Wer als Autor freie Musik unter einer freien Lizenz anbietet, stellt sein Werk unwiderruflich der Öffentlichkeit zur Verfügung, bietet sein Werk ohne Anspruch auf Vergütung weltweit an, und zwar für die gesamte Schutzdauer.[4] Sofern die freie Lizenz hinreichend dokumentiert ist, kann die GEMA für diese Werke keinerlei Rechte geltend machen, auch nicht nach einem (späteren) Eintritt des Autors in die GEMA. Wer bereits GEMA-Mitglied ist, hat seine Nutzungsrechte alleine der GEMA übertragen und kann daher erst nach Kündigung des Berechtigungsvertrages mit der GEMA seine Rechte z. B. unter einer Creative Commons Lizenz der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.[4] Einzelne Werke unter eine freie Lizenz zu stellen, gestattet die GEMA ihren Mitgliedern nicht.[4] (Gleiches gilt auch für die AKM in Österreich.)