""Es reicht der normale weil für den Markt und damit verbundenen
Sonderverkauf am WE eine Marktfestsetzung vom Veranstalter beantragt
wurde. Anders wäre es wenn man seinen Stand irgendwo in einer
Fußgängerzone als einzelner Händler aufbaut, hier ist Reisegewerbe
zwingend. Gewerbeschein beantragen, abwarten auf den Fragebogen vom Finanzamt und
dann Kleingewerbe anmelden. Schluß aus einfach. Beim beantragen
ausdrücklich erklären das ihr auf festgesetzten Märkten verkaufen wollt
und eben nicht vorm Bahnhof. Alles weitere ist dann mit Steuerberater
und/oder Finanzamt zu klären. zwingend. Gewerbeschein beantragen, abwarten auf den Fragebogen vom Finanzamt und
dann Kleingewerbe anmelden. Schluß aus einfach. Beim beantragen
ausdrücklich erklären das ihr auf festgesetzten Märkten verkaufen wollt
und eben nicht vorm Bahnhof. Alles weitere ist dann mit Steuerberater
und/oder Finanzamt zu klären.""
<ihr könnt bei Anmeldung des Gewerbes angeben, dass das Gewerbe im
Nebenerwerb ausgeübt wird (d.h. das Einkommen der selbständigen Tätigkeit kann euch nicht ernähren) Das Finanzamt wird euch somit gleich anders einstufen. Genaues werdet ihr jedoch direkt beim Finanzamt (oder Steuerberater) und auch bei der IHK erfahren. Wer Leistungen empfängt, sollte sich vor Gewerbeanmeldung mit der zahlenden Institution in Verbindung setzen. Achtung Kammerbeiträge können auch bei der IHK anfallen (vorher informieren). Je nach Art der Ware, die verkauft werden soll kann es sich um Kunst handeln. Lasst das Finanzamt prüfen, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Wenn diese Tätigkeit anerkannt wird, braucht keine Gewerbeanmeldung zu erfolgen und ihr zahlt nur Steuern an das Finanzamt.