Diabetis

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Unterzuckerung ist bei Typ-1-Diabetikern wahrscheinlicher als Überzucker und generell auch gefährlicher.
Jaja die Hypos. Leider können sie 1000 Gesichter haben. :( Von Kopfschmerz, Müdigkeit, Seheschwäche, "seltsames Verhalten" (von leicht bis vollbetrunken, extrem Locker, bis zu Verfolgungswahn) und bis zu Bewusstlosigkeit ohne Vorzeichen ist alles möglich und selbst der Erkrankte merkt es selber nicht das jetzt etwas nicht stimmt oder es erst zu spät merkt. Meine Freundin ist jetzt seit über 15 Jahre 1er. Ist Mutter geworden, macht Triathlon und hat in Afrika eine Rangerausbildung gemacht und trotzdem muss man sie manchmal erinnern zu messen, wenn sie sich anders verhält. Irgendwie gewöhnt man sich als Freund/Angehöriger/Partner daran, das nun auch zu deinem Leben Traubenzucker und Traubensäfte gehören. Sprich in jeder Jackentasche steckt Traubenzucker und irgendwann verflucht man den Mensch der auf die Idee gekommen ist, alle einzeln zu verpacken.
 
und trotzdem muss man sie manchmal erinnern zu messen, wenn sie sich anders verhält. Irgendwie gewöhnt man sich als Freund/Angehöriger/Partner daran, das nun auch zu deinem Leben Traubenzucker und Traubensäfte gehören. Sprich in jeder Jackentasche steckt Traubenzucker und irgendwann verflucht man den Mensch der auf die Idee gekommen ist, alle einzeln zu verpacken.
:rolleyes: Wie wahr. Meine Frau fängt meistens an über alles rumzumeckern. Ist manchal ganz schön Anstrengend. Aber wenn sie dann wieder 65 oder so hat wiess ich warum. Wenigstens klappt sie nicht zusammen, Rekord waren mal unglaubliche 23 und damit ist sie noch an den Kühlschrank und hat sich was geholt :kopfhau
 
Nochmals danke für die vielen Beiträge und Meinungen . Ich habe vieles daraus ziehen können und Anregungen davon aufnehmen und jetzt wird es die Praxis zeigen wie wir damit zurecht kommen.
 
Bitte sagt es den Leuten mit denen Ihr Kontakt habt.
Unbedingt !!! Denn es gibt in der (Notfall-) Medizin kaum ein größeres "Chamäleon" als die "Unterzuckerung" ( Hypoglykämie) ! In vielen Fällen imponiert hier z.B. ein generalisierter Krampfanfall :!: , welcher, wenn der Blutzuckerwert nicht routinemäßig bestimmt wird, zu einer fatalen Fehldiagnose führt ! Sollte man per se zu drastischen Formen der Unterzuckerung neigen, so ist auch ein Glucagon-Injektor (= Glucagon als kontrainsulinäres Hormon ), als "Rescue-Drug", zu überdenken. Hierzu kann der Diabetologe, welcher den Patienten betreut, gerne weitere Auskünfte geben...
 
noch richtiger ist, dass es, wie Janne schon sagte, auf bundesländerebene unterschiedlich ist. Im RBB kam vor kurzem darüber ein Beitrag, dass in einigen Bundesländern Rettungsassistenten ggf. auch mal Glucose geben dürfen, in anderen müssen sie auf den Arzt warten. Beispiel Thüringen: da fallen einige Sachen unter Notkompetenz (http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsI…ttungsdienst%29). In anderen Bundesländern dürfen die das aber nicht, auch wenn der Patient durch die unterlassene Hilfeleistung eventuell eine Verschlechterung erfährt. Im Moment wird überlegt, ob es eine bundeseinheitliche Regelung dazu geben soll (wogegen sich natürlich die Ärzte wehren) bzw. ein neues Berufsbild bei den Rettungsdiensten eingeführt wird, ähnlich dem amerikanischen Modell. Denn gerade in den ländlichen gegenden dauert es nicht selten bis zu einer 3/4 Stunde, bis der Arzt endlich vor Ort ist. Was das im Ernstfall bedeutet, will ich mir lieber nicht ausrechnen. Also: schaut lieber vorher in die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes bzw. erkundigt Euch bei der Leitstelle. Aber wenn Ihr das beim Notfall gleich mit ansagt, wird hoffentlich ein Arztgleich mitgeliefert.
Ist zwar ein wenig OT, aber ich denke, hier müssen einige Dinge richtig gestellt werden:
  1. federführend mit ihren Empfehlungen ist zunächst einmal die Bundesärztekammer (BÄK), die Landesärztekammern (LÄK) sind daher gut beraten, diese Empfehlungen für ihren Geltungsbereich zu übernehmen und das tun sie auch.
  2. Notkompetenz ist in seiner Fassung seit 1992 festgeschrieben und ihr Handlungsspielraum ist als Empfehlung bzw. Stellungnahme durch die BÄK eng umgrenzt.
  3. Wie die Notkompetenz im Geltungsbereich der Landesärztekammern umgesetzt wird, ist Auslegungsache der entsprechenden Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), da diese letztendlich die Hauptverantwortung dafür tragen. Der ÄLRD hat sich z.B. regelmäßig :!: von der fachlichen Kompetenz seiner nichtärztlichen Mitarbeiter, durch Nachweis :!: , zu überzeugen. Ihm obliegt damit welche Maßnahmen von dieser Gruppe getroffen werden dürfen, oder auch nicht. Es geht hier also eher um einen regionalen Ermessensspielraum auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ! Im Klartext: Zwischen "alles erlaubt" und "alles verboten" sind alle möglichen Varianten denkbar.Die LÄK hat damit also nichts zu tun, ausser, daß sie den rechtlichen Rahmen über die Stellungnahme der BÄK schaft.
  4. Die Zeitfrage und die damit verbundene Erreichbarkeit eines Notfallortes wird durch den begriff " Hilfsfrist" geregelt. Dieser ist m.E. bis dato immer noch nicht bundesweit in Einigkeit geregelt, sondern es gibt hier Variationen von Bundesland zu Bundesland. Da aber hier erhebliche rechtliche Probleme auf die Träger des Rettungsdienst zukommen können, ist jedes Bundesland schon sichtlich darum bemüht, die Hilfrist zu mindestens in 80% der Alarmierungen innerhalb von höchstens 15 Min. zu gewähren. Dies gilt auch für ärztlich besetze Rettungsmittel, obwohl einige Länder ihre hilfsfrist mit "ersteintreffendes Fahrzeug" verklausulieren. Ein erfolgreicher Weg zur Verkürzung der Hilfsfrist ist z.B. der Einsatz sog. "First-Responder". Wichtig ist, gerade wenn es um ärztliche versorgung geht, nicht die Begriffe "NOTARZT" mit dem Begriff des "Ärztlichen Notfalldienstes" der kassenärztlichen Vereinigungen zu verwechseln.Letzterer ist nämlich nichtderjenige, der mit Trara um die Ecke gebraust kommt, sondern eher der Typus Hausarzt aber meist eben ohne spezielle Zusatzbezeichnung oder fachkunde Notfallmedizin !
  5. Ganz aktuell, vom 30.01.13, äussert sich die BÄK ablehnend zum Gesetztesentwurf zur Schaffung eines Berufbildes Notfallsanitäter/in. Die Begründungen für diese Ablehnung sind plausibel und nachvollziehbar und ich persönlich kann mich dieser problemlos anschließen. Gerade, wenn man sieht,, was die Ärztekammern an Ausbildungsstand fordern, wenn ein Arzt die Fachkunde "Notfallmedizin", oder gar die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin oder Intensivtransport" erwerben möchte.
Quellen: Notkompetenz: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/baek_stellungnahme_rettungsassistenten.pdf Medikamentenliste und ärztliche Aufsicht: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Notfallkompetenz__Medikamente.pdf Hilfsfrist: http://www.rettungswesen.info/download/A1.1_11.pdf Gesetzesentwurf Berufsbild Notfallsanitäter/in: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Stn_BAeK_Notfallsanitaetergesetz_24.01.2013.pdf Ärztliche Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" : http://www.bundesaerztekammer.de/do...ueberblick_ueber_die_notarztqualifikation.pdf Quellenangabe: Empfehlungen/Stellungnahmen und Leitlinien der BÄK, http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47 So, das war zwar jetzt etwas OT, doch ich denke es hilft Mißverständnisse zu verhindern.... ...und letztendlich sollte damit auch die Frage geklärt sein, wie schnell und wann kompetente Hilfe vor Ort ist. Und auch im ländlichen Bereich darf man durchaus mit schnellerer not-ärtztlichen Hilfe rechen, als in einer 3/4 Stunde. ;) Fazit: "es wird sie geholfen...! ":D
 
Ich bin zwar nur meine Großmutter als Diabetis II Patientin gewohnt, aber als ich beim Bund GWDL-Sanitäter gemacht habe, hatten wir immer die "Dogtags" um den Hals. Eigentlich steht da ja nur Blutgruppe, Religion und PK drauf, aber mit Edding haben wir zum Teil auf die untere Hälfte Medikamentenunverträglichkeiten geschrieben. also zum Beispiel ein P für kein Penicillin. Diabetiker hatten wir zwar nicht, aber die Idee an einer Stelle, wo man als Rettungshelfer nachsieht wenn man den Schnellcheck bei einem Bewustlosen macht (Hals, Handgelenk) auf soetwas zusätzlich hinzuweisen kann im Notfall praktisch sein - man hat halt nicht die ganze Krankenakte. Ob es nun ein Armband mit dem entsprechendem Kürzel oder etwas anderes ist, muss man sehen (und wohl auch erproben). Wichtig ist aber immer der verantwortungsvolle Umgang mit den Medikamenten und Aufklärung, damit man die Sicherheitsleine nicht braucht.
 
Es gibt ja immer noch die guten alten SOS-Medaillons. Sie werden exponiert getragen, sind aber weitgehend unauffällig...man öffnet sie im Notfall und im Inneren befindet sich alles was man als Helfer wissen muß.... :)
 
Denn es gibt in der (Notfall-) Medizin kaum ein größeres "Chamäleon" als die "Unterzuckerung" ( Hypoglykämie) !
Jap bei einer 11 Jährigen ohne Bewustsein ist das sogar das worauf man als letztes kommt. Diabetiker vom Typ 1 sind ja oft auch eher schlank vom Körperbau. Wenn man dann so jemanden ohne Bewustsein antriff ?( Klarer Fall von Mädel in der pubertät mit kreislaufkollaps weil sie zu wenig gegessen oder getrunken hat evtl Schlankheitswahn? Zu derbe Sonne abbekommen? Wenn se älter ist evtl. alkoholisiert? Krampfanfall kann man wie aixlibris schon sagte auch vermuten.(einmalige Krampfanfälle in dem Alter sind auch keine Seltenheit (ich hoffe das ich den erkennen würde, wobei ja auch jeder Epileptiker anders krampft ;( )
die Idee an einer Stelle, wo man als Rettungshelfer nachsieht wenn man den Schnellcheck bei einem Bewustlosen macht (Hals, Handgelenk) auf soetwas zusätzlich hinzuweisen kann im Notfall praktisch sein - man hat halt nicht die ganze Krankenakte. Ob es nun ein Armband mit dem entsprechendem Kürzel oder etwas anderes ist, muss man sehen (und wohl auch erproben).
Asche auf mein Haupt ich habe noch nie bei einem Notfall als Ersthelfer den Puls gefühlt. (war gottseidank nie nötig da immer noch Atmung vorhanden war) Aber einen Hinweiß so zu tragen das er auch gefunden werden kann obwohl man nicht danach aktiv sucht ist wichtig. Ich kenne englische Soldaten die im Kriegseinsatz waren und die ihre Kennung und Blutgruppe auf die Brust tatowiert hatten falls die Hundemarke mal flöten geht. Aber jetzt bitte nicht ne 11 Jährige tattowieren.
 
Krampfanfall kann man wie aixlibris schon sagte auch vermuten.(einmalige Krampfanfälle in dem Alter sind auch keine Seltenheit (ich hoffe das ich den erkennen würde, wobei ja auch jeder Epileptiker anders krampft ;( )
Nun, ein Krampfanfall ist eine mögliche Antwort des Gehirns seine "Unzufriedenheit" auszudrücken. :D Ob es nun Sauerstoffmangel durch Minderperfusion ist, oder der Mangel an "Energie lieferndem" Zucker, aber es ist eine der gefährlichsten Reaktionen des Körpers. Daher der Hinweis darauf ! Die übrigen "vegetativen" Reaktionen wie Schwindel, Halluzinationen, Schwitzen, Herzrasen etc. sind zwar schlimm, aber zunächst einmal nicht für die Hirnzelle akut vitalbedrohend. Alles in allem ist der insulinpflichtige ( Typ I , aber auch Typ II-) Diabetes also eine ernstzunehmende Erkrankung, die nicht selten aus heiterem Himmel zum medizinischen Notfall wird... ;( Die Zuckergabe ist also in jedem Falle die richtige Erstmaßnahme, sofern möglich, bis zum Beweis des Gegenteils...
 

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