Armbrustkauf

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Marquardt zu Brega

Guest
Hallo! Ein Kumpel von mir möchte sich eine Armbrust mit einer Zugstärke zwischen 50 und 80kg kaufen und sucht nach Erfahrungen und Tipps was den Kauf betrifft. Auf was muss er achten? Welche Händler bieten ein gutes Preis-Leistungsverhältnis? Preislich sollte sich die Waffe nicht über 400 Euro bewegen und qualitativ möglichst so verarbeitet sein, dass er sich nicht nach einigen Schüssen die Einzelteile des Bogens aus dem Gesicht puhlen muss. 50 - 80kg Zugstärke, weil er keine Spannvorrichtung benutzen möchte, sondern die Waffe lediglich mit Bügel und reiner Muskelkraft Schussbereit machen will. Es sollte ein historisches Modell sein. Danke für eure Hilfe =) Marquardt zu Brega PS: Ich schreibe an seiner Statt, da der gute Mensch internetlos glücklich ist xD
 
PPS: Ich habe Blödsinn geschrieben, wurde mir gerade mitgeteilt: sie kann auch mehr Zugstärke haben, er bräuchte dann aber einen Spannhebel. Lediglich an Winden und Kurbeln hat er kein Interesse :rolleyes: Via google bin ich auf die Armbrustschmiede gestoßen, aber da dort keine Preise angegeben sind, vermute ich mal, dass sie die 400 Euro weit übersteigen :S
 
Ist so ein Fall für sich mit einer Armbrust... Wenn, dann braucht man auch einen Waffenschein dafür da es eine Waffe ist die Energie speichern kann und somit unter das Schusswaffengesetz fällt. Verkäufer die eine Vorlage dieses Scheines nicht fordern machen sich meines Wissens nach strafbar.
 
Danke für deinen Hinweis, Aelthred! Ohne jetzt genau im Bilde zu sein würde ich behaupten, dass eine Armbrust zwar als Waffe klassifiziert wird, aber dennoch nicht waffenscheinpflichtig ist: Transport im geschlossenen Behältnis und Verkauf ab 18 Jahren (mit Altersnachweis). Hier ist auch ein Artikel vom Focus, der das Nahe legt: http://www.focus.de/panorama/welt/hintergrund_aid_139672.html Oder hat sich der Gesetzesstand schon wieder geändert? 8| Pax tecum! Marquardt zu Brega
 
wir haben ja nun 2009 ;) und meines Wissens nach ist das Führen einer Armbrust Waffenscheinpflichtig, lasse mich aber gerne von unseren Rechtsexperten belehren wenn ich da falsch liegen sollte.
 
Hi, das Waffengesetz wurde Anfang 2008 wieder geändert. Wir haben hier auch schon einen oder Mehrere Threads darüber ;)
 
Ich habe gerade eine Interpretation gefunden: # Begriffsbestimmung Gemäß WaffG, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr 1.2.2 ist die Armbrust ein der Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand. Das bedeutet: Armbrust und Minderjährigkeit passen gar nicht zusammen. # Erlaubnisfreie Arten des Umgangs Gemäß WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 dürfen Armbrüste 1. erlaubnisfrei erworben und besessen werden (Nr. 1.10) 2. erlaubnisfrei geführt werden (Nr. 3.2) 3. erlaubnisfrei hergestellt und gehandelt werden (Nr. 4.2) 4. erlaubnisfrei in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des WaffG verbracht und mitgenommen werden (Nr. 7.8) Also darf man bis hierher eigentlich so ziemlich alles, außer schießen. # Schießen Laut WaffG „schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt“ (Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 7). Das „Abfeuern“ von Pfeilen bei der Armbrust ist demgemäß kein Schießen im Sinne des WaffG. [Quelle] €dit: Sry, hab deinen Post zu spät gesehen, Tom :whistling:
 
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