Gewerbeschein

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Margarethe

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In der Gruppe haben wir uns am letzten Wochenende darüber unterhalten, ob wir unsere überschüssigen Basteleien auf den Märkten verkaufen können. Wir wollen uns nicht selbständig machen, sondern nur das, was mit unserer Darstellung zusammen hängt, verkaufen. Dabei kam das Thema Gewerbeschein auf und wir haben das Internet gequält und auch ohne vernünftige Ergebnisse das Amt befragt ("...ich hab' erst die Abteilung gewechselt und muss selber mal fragen..."). Irgendwie haben wir aber nichts genaues gefunden. Das waren unsere Fragen: Ab wann braucht man einen Gewerbeschein? Gewerbeschein oder Reisegewerbeschein? Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitsloser einen solchen Schein beantragt? Wir danken im voraus für eure Antworten.
 
Wenn ihr wirklich nur ab und zu übrige Basteleien verkaufen wollt, also das nicht gewerbsmäßig betreibt, braucht ihr keinen Gewerbeschein. D. h., dass ihr weder regelmäßig noch mit Gewinnerzielungsabsicht Sachen verkaufen dürft (ähnlich wie bei Ebay). Wollt ihr allerdings regelmäßig auf Märkten Sachen verkaufen, die ihr extra dafür produziert habt, solltet ihr Euch einen (Reise-)Gewerbeschein holen. D. h. zum Gewerbeamt gehen, Fragebogen ausfüllen (geht z. T. auch online), zwischen 10 und 50 Euro abdrücken (je nach Gemeinde). Dann kommt das Finanzamt auf Euch zu und will wissen, wie hoch eure Jahreseinkünfte daraus sein werden. Diese Meldung sollte man dann auch schnellstens an die Arbeitsagentur geben, wenn man ALG bezieht, um Ärger zu vermeiden. Wenn eure Basteleien allerdings unter "Kunst" fallen, könnt ihr das auch freiberuflich machen. Dann muss man kein Gewerbe anmelden, aber seine Einkünfte daraus in der Einkommensteuererklärung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung belegen. (ohne Gewähr)
 
Hallöchen Reisegewerbekarte ist etwas Teurer als 50 €,habe normales und Reisegewerbe. Wenn man Reisegewerbe hat,kann man wohl die Handwerkskammer die 132 €/Jahr haben will umgehen,aber die werden euch auch ständig überprüfen ob ihr wirklich auch nur in dessen Rahmen tätig seit. Steuern braucht ihr nicht zahlen wenn es unter Kleingewerbe läuft und ihr unter dem zu versteuernden Satz bleibt,aber wer keine Steuern zahlt bekommt mit der Steuererklärung G auch nichts zurück. Ob man wenn nur über Reisegewerbe dann an die IHK was abdrücken muß weis ich nicht,bei normalen Gewerbe ist aber das Marktverkaufen wohl Zeitlich begrenzt wie ich mal gehört habe. Gruß Maik
 
Also, keine Regelmässigkeit und keine Gewinnerzielungsabsicht, kein Gewerbe. Was überbleibt an Gewinn ist als Einkommen zu versteuern und beim AA anzugeben. Wenns regelmässig ist und ein Gewinn erzielt werden soll, ist´s Gewerbe , "vorführendes Handwerk" ist "Kunst" , also freischaffend.Kein Handwerk der Handwerksrolle, keine Handwerkskammer, sondern IHK, wenn es sich um Gewerbe handelt. Keine feste Verkaufsstätte sondern Verkauf auf Reisen, Reisegewerbe. Es ist egal, ob Gewinn gemacht wird oder nicht. Versteuert wird Einkommen immer, Mehrwertsteuer und Gewerbesteuerpflicht besteht ab einem gewissen Umsatz. Das waren mal 24 000 € im Jahr Umsatz. Wird auch fällig, wenn Ihr keinen Gewinn erzielt , sondern Verlust macht ! Beispiel: Es baut einer aus Spass Bögen, irgendwann ist die Wand voll und er verkauft einen Monat 2, Vierteljahr später 5, 2 Wochen später 8 Bögen. Umsatz bei dem Tun 60 000 € ! Er ist eben ein sehr Guter und hat VIEL Spass. Er hat die als Tuchhändler auf MA Märkten verkauft und ist von seinen eingekauften Tuchen für 40 000 € gerade mal für 24 000 € Tuch losgeworden. Weitere Kosten seien mal nicht entstanden. Damit muß er Gewerbesteuer als Tuchhändler zahlen, braucht einen Reisegewerbeschein als Tuchhändler, Muß ein Einkommen von 60 000-16 000= 44 000 € versteuern, kann die Mehrwertsteuer für die 24 000 € gegen die der 40 000 € gegenrechnen ( es fällt keine an), er hat wegen Gewerbe keinen Anspruch auf ALG, zahlt an die Krankenkasse und 156 € an die Rentenkasse Mindestbeitrag. Diese Kosten kann er zusätzlich zur Hälfte Gewinnmindernd von seinen 60 000 Einkommen abziehen. Die IHK will ihren Beitrag von dem Tuchhändler. Lagert er nur und baut im Lager Pfeile, er ist ein Guter, er macht am WE 200 Pfeile und erhält 20 € /Stck (Noch mal 12 000 € , die Leute gebens ihm einfach) muß er dem Arbeitsamt das ALGII wiedergeben , Alg I nicht, da er ja nicht berufstätig ist, muß sein Einkommen einschließlich ALGI versteuern und braucht keine Scheine. Denn er macht, was er macht , nicht mit der Absicht , Gewinn zu erzielen und er macht es nicht regelmässig.Verlangt er 20 € Ist´s Gewinnerzielungsabsicht, baut er sie auch zu Hause und vertreibt sie übers Internet, ist´s Gewerbe :) Angeben muß er sowohl die Tätigkeit als auch die Termine sowie die Wochenstundenzahl beim AA ! Für die LagerWE, denn er steht ja der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Was Ihr jetzt daraus schließt ? Geraten habe ich Euch nix, denn wer kann so was? eben, ich bin weder RA noch Steuerberater, und die müsst Ihr im Zweifel fragen.
 
:eek:ff1
Beispiel: Es baut einer aus Spass Bögen, irgendwann ist die Wand voll und er verkauft einen Monat 2, Vierteljahr später 5, 2 Wochen später 8 Bögen. Umsatz bei dem Tun 60 000 € ! Er ist eben ein sehr Guter und hat VIEL Spass.
Ich bin grad ohnmächtig geworden :schock1 Also wenn du dich nicht vertippt hast bzw ich mich nicht verrechnet hab sind das mal eben locker flockig 4000€ pro Bogen :schock1 Ich glaub ich hab den falschen Beruf :heul :kopfwand
 
einfach auf Märkten ausstellen und verkaufen. dafür brauchst du keinen Gewerbeschein. Verkaufst ja nur überschuss und wie schon angesproche ist das erlaubt, da man zb uach bis zu nem gewissen betrag gar net versteuern muss...
 
einfach auf Märkten ausstellen und verkaufen. dafür brauchst du keinen Gewerbeschein. Verkaufst ja nur überschuss und wie schon angesproche ist das erlaubt, da man zb uach bis zu nem gewissen betrag gar net versteuern muss...
Bei dieser Aktion werden dir aber einige Händler sehr zu Recht in den Hintern treten. Verkäufe auf Märkten sind grundsätzlich eh erstmal mit dem Veranstalter abzuklären, es kann sein das er eigenhändig hergestelltes als Verkauf aus dem Lager freigibt aber er muss es nicht. Alles andere ist allein schon den Händlern gegenüber etwas unfair, die ihren Schein normal beantragt haben und ihre Abgaben abführen. Daneben kann bei einer Kontrolle u. U. die Frage aufkommen ob Schwarzarbeit betrieben wird, lasst es also bleiben ohne ausdrückliches Okay nach Klärung etwas zu verkaufen. Das Thema war hier schon ein paar mal aktuell und auch hier mal wieder der Hinweis das kein Reisegewerbeschein nötig ist wenn man auf MA Märkten verkauft. Es reicht der normale weil für den Markt und damit verbundenen Sonderverkauf am WE eine Marktfestsetzung vom Veranstalter beantragt wurde. Anders wäre es wenn man seinen Stand irgendwo in einer Fußgängerzone als einzelner Händler aufbaut, hier ist Reisegewerbe zwingend. Gewerbeschein beantragen, abwarten auf den Fragebogen vom Finanzamt und dann Kleingewerbe anmelden. Schluß aus einfach. Beim beantragen ausdrücklich erklären das ihr auf festgesetzten Märkten verkaufen wollt und eben nicht vorm Bahnhof. Alles weitere ist dann mit Steuerberater und/oder Finanzamt zu klären.
 
Margarethe, solang das nur Verkauf von überschüssigem Material ist und per se es nicht gewerbsmässig, regelmässig, nachhaltig und mit gewinnerzielungsabsicht verkauft wird braucht ihr Euch da keine Gedanken zu machen. Ich geh mal davon aus, dass es im Jahr nicht mehr als 256 EUR Gewinn wären. Gewinn nicht Umsatz.... WEnn weitere Fragen mailt mich an.... ansonsten kommen nur verwirrende oder steuerlich fragwürdige Antworten raus.
Es ist egal, ob Gewinn gemacht wird oder nicht. Versteuert wird Einkommen immer, Mehrwertsteuer und Gewerbesteuerpflicht besteht ab einem gewissen Umsatz. Das waren mal 24 000 € im Jahr Umsatz. Wird auch fällig, wenn Ihr keinen Gewinn erzielt , sondern Verlust macht
Stimmt so nicht. Einkommen wird versteuert, ist er positiv zahlt man, ist er negativ darf er mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Mindert somit eine eventuelle Einkommensteuerlast. Mehrwertsteuer fällt nur dann an wenn Du auf die Option des §19 UStG verzichten würdest und als Kleinunternehmer Dich stellst. Wer nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz (nicht: Gewinn!) pro Jahr macht, gilt als Kleinunternehmer und braucht seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Befürchtungen, dass eine nachträgliche Umsatzsteuerpflicht entsteht, waren bislang zum Glück meistens unbegründet. Denn das Umsatzsteuergesetz kennt nicht nur die 17.500-Euro-Marke, sondern auch das "großzügigere" 50.000-Euro-Limit: Die [...] Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der [...] Umsatz [...] im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ich denke mal, dass diese Grenzen hier nicht überschritten werden Gewerbesteuer ist erst dann ein Thema wenn man einen mehr als einen Gewinn von 24.500 EUR hat. Sollte man es schaffen Freiberufler (Katalogberuf gem. § 18) Freiberufler wird man nicht so leicht wie es hier dargestellt wird... m.E. ist das was ihr anbietet Handwerk und keine Kunst
Krankenkasse ja,Rentenbeiträge Ich,nee.
Aber nicht wenn man es nebenbei verkauft oder nebenberuflich selbständig ist. Bei solchen Sachen am besten Leute fragen die Ahnung davon haben und nicht mit solchen wagen Aussagen kommen.... Fragen kannst Du: Unternehmensberater, Steuerberater oder die für Dich zuständige Kammer! Als Leistungsempfänger von Leistungen der Arge oder der Arbeitsagentur ist das unbedingt dann anzugeben, wenn es gewerbsmässig gemacht werden soll. Der ein oder andere Verkauf auf einem Lager ist analog wie der ein oder andere Verkauf auf Flohmärkten anzusehen. Grundsätzlich ist bei der Frage nach Unternehmertätigkeit der Paragraph 1 des UStG zu Rate zu ziehen. @Wielfrid: ALG 1 wird nicht vesteuert. Leistungen der Agentur für Arbeit sind steuerfrei. Sie sind jedoch der Progression zu unterwerfen. Die Einnahmen die der Progression unterliegen erhöhen den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
einfach auf Märkten ausstellen und verkaufen. dafür brauchst du keinen Gewerbeschein. Verkaufst ja nur überschuss und wie schon angesproche ist das erlaubt, da man zb uach bis zu nem gewissen betrag gar net versteuern muss...
Was Du meinst ist PAragraph 22 Nr. 3 EStG mit einer Freigrenze von 256 EUR im Jahr.
 
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Zitat von »Damastschmied« Krankenkasse ja,Rentenbeiträge Ich,nee.
Aber nicht wenn man es nebenbei verkauft oder nebenberuflich selbständig ist.
Ne ne,Ich habe oben geschrieben wie es bei mir läuft und darauf diese Äußerung bezogen,das Wörtchen Ich hat immernoch eine Bedeutung. Was die Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer zu der ganzen Geschichte im einzelnen sagt,wird sich zumindest Zeigen wenn man ein Gewerbe anmeldet und die lauern drauf,die wollen ja auch Beiträge haben. Gruß Maik
 
Hm, und ich frage mich gerade, wie ich mein Gewerbe am Schlauesten wieder abmelde... ich habe nach drei Jahren festgestellt, der ganze Papierkram macht mehr Arbeit, als dabei rumkommt.
 
Tjorven, indem Du aufs Gewerbeamt gehst und abmeldest. Frage: Hast Du Anlagevermögen aktiviert, sprich was Du abschreibst? Hast Du Ware die noch nicht verkauft ist? Die musst Du als Privatentnahme verbuchen und das erhöht Deinen Gewinn oder vermindert den Verlust. Mit der Folge ggf. darauf ESt zu zahlen. Andere Alternative, Anruf beim zuständigen Finanzamt und das Gewerbe vorerst ruhend stellen lassen. Dann kannst Du zumindest noch die Abschreibungen für Deine Steuererklärung nutzen.Begründen kannst Du das mit Privatem und/oder fehlender Zeit. Damastschmied, wobei Deine Situation als Vollselbständiger in dem Zusammenhang etwas hinkt, da hier wohl keine Vollselbständigkeit angestrebt wird;-) Btw. Keine Altersvorsorge, oder lediglich keine Rentenversicherung? @all: Wer meint er müsse in diesem oder in einem anderen Gewerk sich dieses Jahr noch selbständig machen wollen, weil das ALG 1 nicht reicht und man denkt das Konzept passt ein wichtiger Hinweis: Ab 01.11.2011 wird der Gründerzuschuss um 80% gekürzt! Fürs ALG 2 ist das Einstiegsgeld übrigens nur eine Kannleistung und mit mehr Aufwand verbunden da monatlich über die BWA der Gewinn/Verlust nachgewiesen werden muss um ggf. das ALG 2 zu kürzen. Hat man beim ALG 1 nicht. Und Gründerzuschuss bzw. Einstiegsgeld unterliegen NICHT der Progression, müssen also nicht bei der Steuer angegeben werden!
 
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Zitat von »Damastschmied« Krankenkasse ja,Rentenbeiträge Ich,nee.
Aber nicht wenn man es nebenbei verkauft oder nebenberuflich selbständig ist.
Ne ne,Ich habe oben geschrieben wie es bei mir läuft und darauf diese Äußerung bezogen,das Wörtchen Ich hat immernoch eine Bedeutung. Was die Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer zu der ganzen Geschichte im einzelnen sagt,wird sich zumindest Zeigen wenn man ein Gewerbe anmeldet und die lauern drauf,die wollen ja auch Beiträge haben. Gruß Maik
Was die Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer zu der ganzen Geschichte im einzelnen sagt,wird sich zumindest Zeigen wenn man ein Gewerbe anmeldet und die lauern drauf,die wollen ja auch Beiträge haben.
Bei der IHK kannst Du Dich für die Beträge freistelllen lassen wenn der Gewinn unter 5.200 EU ist. Dazu musst juristisch gesehen ein Nicht-Kaufmann sein. Mich lassen die seit 1999 schon in Ruhe...Freiberufler sind von der IHK eh komplett befreit. Anders sieht es bei der Handwerkskammer aus: Hier gelten für Handwerker nach wie vor die auf das mittelalterliche Zunftwesen und das nationalsozialistische Handwerksrecht zurückgehenden Zugangsbeschränkungen (Stichwort: Meisterbrief). Die Beiträge sind nicht an den Meisterbrief gebunden.
  • Mitglieder, deren Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, zahlen demnach keine Beiträge.
  • Existenzgründer, deren Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht überschreitet, sind im Jahr der Anmeldung von allen Beiträgen befreit.
  • Im zweiten und dritten Jahr zahlen sie nur die Hälfte des Grundbeitrages,
  • im vierten den ganzen Grundbeitrag.
Hier gibt es allerdings in Sachen Rentenversicherung eine Falle. Beispiel Friseur, denn da hatte ich es vor Kurzem. Friseurmeisterin macht sihc selbständig als Einzelunternehmen. Jetzt darf sie 256 EUR in den ersten drei Jahren monatlich in dei Rentenversicherung der HWK zahlen. Danach 512 EUR. Hier kann die Wahl der Rechtsform des Unternehmens helfen. Als Kleinunternehmer und Existenzgründer ist also das Damoklesschwert Kammerbeitrag noch nicht so tragisch. Was allerdings je nach Gewerk auch sich schnell mit einer Zwangsmitgliedschaft meldet ist die Berufsgenossenschaft. Lass Dich doch erstmal beraten und rechne Dir durch, ob sich das für Dich überhaupt lohnt, wenn Du weiterhin nur Kleinigkeiten verkaufst. Bei Bedarf gibt es meine Mail, aber ich gebe zu bedenken, dass ich das auch in Rechnung stelle. Schliesslich leb ich davon;) Noh eines zum Abschluss, wer jetzt meint er meldet ein Gewerbe als Nebengewerbe an um darauf zu spekulieren, dass er eh nur Verluste machen wird damit dem muss ich eine Warnung aussprechen. Das FA ist bei sowas sehr rigide. Die Steuerbescheide für die Einkommensteuer ergehen in dem Zusammenhang meist als vorläufig. Erkennt das FA nach ein paar Jahren, dass hier keine Gewinne erzielt werden und es vom Umfang und Art danach aussieht, dass es lediglich Hobby / Liebhaberei ist (so der steuerliche Terminus) kann es dies rückwirkend aberkennen. Mit dem Resultat, dass man im Zweifelsfall vor einer grösseren Steuerrückzahlung steht. WEnn dann noch Vorsteuer geltend gemacht wurd,e auch diese. Also von daher ist ein verlustreiches Nebengewerbe kein Steuersparmodell. Hier noch ein Link zur Rentenversicherungspflicht der Handwerker: http://www.hwk-leipzig.de/3,0,263.html
 
@ Timon ja , wir haben den falschen Beruf und die falschen Kunden. @ all: Aufschreiben , was umgesetzt wurde, bei den meisten Hobby-marktbeschickern/ Lagertruppen ist ´s , Ausgaben abgezogen, eh kein Gewinn. Denn der Aufwand für Gewandung etc.übersteigt den Ertrag doch um einiges.
 
wieder was dazu gelernt. ja, ja die berufsgenossenschaft. das ist ein anstrengender haufen. kann aber auch nur an den sachbearbeitern bei mir liegen. mal ganz ot: wie macht ihr das mit der buchführung?
 
wieder was dazu gelernt. ja, ja die berufsgenossenschaft. das ist ein anstrengender haufen. kann aber auch nur an den sachbearbeitern bei mir liegen. mal ganz ot: wie macht ihr das mit der buchführung?
Das liegt nicht unbdingt an den Bearbeitern. Zwangsmitgliedschaften sind anstrengend... Wobei es bei der ein oder andren BG eine Hintertür gibt. Da Du vom Umfang kein Vollkaufmann bist und von Art und Umfang nicht zur Buchführung verpflichtet bist, reicht es wenn Du anhand einer simplen Exceltabelle Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Du kannst natürlich, wenn Du Geld zu viel hast, Dir ein Programm dazu kaufen, oder übergibst es jenen deren täglich Brot es ist laufende Geschäftsvorfälle zu erfassen;)
 
""Es reicht der normale weil für den Markt und damit verbundenen
Sonderverkauf am WE eine Marktfestsetzung vom Veranstalter beantragt
wurde. Anders wäre es wenn man seinen Stand irgendwo in einer
Fußgängerzone als einzelner Händler aufbaut, hier ist Reisegewerbe
zwingend. Gewerbeschein beantragen, abwarten auf den Fragebogen vom Finanzamt und
dann Kleingewerbe anmelden. Schluß aus einfach. Beim beantragen
ausdrücklich erklären das ihr auf festgesetzten Märkten verkaufen wollt
und eben nicht vorm Bahnhof. Alles weitere ist dann mit Steuerberater
und/oder Finanzamt zu klären. zwingend. Gewerbeschein beantragen, abwarten auf den Fragebogen vom Finanzamt und
dann Kleingewerbe anmelden. Schluß aus einfach. Beim beantragen
ausdrücklich erklären das ihr auf festgesetzten Märkten verkaufen wollt
und eben nicht vorm Bahnhof. Alles weitere ist dann mit Steuerberater
und/oder Finanzamt zu klären.""

<ihr könnt bei Anmeldung des Gewerbes angeben, dass das Gewerbe im Nebenerwerb ausgeübt wird (d.h. das Einkommen der selbständigen Tätigkeit kann euch nicht ernähren) Das Finanzamt wird euch somit gleich anders einstufen. Genaues werdet ihr jedoch direkt beim Finanzamt (oder Steuerberater) und auch bei der IHK erfahren. Wer Leistungen empfängt, sollte sich vor Gewerbeanmeldung mit der zahlenden Institution in Verbindung setzen. Achtung Kammerbeiträge können auch bei der IHK anfallen (vorher informieren). Je nach Art der Ware, die verkauft werden soll kann es sich um Kunst handeln. Lasst das Finanzamt prüfen, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Wenn diese Tätigkeit anerkannt wird, braucht keine Gewerbeanmeldung zu erfolgen und ihr zahlt nur Steuern an das Finanzamt.
:thumbsup:
 
Damastschmied, wobei Deine Situation als Vollselbständiger in dem Zusammenhang etwas hinkt, da hier wohl keine Vollselbständigkeit angestrebt wird;-) Btw. Keine Altersvorsorge, oder lediglich keine Rentenversicherung?
Nö hinkt nicht,Ich lese nicht nochmal,aber von Nebenerwerb war nicht die Rede,sondern die Frage was am besten ist oder benötigt wird. Das ich keinen Anspruch auf Rente habe,davon ist keine Rede,ich habe schon ein Rentenkonto mit was drauf und das reicht für mich zusätzlich. In BW scheint Schröder und Münte keinen Gesetzlichen Einfluss gehabt zu haben,sonnst gebe es dort auch Zahlreiche nicht meistergebundene Berufe,mir haben sie gleich mehrere Berufe ungefragt untergejubelt (Handwerkskammer Magdeburg). Ich muß auch wenn ich unter 5000 € einnehme 132 € im Jahr abdrücken solange nicht einer Klagt und sie Freiwillig verzichten oder runter gehen,das hatte aber mit Spekulationen zu tun. Die IHK hat sich auch Automatisch gemeldet,aber da ich in der Handwerkskammer bin,gehen die leer aus,da ich meine Sachen auch selbst herstelle. Wegen dem Reisegewerbe habe ich ein Umsatzsteuerheft zu führen und muß es im darauffolgenden Jahr mit meiner Steuererklärung mit Anlage G weil ich auch noch ein normales Gewerbe habe,bis zum 1.5. einreichen und das war's,dann bekomme ich meist erst im Herbst eine 0 Steuerbescheit zurück. Gruß Maik
 
Das ist die Krux an der Sache. Von den 132 EUR kommst nicht weg. Hatte das für eine Kundin versucht, aber dann hätte sie keine Ausbildung haben dürfen. Dabei macht die nicht mal einen Gewinn von 5000 EUR... aber das ist der Kammer egal. Davon ab weiss ich nicht wie es in Magdeburg oder anderswo aussieht, jedoch bei sind viele Handwerker der Meinung das sie die Kammer nicht benötigen und sich nicht gut vertreten fühlen... Mal was anderes. Ich weiss nicht welchen Umfang Dein Gewerbe hat, aber hat ein Antrag auf Befreiung zur Führung des Heftes bei Dir eine Chance? Erfüllst Du irgendwas hiervon(gut wenn man sowas mal gespeichert hat *G*): Der Unternehmer kann jedoch beim Finanzamt einen Antrag auf Befreiung zur Führung eines Umsatzsteuerheftes stellen, wenn er nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer freiwillig Bücher führt, es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt oder der Unternehmer Zeitungen bzw. Zeitschriften verkauft. Verfügrung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 5.5.2008, Aktenzeichen 7389 A - St 44 2 Quelle: Der Steuerzahler, August 2008, S. 151 Für den Antrag hier die entsprechende Durchführungsverordnung: § 68 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV).
 
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