''wildes kochen'' auf dem Mittelaltermarkt?

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Dominic ze Bergcamen

Guest
Seid gegrüßt, ihr Wanderer zwischen den Welten. Ich habe mal eine kleine Frage. Ich möchte mich gerne in puncto Darstellung auf etwas ''historisch einwandfrei Belegbares'' festlegen. Neben ''Poet'' (ich weiß nicht, wie ich es nennen soll, vielleicht ein Gedichteschreiber, oder Barde, nur bitte OHNE SINGEN), Narr, welche mir auch sehr gut gefällt von der Darstelleung, möchte ich mich des weiteren gerne auf KOCH festlegen...jedoch, ist es möglich, als ''Besucher'' eines Mittelaltermarktes (LAGER mr auf Grund von Zeitmangels nicht möglich) eine Art Kochstelle aufzuschlagen, ohne gleich achtkantig vom Platz geschmissen zu werden? Ich liebe die mittelalterliche Küche und würde gerne anderen Besuchern die ''gutbürgerliche'' Hausmannskost nahelegen. Hat da Jemand für mich einen Erfahrungsbericht? Wär wohl ganz toll, da ich die neue Saison gerne etwas ''professioneller'' gestalten würde es aber für sinnfrei halte, als Koch ohne irgendetwas dort aufzutauchen. Merkt ihr selbst, ne?
 
Hallo Dominic, das mit der Kochstelle kann man sicher beim beim Veranstalter erfragen aber mich macht hier etwas anderes aufmerksam: "...und würde gerne anderen Besuchern die ''gutbürgerliche'' Hausmannskost nahelegen." Ich nehme an das du in diesem Fall keine Genehmigung bekommst denn zum einen wird sich die Markt-Gastronomie beschweren und zum anderen ist es dann durchaus möglich das du Stress mit dem Ordnungsamt bekommst wenn du "Probehappen" verteilst. Was die Leute in den Lagern für Eigenbedarf kochen ist dem Amt egal aber wenn du an Gäste ausgibst wirst du dich wohl auch entsprechenden Auflagen unterwerfen müssen wie sie auch für die Verkaufsstände gelten.
 
Hallo Dominic, dazu hast Du doch hier: Thread vom 07.02.09 in "Kleidung und Tracht" schon ein paar Antworten bekommen. Du kannst nicht einfach so als Besucher eines Mittelaltermarktes eine Kochstelle auf dem Veranstaltungsgelände machen, dazu musst Du schon mindestens beim Veranstalter als Teillnehmer gemeldet sen. Und dann kann darf man auch nicht ohne gewisse Auflagen das Essen an andere Besucher ausgeben - weder zur Verkostung verschenken, noch verkaufen. Du bist nicht nur ein Gesundheitszeugnis haben, Du musst auch für gewissen hygienische Bedingungen sorgen, abwaschbare Flächen, fliessendes Wasser, Kühlmöglichkeit für die Lebensmittel e.t.c.
 

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