Ich kann da nur Quellen aus dem geistlichen Bereich bringen, würde aber davon ausgehen, dass sie betont wenig/einfache Kleidung anführen und das deswegen als eine Art "übliches Minimum" ansehen. um 800 hat Benedikt von Aniane eine normierende Zusammenstellung aller ihm bekannter Ordensregeln gemacht. Bonnerue, Pierre (Ed.): Benedicti Anianensis Concordia Regularum (Corpus Christianorum Continuatio Mediaevalis CLXVIII A). Turnhout 1999. Auch zu finden in PL 103. Darin heißt es zur Benedikt-Regel (genauer 62,2):
Sufficit enim monacho duas tunicas et duas cucullas habere propter noctes et propter lavare ipsas res, iam quod supra fuerit superfluum est, amputari debet.
[font='Times New Roman, serif']Für einen Mönch genügen zwei Tuniken und zwei Kukullen; so kann er zur Nacht und zum Waschen die Kleider wechseln. Was darüber hinausgeht, ist überflüssig und muss entfernt werden.[/font] In den Gewohnheiten einer nicht näher identifizierbaren Chorherren-Gemeinschaft (fälschlicher Weise gerne den Prämonstratensern zugeschrieben), steht ziemlich viel, was wohl in gewisser Weise als wohlsituierter Durschnitt angesehen werden kann. Colker, Martin L. (Ed.): Constitutiones quae vocantur Ordinis Praemonstratensis e codice Collegii Sanctae Trinitatis Dublinensis 10810 (Corpus Christianorum Continuatio Mediaevalis 216). Turnhout 2008.
452. Dantur apud nos annuatim omnibus claustrensibus, tam minoribus quam maioribus, infra festum Pentecosten et festum sancti Iohannis unicuique due camisie et due bracce et duo superpellicia. Et debent reddere pannos veteres, si voluerit camararius, quibus induantur pauperes vivi et mortui ospitalis.
452. Es werden bei uns jährlich allen Klosterbewohnern ausgegeben, sowohl den kleineren als auch den größeren, zwischen dem Feiertag Pfingsten und dem Feiertag des Heiligen Johannes zwei Leinenhemden und zwei Bruchen und zwei Superpellicen. Und sie müssen die alten Fetzen zurückgeben, wenn der Kämmerer das will, mit denen die Armen des Hospitals leben oder tot gekleidet werden.
453. Dantur similiter eis ante vigiliam vel in vigiliam festivitatis Omnium Sanctorum omnibus annis sotulares et trebugi et unicuique quatuor calceoli lanei albi vel nigri. Et debent reddere veteres camararaio, qui in prefatis usibus expendantur. Dantur iterum eis pellicie et cape eodem tempore sed non omni anno quia pellicias et capas debent accipere ad duos annos si tamen cape inveniantur que possint honeste durare spacio duorum annorum.
453. Es wird ihnen ähnlich vor oder während der Nachtwache des Feiertags Allerheiligen jeden Jahres Schuhe und ??? und ein jeder vier Halbstiefel (kniehohe Beinlinge oder Filzstiefel?) aus weißer oder schwarzer Wolle. Und sie müssen die alten Sachen dem Kämmerer zurückgeben, der sie für den bereits genannten Gebrauch ausgibt. Es sollen ihnen außerdem Fellgewänder und Mäntel zu diesem Termin gegeben werden, aber nicht jedes Jahr, weil sie Fellgewänder und Mäntel nur alle zwei Jahre empfangen dürfen, wenn sie aber Mäntel bekommen, dann sollen diese ehrenhaft den Zeitraum von zwei Jahren halten können.
Überhaupt ist in Ordensregeln, Statuten und Gewohnheiten oft eine ganze Mehrzahl von Kleidern aufgezählt. Da liegt es nahe, dass diese nur in größter Kälte gleichzeitig getragen wurden und ansonsten als Wechselgarnitur dienten. Und selbst bei asketischen Orden gab es einmal im Jahr neue Kleider. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch einfachste Menschen des Hochmittelalters sich mindestens eine komplette zweite Garnitur und mehrere Sätze Wechselwäsche für drunter leisten konnten. Ethnologisch macht es Sinn dazu noch eine Festtagsgarnitur anzunehmen. Und regelmäßiges Austauschen (Jährlich/halbjährlich) ist schon deshalb nahe liegend, weil ja anscheinend einige Textilhandwerker von einer stetigen Stoffnachfrage leben konnten.