Lager/Märkte bei Unwetter absagen oder doch lieber Krank werden?

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Da habe ich noch mal eine etwas diffizilere Frage... Wenn ich auf baue, normales A-Zelt , klassisch aufgebaut, sichere Häringe usw. und son moderner Sachse mit dem aufklappbaren Sonnensegel meint, den Adler geben zu müssen und mir ins Zelt knallt, wer zahlt dann die Reperatur? Die Dinger gehen ja richtig gut ab bei Windstärke 8 Veranstalter s Haftpflicht oder die des Zeltbesitzers? Hat schon mal jemand Schaden genommen und weiß ähnliches?
 
Also ich war ja voriges Wochenende in Worms und im Endeffekt fand ichs gar nicht so wild. Der Donnderstag war schön trocken zum Aufbaun, sicher der Freitag ist ins Wasser gefallen, aber den haben wir dann halt größtenteils am Feuer/unterm Sonnensegel verbracht. Es sind halt nur die Wege abgesoffen, aber das wurde zum großen Teil mit Stroh kompensiert. Samstag/Sonntag war schon wieder Klasse und meine Erkältungsrelikte haben sich an dem Wochenende auch gebessert. Und wenn man richtig edle Schuhe mit ledersohlen hat gibts halt 2 Möglichkeiten. Entweder man nimmt eine ausgiebige Reinigung in Kauf oder man hat halt noch ein Paar mit Gummisohlen. Man muss halt auf gewisse Dinge achten die daheim ganz selbstverständlich sind: bei Regen warm und trocken halten, bei Hitze genug trinken etc. Soweit meine Gedanken dazu.
 
Willi, das ist noch fast, wie im Sachsenspiegel, müsteste doch wissen ;) Ne, mal im Ernst, ich werde hier keine Rechtsberatung machen. Aber guck mal in § 823 BGB. Der Veranstalter haftet allenfalls nachrangig, wenn Du ihm nachweisen kannst, dass er Sorgfaltspflichten verletzt hat.
 
Hallo Wilfried, mein Sonnenschein :D ,
Ich wollte ja auch keine Rechtsberatung, sondern nur Erfahrungsberichte ....
ich denke dass dies schon ein eigenes Thema Wert wäre. Es hat mit dem Ausgangsthema nicht mehr viel zutun. :thumbup:
 
Wenn bei Windstärke 8 ein Zelt flöten geht, so ist das nach meiner bisherigen Meinung eben bedauerlich, der Zeltbesitzer kann meist ja nix dafür, ich mußte damit rechnen und habe Pech gehabt. Eigene Dummheit, warum steht mein Zelt noch da ... aber es könnte ja sein, das jemand schon Erfahrung mit Wetterbedingten Schäden hat
 
Dazu muss man die Verträge lesen. Viele Veranstalter schließen eine Haftung aus. Ich denke (und das ist nur angenommen), dass höchstens die Haftpflicht vom anderen einspringt. Aber ob das auch bei Unwetter, also höherer Gewalt gilt? Schließlich war das keine Absicht und das jeder seine Sachen gut schützt, setze ich voraus.
 

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