noch richtiger ist, dass es, wie Janne schon sagte, auf bundesländerebene unterschiedlich ist. Im RBB kam vor kurzem darüber ein Beitrag, dass in einigen Bundesländern Rettungsassistenten ggf. auch mal Glucose geben dürfen, in anderen müssen sie auf den Arzt warten. Beispiel Thüringen: da fallen einige Sachen unter Notkompetenz (
http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsI…ttungsdienst%29). In anderen Bundesländern dürfen die das aber nicht, auch wenn der Patient durch die unterlassene Hilfeleistung eventuell eine Verschlechterung erfährt. Im Moment wird überlegt, ob es eine bundeseinheitliche Regelung dazu geben soll (wogegen sich natürlich die Ärzte wehren) bzw. ein neues Berufsbild bei den Rettungsdiensten eingeführt wird, ähnlich dem amerikanischen Modell. Denn gerade in den ländlichen gegenden dauert es nicht selten bis zu einer 3/4 Stunde, bis der Arzt endlich vor Ort ist. Was das im Ernstfall bedeutet, will ich mir lieber nicht ausrechnen. Also: schaut lieber vorher in die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes bzw. erkundigt Euch bei der Leitstelle. Aber wenn Ihr das beim Notfall gleich mit ansagt, wird hoffentlich ein Arztgleich mitgeliefert.