Gibt es heute noch Wegelagerei?

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Anstatt sich über die Knöllchen aufzuregen, könnte man auch einfach mal darüber nachdenken, so zu fahren, dass man garnicht erst welche bekommt.
ich deke, es geht nicht grundsätzlich um knöllchen. wenn ich eins zahlen muss, dann ärgere ich mich - über mich selber! und beim nächsten mal passe ich an dieser stelle besser auf. aber ich finde, dass kontrollen in verkehrsberuhigten gebieten (warum fahren hier gerade die leute zu schnell, die kindersitze hinten im auto haben?)schulen, unübersichtlichen stellen usw. angebrachter sind, als an den stellen, wo sie besonders viel geld bringen. hier in der gegend sieht man öfter die geschwindigkeitsanzeigetafeln, welche ich für die verkehrserziehung sehr praktisch finde.
 
Klammheimlich und über Nacht, und ohne dass die Stadtväter oder Irgendwer darauf hingewiesen hätte verschwanden die Schilder
Irrtum, dies geht nicht so einfach. Änderungen der Beschilderung werden durch öffentliche Bekanntmachung (zb. In der regionalen Tageszeitung, Aushang an der Gemeindetafel, Amtsblatt usw.), dem Volke zur Kenntnis gebracht.
 
:))))) oder auch nicht. Es sind schon mehr Verkehrsschilder plötzlich aufgetaucht oder verschwunden, als sich manche Leute vorstellen können. Und die standen dann schon immer da.Oder noch nie
 
Anstatt sich über die Knöllchen aufzuregen, könnte man auch einfach mal darüber nachdenken, so zu fahren, dass man garnicht erst welche bekommt.
Eigentlich wollte ich zum Thema nichts schreiben, weil es eher tagespolitischen Charakter hat und daher hur bedingt in ein Geschichtsforum gehört, aber diesen vorbildlichen Allgemeinplatz möchte ich denn doch nicht unkommentiert lassen. Kleine Anekdote aus meiner eigenen Knöllchengeschichte: Situation: Messung per Laserpistole, Ergebnis: Erlaubt: 50 (außerorts), gefahren: 80, Strafzettel. Ungereimtheiten dabei: 1. Fahrzeugtechnische Voraussetzungen: Ich fahre einen Ford Kombi, Baujahr 1990, aus zweiter Hand. Vorbesitzer: Eine junge Dame von 80 Lenzen, die mit dem Auto ihre Hühner ausgefahren hat (sic!) und 70.000 km lang den falschen Sprit getankt hat (Normal statt Super). Das FAhrzeug ist also motorbedingt nicht unbedingt eine klassische Rennsemmel. 2. Statische Verkehrssituation: Autobahnausfahrt, 90 Grad Einbiegen auf überwachte Straße, mit Stoppschild. ca 100 Meter nach dem Stoppschild Messpunkt, der offensichtlich auf die "Geradeausfahrer" angelegt war. Um aus dem Stand nach besagter Kurve auf die angeblich gemessene Geschwindigkeit zu kommen, hätte ich mit quietschenden Reifen beschleunigen müssen. 3. Dynamische Verkehrssituation: Vor mir ein andere PKW, exakt gleiche Fahrsituation. Wird nicht beanstandet, fuhr angeblich vorschriftsgemäß. Wie ich aus dem Stand die ganze Strecke direkt hinter ihm signifikant schneller gefahren sein soll als er, ohne zu überholen oder aufzufahren, wollten mir die beiden Beamten nicht erkklären, war ihnen auch sichtlich egal. Das Ganze ging vor Gericht. Ich bestand darauf, dass die Messung im Rahmen der beschriebenen Situation unglaubwürdig sei und wohl ein Messfehler vorliegen musste. Aussage der messenden Polizistin (die 45 Minuten zu spät kam, weil sie verschlafen hatte) vor Gericht (ich zitiere wörtlich): "Ich habe eine Einweisung auf dem Gerät, ich mache keine Fehler." (sic!) Meinem Argument, ich hätte ebenfalls eine Einweisung auf meinem Gerät, welche nachzuweisen ich mittels Vorlage meines amtlichen Füherscheins im Zweifelsfalle problemlos in der Lage sei, und mache nach dieser Logik ja dann ebenfalls keine Fehler, folgte die Richterin nicht. (Auch die Beisitzerin war eine Frau. Man könnte fast meinen...) Ebenso wischte die Richterin meinen Einwand, nicht die Polizistin habe m.E. einen Fehler gemacht, sondern möglicherweise das Gerät selber, kommentarlos vom Tisch. Nachdem also - so die Ausführung des Gerichtes - eine fehlerhafte Messung nachweislich ausgeschlossen werden könne (Der Nachweis einer fehlerfreien Messung ist grundsätzlich zwar nur über mehrere Referenzmessungen derselben Situation zu erbringen, aber Polizisten und Richter sind ja keine ausgebildeten Naturwissenschaftler und folglich gelten Regeln ordentlicher wissenschaftlicher Praxis vor Gericht nicht), müsste die Polizistin ja absichtlich falsche Angaben gemacht haben und dazu hätte sie ja, in Ermangelung einer Provision, kein Motiv. (Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ereignisse kürzlich in Ansbach, wo eben die Existenz entsprechender Anweisungen "von oben", bestimmte Knöllchen-Quoten zu erfüllen, wenn man positiv beurteilt oder gar befördert werden wolle, durchsickerten und die entsprechenden Polizeistellen bis hin zum bayr. Innenministerium in schwere Erklärungsnöte brachten) Erneut: Die Möglichkeit einer Fehlfunktion des Gerätes wurde in keinem Augenblick auch nur in Erwägung gezogen. Urteil: Es bleibt dabei, die Messung ist rechtens, die Strafe auch (war nicht so wild, mir ging es um's Prinzip), die Gerichtskosten trage ich. Epilog: Vor einiger Zeit erklärte der Polizeipräsident von Nürnberg in der Tageszeitung, man wisse seit langem um die notorische Unzuverlässigkeit der Laserpistolen. Wer begründete Zweifel an einer Messung hätte, solle sich vertrauensvoll an die Polizei wenden, man würde die Sache verständnisvoll und kulant regeln. Ich überlasse es dem geneigten Leser, sich selbst ein Fazit aus dieser Geschichte zu bilden. Meine als Kind gehegter großer Respekt und Bewunderung unserer Polizei jedenfalls ist im Laufe der Jahrzehnte kontinuierlich abgesunken und kratzt inzwischen merklich an der Grenze zur völligen Verachtung. Vertrauen in Exekutive wie Jurisdiktion habe ich keine mehr. In die Legislative hatte ich sie ohnehin noch nie. Bevor wir jetzt aber hier durch ständige Nörgelei an unseren ausführenden Organen der Staatsgewalt noch ins Visier des Verfassungsschutzes geraten, beantrage ich die Schließung des Threads.
 
Klammheimlich und über Nacht, und ohne dass die Stadtväter oder Irgendwer darauf hingewiesen hätte verschwanden die Schilder
Irrtum, dies geht nicht so einfach. Änderungen der Beschilderung werden durch öffentliche Bekanntmachung (zb. In der regionalen Tageszeitung, Aushang an der Gemeindetafel, Amtsblatt usw.), dem Volke zur Kenntnis gebracht.
Kann schon sein, dass es in einem "Amtsblatt" stand. Wer liest denn sowas? Ansonnsten - kannst mir glauben, ich lebe da und nehme aktiv am Gesellschaftlichen Leben teil - war da NIX zu erfahren. Nicht im Stadtanzeiger, nicht durch Aushang, nicht durch die regionale Presse oder regionalen Rundfunk etc. Auch den Leuten in meinem Stadtforum war nix bekannt. @Panzerreiter Ich glaub ich werd dir mal (bei Gelegenheit) ne PN schicken. Du schwingst (diesbezüglich) auf meiner Frequenz.... :D
 

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