Nomad
Well-known member
Nja, jetzt hab ich ja eh nen Bogen. Ganz allgemein seh ich meine Aufgabe aber nicht darin, schlauer als die zuständige Waffenbehörde zu sein. Das Schreiben hab ich aufgehoben.
Nach meiner Erfahrung gibt es oft nicht "den einen für alle gültigen Entscheid". Wir haben alleine hier im Forum einige Beispiele für Deutschland zusammengetragen, in denen es von Land zu Land, von Stadt zu Stadt, von Amt zu Amt deutliche Unterschiede in "den Entscheidungen" gibt. Wo ich dir auch nicht zustimme ist, dass der "was nicht verboten ist, ist erlaubt - Gedanke" bzw. ein fehlender Bezug auf die Nutzung (siehe auch: kein Wort zum Schiessen) in dem Antwortschreiben als "Freifahrkarte" zu deuten ist. Mit einer Armbrust (etc.) "mal irgendwo im Wald" oder auf einer x-beliebigen Wiese herum zu schiessen, gibt über kurz oder lang Ärger und kann zudem schnell gefährlich für dritte werden. Dieser Beitrag soll jetzt nicht als "Moralpredigt" verstanden werden. Ich möchte nur nicht, dass dies hier jemand liest, das ganze falsch interpretiert und dann Dinge tut die evtl. jede Menge Ärger nach sich ziehen könnten.Kurz nochmal was zum Rechtlichen: Ich habe, als ich meine Armbrust neu hatte, die zuständige regionale Waffenbehörde angeschrieben, und dabei ausdrücklich gefragt, wo man die denn schießen darf. Als Antwort kam lediglich, dass Besitz, Führen etc. ab 18 erlaubt sind. Kein Wort zum Schießen. Frei nach dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt" denke ich, dass das rechtlich nicht scharf definiert ist, weil halt bisher noch nix Größeres mit den Dingern passiert ist.
Da wirst du auch keine rechtliche Auskunft bekommen. Mit einer Armbrust kann man nicht schießen. Alle Angaben ohneKurz nochmal was zum Rechtlichen: Ich habe, als ich meine Armbrust neu hatte, die zuständige regionale Waffenbehörde angeschrieben, und dabei ausdrücklich gefragt, wo man die denn schießen darf. Als Antwort kam lediglich, dass Besitz, Führen etc. ab 18 erlaubt sind. Kein Wort zum Schießen.
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