HELP! Was kann ich tun?

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Jeff

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Hey.. vor etwa 3 Wochen hab ich in nem Shop nen Messingblech 20cmx30cm x1mm Dicke bestellt.. 1 Woche später etwa kam es...
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hab das nach 2 Mails + 2 Telefonaten zurückgeschickt.. nach 1 1/2 Wochen is nun das neue da.. sieht zwar größtenteils besser aus, hat am Rand aber immer noch derbe Macken und nun kommts.. hat nur noch 0,5mm ... viel zu weich (wie ne richtig dicke Alu-Folie) und kaputtbar. Nach ner Mail kam keine Antwort, hab angerufen - man(n) kümmere sich da drum und melde sich.. das war nen paar Tage her..nix kam.. und gestern wurde nichma abgenommen... Was soll ich tun? Nochma für 1,45€ denen schicken lohnt nicht mehr, zumal das klar deren Fehler war.. ps: und nein ich nenne nicht den Namen des Shops..
 
Ich würde das Geld zurückfordern...der Artikel hat nicht die beschriebenen Eigenschaften (Dicke) und eine mangelhafte Verarbeitung. Du hast dem Händler auch eine Chance zur Nachbesserung gegeben....rechtlich bist du also auf der sicheren Seite. P.S. Mich würde ja der Name des Shops interessieren...wollte demnächst nämlich Messingblech bestellen...den meide ich dann.
 
Ich würde das Geld zurückfordern...der Artikel hat nicht die beschriebenen Eigenschaften (Dicke) und eine mangelhafte Verarbeitung. Du hast dem Händler auch eine Chance zur Nachbesserung gegeben....rechtlich bist du also auf der sicheren Seite. P.S. Mich würde ja der Name des Shops interessieren...wollte demnächst nämlich Messingblech bestellen...den meide ich dann.
Ich bin mir nicht sicher aber die Anzahl der Versuche zur Nachbesserung sind meines erachtens größer als 1... Aber Geldzurückfordern mit der Begründung würd ich auch... Hat man nicht bei Versandgeschäften eh nen 14 wiederrufsrecht ohne besondere Gründe???
 
's geht mir auch darum: hab für das erste Paket (mit andren Waren) 4€ bissl was Versand bezahlt..dann nochmal 1,45€ für Retour#1 - aus eigener Tasche.. und jetzt?? bei 13€ für das Blech.. klar könnt ich mein Geld zurückfordern.. nur das wären 7-8€ rausgeschmissen für die Post und keine Ware..
 
Hat man nicht bei Versandgeschäften eh nen 14 wiederrufsrecht ohne besondere Gründe???
Eben, - die meisten Online-Shops räumen ein Rückgaberecht von bis zu 30 Tagen ein . Ich kann mir allerdings vorstellen, dass wenn die Ware etwas verdängelt ist, wie in diesem Falle, es eventuell " Diskussionen " geben könnte . Ich würde auf keine Fall locker lassen, im Normallfall gibt ein kluger Händler bei so einem Kleinbetrag nach, aber wir werden sehen . Good Luck.
 
Welche Ware hast Du bestellt? Einfach Messingblech , weichgeglüht, 1mm dick, blank? Oder Messingblech, 1mm , weichgeglüht, spiegelblank? Oder was? Deine 0,5 mm werden sich mit ner Mikrometerschraube als 0, 8mm erweisen, somit liegt das Blech im unteren Bereich der Dickentoleranz, blank ist es und die Macken sind Transportschäden ;-) Also, mach einfach das beste draus und bestell da nicht wieder. Oder mit genauen Angaben nach DIN
 
ich würde es mit einem begleitbrief zurückschicken, worauf notiert ist, dass du nun zum zweiten mal ein vermacktes blech bekommen hast, dieses bedauerst und du dein geld, incl. portokosten erstattet haben möchtest. nicht meckern, sondern auf die "nette" art.
 
Ich kenn ja nun nicht die AGB von dem Laden aber es gibt ja hier in Deutschland genaue Regelungen wie man mit fehlerhafter Ware zu verfahren hat. Hast du das denn in Deutschland oder aus dem europäischen Ausland bezogen? Ich kann mir vorstellen das es da auch noch Unterschiede gibt. Auf jeden Fall nicht locker lassen! Und mach dich mal schlau ob du die Portokosten für das zusätzliche hin und her aufkommen must. Kann ja nicht angehen das du nachher mehr an Porto bezahlst als das ganze Blech überhaupt wert ist. Und im Zweifelsfall gibts ja auch immer noch den Verbraucherschutz...
 
Schreib ihnen ne E-mail mit den Fotos und auch, das Du nicht zufrieden bist aber die Faxen dicke hast. Auch, das Du den Laden nicht mehr erwähnst, bzw nicht weiterempfehlen kannst und stinksauer bist. Das ist ja die Wahrheit. Und das Du die Ware in keinem Fall zurückschickst, weil mittlerweile Deine Versandkosten dem Warenwert übersteigen. Ende im Gelände. Ein halbwegs seriöser Händler schickt Dir dann das geforderte ohne Berechnung zu. Denn 13 € Warenwert sind im Metallhandel eigentlich noch nicht einmal Kleingeld
 
Meine Mail eben an den Shop leicht verändert aus Schutzgründen ________________________________________________________________________________​
Leute.. langsam werdsch sauer.. Es sollte nen Rückruf oder ne Mail geben .. nix.. Klärung.. nix.. ich hab jetzt 2 Links für euch und hoffe es klärt sich! 1) www.bla-de § 5 Gewährleistung c) Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. 2) http://mittelalterforum.com/index.php?page=Thread&threadID=10799 ich habe bewusst! euren Namen nicht genannt, da andre gute Erfahrungen gemacht haben und ich niemanden vergraulen möchte.. nennt es fairness es gibt für mich 2 Möglichkeiten 1) ich trete vom Vertrag zurück - und bekomme die Kosten den Blechs + alle Versandkosten erstattet 2) ich schick euch auf Eure Kosten das Blech zurück und erhalte ein neues - 20x30cm 1mm Dicke! Falls Ihr keins auf Lager habt dann sagt es doch einfach.. is doch nix bei.. besser als Wochenlang das hin und hergeschicke wo nix bei rauskommt als Ärger.. Viele Grüße Chris
 
Ich an deiner Stelle würde das Teil direkt zurücksenden und dabei das Fernabsatzgesetz geltend machen. Dieses behinhaltet unter anderem: Bei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz P.S. dieses gilt nicht, wenn das ne anfertigung extra für dich war.
 
Also ich denke mal das Blech hat so 2€ gekostet ? bisserl viel Aufwand für 2€ ich würds zurückschicken sprich vom Rückgaberecht gebrauch machen und mir ein anderes Stück Blech in einem anderen Shop bestellen. Schau mal bei einem Spengler vorbei die haben sowas auch.
 
Toll, der Erfolg dieses Tuns ist dann, kein Blech und kein Geld. Und bei nem Streitwert von unter 100 € kannste noch nichtmal klagen. Bei sowas gibts erst neue Ware oder das Geld komplett zurück, dann zurückschicken, oder den Leuten viel Glück wünschen, das Zeug behalten und im Zweifel anderswo neu bestellen. Menno, wir reden hier nicht von 3t für Tausende von Euro sondern über 13 € und ~ n Pfund Messing
 
Blech hat 13€ gekost.. bei andren Shop isses noch teurer.. Der Shop hat sich gemeldet und gemeint es sei ein Neues unterwegs mit Rückporto für das zu Dünne.. wie gesagt.. Widerruf is so ne Sache.. da wärn dann 7-8€ der Post in den Rachen geworfen und ich müsste erneut suchen + bestellen.. Wilfried hats aufn Punkt getroffen.. Hoffe das hat sich jetzt geklärt :)
 
Falls Dir 16 cm x 30 cm x 1,5mm auch hilft: Schreib eine PN und Du bekommst den shit von mir und fürs Porto :thumbsup:
 
Blech is vorhin angekommen - mit nem 5€ schein fürs Porto.. habs soweit schon teils verarbeitet.. klappt super.. sorry Lorb :( 1,5mm wärn auch bissl zu dick.. 1mm isses fast schon :/ aber vielen, vielen Dank fürs Angebot :)
 
Und bei nem Streitwert von unter 100 € kannste noch nichtmal klagen.
Ist dies nun niedersächsisches Landrecht? :D Mich würde mal der § interessieren, wo das steht. Im BGB und der ZPO habe ich bisher davon nichts gefunden.
 
@ Ulf, Du hast recht, man kann klagen. Entweder leitet man ein Mahnverfahren ein oder klagt gleich. In beiden Fällen werden Gebühren fällig, auf denen man aber bei einer Klage sitzen bleibt, wenn der Schuldner vor Ablauf des Verfahrens zahlt ;-).
 

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