Heut gibt's "Geburtstagspartykrach"... in Hausen an der Ach. Unser Marschall wird 16!

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Thomas W.

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Lieber Maximilian! Alles Gute zu deinem 16 Geburtstag! Ab heute dürftest du offiziell Bier trinken und Rauchen (ich würde das an deiner Stelle direkt nach der Schule im heimischen Wohnzimmer gleich mal ausprobieren. Deine Eltern freuen sich sicher! :D ) Ich wünsche dir viel Erfolg in deiner schulischen Laufbahn und dass du im Hobby so vorwärts kommst, wie du es dir vorgenommen hast. :thumbup: Lass dich heute schön feiern (und mach das mit dem Bier und der Zigarette erst, wenn du dein Geschenk schon bekommen hast... anders herum könnte es sonst evtl. schwieriger werden. :thumbsup: )!
 
:laola01 Herzlichen Glückwunsch! :laola01 Viel Spaß heute und im neuen Lebensjahr viel Glück, Erfolg und stets Menschen in Deiner Nähe, die es gut mit Dir meinen!
 
Herzlichen Glueckwunsch zum Geburtstag ! P.S. Rauchen ist, meine ich, genau wie Hexenverbrennung erst ab 18 Jahren, bis dorhin bleibt nur der Pranger.
 
Hertzlicheb Gluckwunsch zu deinen 16. Lass dir deinen erstes legales Glas Alkohol schmecken. Rauch ist erst ab 18 ;-) ist ja bald. Wuensche dir noch einen Tollen Tag
 
Rauch ist erst ab 18...
:ups Stimmt... seit 2007 gilt laut JSchG ein Alter von 18 Jahren. Davor war es 16. Also gilt erst Recht:
mach das mit [...] der Zigarette erst, wenn du dein Geschenk schon bekommen hast... anders herum könnte es sonst evtl. schwieriger werden :D !
:party02 :party02 :party02 :party02 :party02 :party02 :party02 :party02 :party02
 
smilie_geb_120.gif
 
Herzlichen Dank euch allen. Und ja, das erste legale Bier gabs heute schon in der Mittagspause. Das Weiterkommen im Hobby klappt zwar nich so wie es soll (es geht gefühlt jeder 2te Stich in den Finger) aber das wird schon noch.
 
Rauch ist erst ab 18...
:ups Stimmt... seit 2007 gilt laut JSchG ein Alter von 18 Jahren. Davor war es 16.
Ja, in der Öffentlichkeit! Ich darf mal zitieren:
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
sieht JuSchG
 

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