte eine Information an die Eltern schicken müssen. Ist dies nicht erfolgt, liegt das Versäumnis bei ihr. Nachträgliche Rechnungen stellen, wenn die Eltern vielleicht nicht mal wissen, ob und was verordnet wurde, ist natürlich ärgerlich. Den Therapeuten kann ich irgendwo verstehen - weil er ja ein Rezept hatte, hat er die Verordnungen ausgeführt. Und nun weigert sich die Kasse zu zahlen, weil die Rezepte nicht befugt waren. Es wäre vielleicht zu prüfen, ob in der Schulsatzung oder ähnlichen vertraglichen Dingen im Zusammenhang mit der Schule festgelegt ist, dass die Eltern quartalsweise für Überweisungen oder das Einlesen der Chipkarte verantwortlich gemacht werden. Wir reden hier schließlich auch über eine Behandlungsmaßnahme, die eigentlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten erfordert. Wann hat also wer mit den Eltern über dieses Thema gesprochen? Wurde dort mitgeteilt, dass die Eltern sich um die Überweisungen kümmern müssen und welche Behandlungen durch den Therapeuten wie oft erfolgen? Selbst als mein Großer wg. seiner ADS eine Psychotherapie machen musste, stand der Therapeut in ständigem Kontakt mit mir und der Schule. Wenn bei der Krankenkasse etwas zu beantragen war, hat er es vorbereitet und ich habe es nur noch eingereicht, war aber dadurch über den Verlauf und weitere therapeutische Maßnahmen laufend im Bilde. Die Eltern sind doch die Sorgeberechtigten, oder wurde dies an die Schule abgegeben? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Dann müsste sich auch die Schule darum kümmern, wenn sie alles im Alleingang regelt. :D Anwaltliche Hilfe kann aber in diesem Fall nicht schaden.
 
Dass die ganze Sache an der fehlenden Überweisung hängt, glaube ich nicht. Es gibt keinen Hausarztzwang mehr und somit muss auch nicht zwingend überwiesen werden. Allerdings gibt es Ärzte, die gewisse Rezepte nicht ausstellen dürfen (Augenarzt kann nicht die "Pille" verschreiben), aber wenn die Schulärztin bisher immer rezeptiert hat, ist nicht einzusehen, warum sie es dies Mal nicht hätte tun dürfen. Was ich mir vorstellen kann: Der Kostenübernahmeantrag bei der KK wurde von dieser abgelehnt oder nicht (rechtzeitig) eingereicht. Manchmal übernimmt die Kasse bestimmte Therapien nur eine bestimmte Zeit lang. Danach muss ein Gutachten oder eine Folgediagnose belegen, dass eine weitere Therapie nötig ist. Wenn man dies versäumt hat und dem rezeptierenden Arzt sagt, er soll das Rezept aussellen, dann hat man Pech und muss trotz Rezept selbst zahlen. Allerdings müsste die Kasse dann auch wissen, was da los war. Ich vermute mal, die Eltern des betreffenden Kindes haben dir nicht die ganze Geschichte erzählt. Tante Edit sagt: Wenn die Ärztin allerdings keine Überweisung UND keine Chopkarte hatte, wie Mara das vermutet, dann sieht die Sache wieder anders aus.
 
@ Morgan: wenn ich es richtig verstehe, dann hätte die Schulärztin es schon verordnen können, wenn sie denn eine Überweisung oder die Chipkarte gehabt hätte. Da sie aber anscheinend versäumt hat, dies rechtzeitig einzufordern und die Eltern - wenn sie nicht mal wissen, dass etwas verordnet wurde - auch nicht verpflichtet sind, die Chipkarte oder Überweisung jedes Quartal automatisch zu organisieren (es sei denn, sie sind darauf hingewiesen worden), hat die Ärztin jetzt das Problem. Ich würd´s nicht bezahlen.
 
Und wenn die Ärztin jetzt sagt:"Ich hab x-mal bei Ihnen angerufen, und Sie um die Überweisung / Chipkarte gebeten..." dann ist man wieder in der Grütze. Rein vom Gerechtigkeitsempfinden her geb ich dir Recht, Mara. Nur, wie gesagt, glaube ich nicht, dass wir da die ganze Geschichte kennen. Und auf das Gerechtigkeitsempfinden deutscher KKn würd ich auch net unbedingt vertrauen ;)
 
Soweit ich informiert bin kann man als Eltern frei wählen wo sein Kind welche Behandlung oder Hilfsmitteln her bezieht. Das heißt (in meinen Augen): Wenn das Kind in Behandlung bei jenen Therapeuten war, können die Eltern wählen ob das Kind weiterhin dort behandelt wird. Da das Kind keine Chipkarte mit in die Schule bringt, sondern vom Hausarzt eine Überweisung an jene Ärztin bringen soll müssen diese auf jene Überweisung warten und nicht schonmal Vorab einfach Rezepte ausstellen. Denn selbt wenn die Ärztin eine Überweisung verlangt, heisst es nicht dass die Eltern gezwungen sind dieser die Überweisung zu bringen, da man ja in Deutschland frei wählen darf wann und wo jemand behandelt wird. Und Therapeuten gibt es ja viele was die Auswahl groß macht. Der Therapeut kann nix dafür, denn dieser dachte es sei alles in Butter. Selbst wenn die Ärztin anmahnt dass sie eine Überweisung braucht, warum hat sie das Rezept ausgestellt? Selbst vor einigen Jahren als eine Mutter meinte dass ihr Kind dort nicht mehr zur KG gehen wird, meinte ein Lehrer dass das Kind an der Schule dann nix zu suchen habe. Was in meinen Augen Falsch ist denn wenn die Kinder auf keine Regelschule gehen können durch ihre Beeinträchtigungen, und nur da hingehen können, kann man auch niemandem vorschreiben deren "Angebote" zwingend anzunehmen. Dass das Kind Therapie bekommen hat hat es erzählt, doch mit welchen Recht hat man das Rezept ausgestellt? Weil das Kind vorher auch dort war? Letztes Jahr war es so dass man die Eltern angeschrieben hatte wenn sie keine Überweisung bringen dass das Kind keine KG bekommt. Das war ok, doch diesmal haben die eigenständig gehandelt und sind einfach davon ausgegangen dass sie eine Überweisung bekommen, was nicht der Fall war. Wollen kann ich auch viel. Ich kann auch niemanden anschreiben und einfach bezahlt werden wollen obwohl sich der Kunde nicht entschieden hat etwas bei mir zu beziehen. Nur davon auszugehen dass es zu einem Vertrag kommt reicht nicht. Und so sehe ich es. Sie sind davon ausgegangen wenn sie das Rezept ausstellen und dieses genutzt wird (wofür weder der Therapeut noch das Kind was darfür kann) die Eltern zahlen oder eine Überweisung bringen. Und das ist in meinen Augen eine Bodenlose Frechheit.
 
Naja, wenn die Eltern bisher immer eine Überweisung bringen mussten und die Schulärztin daher davon ausging, dass sie auch diesmal eine bekommt, hätte man ihr schon mitteilen müssen, dass die Eltern wechseln wollen. In Firmen nennt man das Betriebliche Übung. Wenn ich meinen Mitarbeitern 4 Jahre lang Weihnachtsgeld zahle und es keinen Vertrag dazu gibt, kann ich es im 5. jahr nicht einfach nicht bezahlen. Das können sie einklagen, weil dies fast wie ein Vertrag gilt. Wenn die Eltern sich also irgendwann überlegen, sie lassen die Therapie nach Monaten/ Jahren woanders machen, sollten sie auch den Hintern in der Hose haben, dies mitzuteilen. Die Ärztin hat gehandelt, wie in der zeit zuvor, als die Überweisungen noch regelmäßig kamen, weil sie einen kontinuierlichen Therapieverlauf für das Kind sicher stellen wollte. Wie sagt meine Pflegedienstleitung immer: "Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden..." :whistling:
 

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