wo "DDR" drauf steht, muss auch Ossi drin sein :zungeZitat von »das Lorb« Zitat von »Johann von Heldungin« Ich hab am Trabbi das gute alte DDR Nationalitätenkennzeichen dran.... Anmaßung!!!! ?? Wenn nicht am Trabbi, wo dann sonst ??
wo "DDR" drauf steht, muss auch Ossi drin sein :zungeZitat von »das Lorb« Zitat von »Johann von Heldungin« Ich hab am Trabbi das gute alte DDR Nationalitätenkennzeichen dran.... Anmaßung!!!! ?? Wenn nicht am Trabbi, wo dann sonst ??
Nuja, das Gesetz ist von 1968. Demnach dürften keinerlei Klebies am Auto pappen. Ich sehe zumindest nix davon dass sich der Absatz nur auf Kennzeichen oder Nationalzeichen beschränkt:Es ist billiger die Aufkleber nicht am Fahrzeug /Anhänger anzubringen. Der Gag dabei ist, man könnte damit Punkte sammeln. Man beachte: § 10 Abs. 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung Angaben ohne Gewähr.
Demnach dürfte ein Schutzmann, der morgens mit dem linken fuß aufgestanden ist, und deshalb sch... drauf ist, sogut wie jeden cashen. Wer hat nicht den einen oder anderen Klebie drauf. Aber heutzutage drücken die viele Augen zu, und wir haben uns alle lieb. Das ists mir wert.(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.
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