Gesundheitsbelehrung

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Viator

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Wie handhaben das eigentlich Lagerköche in der Mittelalterszene, wenn sie ausschliesslich für die eigene Gruppe kochen? Muss ich in diesem Fall den sog. "Bullettenschein" (sprich das Gesundheitszeugnis/ die Gesundheitsbelehrung - ich weiss nicht, wie das Verfahren aktuell heisst) machen? Oder reicht die Kenntis von dieser PDF - Datei?
 
Wenn du für eine geschlossene Gruppe nicht gegen Geld kochst (also nicht speziell dafür angestellt bist) darfst du ohne Schein kochen, so wie ich annehme wird das eh eine Privatveranstaltung sein. Was ich immer noch gemacht habe ist, dass mir jeder unterschreiben durfte, dass er meinen Mampf auf eigene Verantwortung und vor allem freiwillig zu sich nimmt :) war immer der Lacherfolg, aber für mich eine rechtliche Absicherung. Es schadet allerdings auch nicths sich den Gesundheitspass zu holen (muss dann immer wieder aufgefrischt werden, aber man ist dann auch berechtigt in Grossküchen zu kcohen und da gehört z.B. die Küche einer Juhe oder Schule dazu)
 
kommt drauf an, mich hat er 14 Euro gekostet, da ich mich einer Gruppe anschliessen konnte, wenn man ihn sich einzeln abholt, dann kostet er glaub ich um die 30 Euro. Das ist aber unterschiedlich. Den Schein darf das GEsundheitsamt udn für das GA zugelassene Ärzte austellen
 
Also ich kenn das zugar kostenlos .... ich bin noch bei einem andern Verein gemeldet und da ist jedes jahr grosses fest und wir werden einmal im Jahr extra deswegen geschult "Kostenfrei" mussten nur in eine liste reinschreiben dass wir teilgenaommen haben
 
Jep, ich bin beim DRK und dort Feldköchin, jedes Jahr das Prozedere mit der Schulung, aber "luschtig" ist´s und dannach geht man ein oder zwei oder auch drei trinken :D :D
 
Ich hab das mal eine zeitlang zweimal im Jahr mitmachen müssen. Für Verein und für meinen Beruf als Konditor
 
Wie sieht die Lage auf mittelalterlichen Märkten aus, bei denen Eintritt verlangt wird und die Lagergruppen Gage bekommen? Was ist vor allem bei mittelalterichen Schaukochen, Liebe Grüsse (nach NES), der Viator
 
Ich würde jetzt mal sagen dass die rechtliche Lage genauso klar geregelt ist wie bei anderen veranstaltungen ... Kärwaa, Volksfeste, und co ... Grüsse zurück von (NES an A)
 
Wenn ich für mich und meine Gruppe was koche, brauche ich keinen Schein. Auch nicht wenn ich Gage bekomme. Schließlich gebe ich mein Essen ja nicht an die Gäste aus oder verkaufe es. Das ist ja rein privat und intern... für Zuhause brauch ich ja auch keinen Schein, ne?
 
Wie schon Hummelchen geschrieben hat: Um nur für die eingene Gruppe zu kochen, braucht man nichts - das ist Privatsache. Soll das Essen aber verkauft werden oder auch umsonst an Marktbesucher verteilt werden, oder kochst Du gegen Gage für eine Gruppe, dann brauchst Du ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt (Gesundheitsamt oder zugelassener Arzt) und musst regelmäßig an einer Hygienebelehrung teilnehmen (also zwei verschiedene Paar Stiefel!). Die Kosten dafür variieren je nach Amt bzw. Anbieter. Infos dazu gibt es vermutlich bei den Gesundheitsämtern, den Gewerbeämtern und bei der IHK.
 
Ich hab das voriges Jahr auch gemacht, beim Gesundheitsamt. Kosten: 26 Euro und eine Auffrischen der Dreifachimpfung plus Tetanus gabs gratis dazu. Von regelmäßigen Belehrungen war nicht die Rede.
 
Original von Lena Wie schon Hummelchen geschrieben hat: Um nur für die eingene Gruppe zu kochen, braucht man nichts - das ist Privatsache. Soll das Essen aber verkauft werden oder auch umsonst an Marktbesucher verteilt werden, oder kochst Du gegen Gage für eine Gruppe, dann brauchst Du ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt (Gesundheitsamt oder zugelassener Arzt) und musst regelmäßig an einer Hygienebelehrung teilnehmen (also zwei verschiedene Paar Stiefel!). Die Kosten dafür variieren je nach Amt bzw. Anbieter. Infos dazu gibt es vermutlich bei den Gesundheitsämtern, den Gewerbeämtern und bei der IHK.
...wobei beim Kochen fürn Verkauf der Schein alleine nicht ausreicht. Da sind dann noch ein paar weitere Auflagen zu erfüllen LG Fylgja
 
Original von Ritter Kunz Ich hab das voriges Jahr auch gemacht, beim Gesundheitsamt. Kosten: 26 Euro und eine Auffrischen der Dreifachimpfung plus Tetanus gabs gratis dazu. Von regelmäßigen Belehrungen war nicht die Rede.
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. LG Fylgja
 
Original von Fylgja ...wobei beim Kochen fürn Verkauf der Schein alleine nicht ausreicht. Da sind dann noch ein paar weitere Auflagen zu erfüllen LG Fylgja
Meinst Du jetzt sowas wie einen Gewerbeschein, eine Schankerlaubnis oder so? Oder was braucht man da noch? Oder meinst Du jetzt Anforderungen an den hygienischen Stand der Ausrüstung, also z. B. dass fließendes Wasser zum Abspülen da sein muss (Auflagen des Gewerbeamtes bzw. Umsetzung der Hygiene- sowie Bauverordnung)?
 
was die Hygienebelehrung betrifft: in Spanien ist das wohl der "Manipulador de Alimentos" - und der muss verpflichtend gemacht werden von jedem der mit Essen in Kontakt kommt (glaub Köche sind alle 2 Jahre, alle anderen alle 5 Jahre wenn ich mich nicht irre), also z.b. musste selbst ich als Erzieher das machen, weil ich die Kinder ja füttere in der Krippe bis zu nem gewissen Alter... Uns wurde da im Kurs einfach erklärt was meist eh klar ist: Hände waschen, Kühlkette einhalten, das vielleicht die aggressiven Putzmittel nicht direkt neben Lebensmitteln gelagert wird ^^ oder wenn was am Boden fliegt, das weggeworfen wird etc. - also einfach altbewährte Hygienestandards als "Die Erkenntnis des Jahrhunderts" präsentiert.
 
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Original von Lena
Original von Fylgja ...wobei beim Kochen fürn Verkauf der Schein alleine nicht ausreicht. Da sind dann noch ein paar weitere Auflagen zu erfüllen LG Fylgja
Meinst Du jetzt sowas wie einen Gewerbeschein, eine Schankerlaubnis oder so? Oder was braucht man da noch? Oder meinst Du jetzt Anforderungen an den hygienischen Stand der Ausrüstung, also z. B. dass fließendes Wasser zum Abspülen da sein muss (Auflagen des Gewerbeamtes bzw. Umsetzung der Hygiene- sowie Bauverordnung)?
Genau das, wobei das auch von Bundesland zu Bundesland variiert. In Rheinland-Pfalz brauchte ich keinen Schein, wenn ich jemanden das Essen anreichte. In Hessen ist das anders. Wobei die in Hessen auch Variationen von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt haben, was die Ernsthaftigkeit der Belehrungen angeht... LG Fylgja
 

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