Freisassen - Bedeutung, Definition, Leben und Darstellung

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Guest
Servus, da mich das Thema gerade irgendwie packt, und ich es für ein Thema halte, welches vielleicht interessanter wäre als man annimmt, fast nirgends innerhalb unseres Hobbies auftaucht und - tatsächlich - eigentlich eine erhebliche Rolle für die Entwicklung des HRR gespielt hat Der Freisasse. Das wenig was mir bisher bekannt war, war folgendes. Ein Friesasse ist ein begüteter Bauer welcher von gewissen Steuer- und Fronpflichten befreit war. Dieses Mittel wurde sehr gerne zum vorantreiben einer Kolonisierung angewandt, so im 11. Jh. in Böhmen geschehen. Noch heute beziehen sich viele Dörfer und Städte in Tschechien auf Freisassen. Das ist nicht viel ... und das will ich gerne ändern.
 
Der Grimm weiß bei solchen Begriffen immer bescheit: http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GF08542 Mit der lateinschen Übersetzung weiß man auch gleich was gemeint isthttp://www.mittelalterforum.com/wcf/images/smilies/smile.png Ich würde Freissase als Gegenteil von Leibeigenen bezeichnen, der keinem Adligen Untertan ist und Land sein eigen nennen kann.
 
Servus, Hier vieleicht was Interessantes (auch wenn die Region nicht paßt): Walter Brunner, Obersteirische Freibauern http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11124963/146242/ Ansonsten schau mal nach dem Buch 'Geschichte der künischen freibauern im Böhmerwalde: Ein beitrag zur heimischen rechts-, wirtschafts-, familien- und besiedlungsgeschichte' von Joseph Blau Grüße aus Regensburg, Tannjew
 
Nun, hier hat man ja "Freisassen " und ihre Stellung in der Steiermark, die ja auch zum HRR gehört. Ich finde jetzt die Stelle nicht wieder, aber das Kloster in Helmstedt? beschwerte sich über Bauern, die den Zehnt nicht zahlten, Anfang 13. , die selbst aber der Ansicht waren, das dieser dem Kloster auch nicht zu stünde. 1074 besteht das sächsiche Heer noch überwiegend aus "Bauern", was auf eine Wehrpflicht dieser Leute hindeutet, es sich also zumindest um persönlich Freie handelt, die mehr oder minder große Höfe bewirtschaften. 1433 wurde im Herzogtum Braunschweig die Leibeigenschaft aufgehoben, um , so behaupten manche, genug Kämpfer gegen die Stadt Braunschweig zu haben. Das ganze deutet darauf hin, das es zumindest in Ostfalen persönlich freie gab, die auch wehrpflichtig und Heerfolgepflichtig waren. Deren Zahl hatte aber im Verlauf des Spämi wohl stark abgenommen. Zumindest in einigen Fällen wurde auch eine Grundherrschaft bestritten. Stichwort: Eigengut. Offensichtlich ist die Stellung persönlich freier Landwirte im HRR über die Zeit und die Regionen nicht einheitlich
 
Die Bauern um 1074 rum wären dann Wehrbauern. Ich dachte anfangs meiner Recherche (also gestern), dass das das Selbe wäre zum Freisassen, aber tatsächlich scheint es nciht so. Die Wehrbauern waren nicht frei, hatten nur ein paar Privilegien. Ganz anders der Freisasse. Hab gestern zusammen mit jemand aus unserer Gruppe darüber diskutiert. Er wusste schon mal, dass es sowohl auf der bayerischen, als auch auf der böhmischen Seite jeweils Freisassen gab, welche jeweils im Klinsch miteinander lagen. Die böhmischen Freisassen (Choden genannt, siehe auch Chodenburg bei Domaclize (Taus) hatten als Allzweckwerkzeug eine Axt dabei, Wir reden hier wie es scheint von einer langstieligen Axt, was ich aber noch genauer recherchieren werde. Auf jeden Fall wurde damals die Grenze dadurch markiert, dass sie entlang der Grenze Kerben in die Bäume schlugen. Beide Seiten beschuldigten sich dann immer wieder abwechselnd, dass die Gegenseite diese Bäume fällen und die Kerben weiter im Nachbarland fälschen würden um ihr Hoheitsgebiet zu erweitern.
 
Ich denke, man sollte erstmal "frei" in diesem Zusammenhang definieren. Frei auf Eigenland wie in Dithmarschen etc. dürfte klar sein, man kann heiraten, wen die Familie bestimmt, Land kaufen und verkaufen usw. Frei auf Land fremder Grundherrschaft, solange man das Land bewirtschaftet, muß man die Lasten erbringen, ist aber ansonsten in seinen Entscheidungen, Bleiben oder gehen, keine Heiratserlaubnis nötig etc. Aber wie ist das mit Frei bei Anteilen am Gemeindeland mit unterschiedlichen Grundherren? Oder noch komplizierter, bei Eigenland und Anteilen? Also Eigenland geerbt von Mutters Seite, lastenfrei und väterlicherseits "nur" Gemarkungsanteile? Was beinhaltet der Begriff"persönlich frei" und welche Pflichten ergeben sich daraus? Wehrpflicht, Schöffenbarkeit, Wahlrechte und Pflichten?
 

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