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Welfin
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Begriff Heute versteht man unter Sodomie nur noch den sexuellen Verkehr mit Tieren (Zoophilie). Demgegenüber fasste das Mittelalter ganz verschiedene „widernatürliche“ Praktiken unter diesen Begriff, hauptsächlich jedoch den Analverkehr. Das sodomitische Laster hieß auch die „stumme Sünde“, die „Sünde ohne Namen“ oder „jene schreckliche Sünde, die unter Christen nicht genannt werden darf“. Am häufigsten gebraucht wurde die Wendung „Laster wider die Natur“ (vitium contra naturam). Da der Begriff der Homosexualität erst im 19. Jahrhundert aufkam, ist es irreführend, die Sodomiterverfolgung als Homosexuellen- oder gar als Schwulenverfolgung zu bezeichnen. Gleichwohl verstand man unter „Sodomit“ vorwiegend einen Mann, der mit einem anderen Mann den Analverkehr praktizierte. Das Mittelalter kann jedoch im Hinblick auf den heutigen Begriff der Homosexualität nicht nur als eine Repressionsgeschichte geschildert werden. Denn gleichzeitig galt die Liebe zwischen Männern als nichts Außergewöhnliches und wurde nur selten mit dem Begriff der Sodomie in Verbindung gebracht. Gleichgeschlechtliche Freundespaare wurden von der Kirche teilweise auch als Wahlbrüder gesegnet und miteinander bestattet. Etymologisch leitet sich das Wort Sodomie von der biblischen Erzählungen im 1. Buch Mose, Kap. 18 und 19 von der Stadt Sodom ab, deren Bewohner der Sünde anheim gefallen waren und daher von Gott unter einem Regen aus Feuer und Schwefel begraben wurden. Scholastische Definitionen Dante und Vergil treffen die Sodomiten in der Hölle (Manuskript-Illustration, ca. 1345)Als Hauptwort taucht die Sodomie erstmals Mitte des 11. Jahrhunderts in einer kirchlichen Streitschrift auf, wo sie ihre Neukreation einer rhetorischen Analogie verdankt: In seinem Liber Gommorrhianus ruft der Benediktinermönch Petrus Damianus den damaligen Papst Leo IX. dazu auf, das sodomitische Laster aus der Kirche zu tilgen, indem diejenigen, die sich dessen schuldig gemacht haben, ihrer geistlichen Würde enthoben werden. In diesem Kontext prägt er das Substantiv sodomia mit Hilfe einer polemischen Parallelisierung: „Wenn Blasphemie die schlimmste Sünde ist, weiß ich nicht, auf welche Weise Sodomie besser wäre.“ Damian legt dem Begriff dabei eine uns heute befremdend erscheinende Gruppierung gänzlich verschiedener sexueller Handlungen zugrunde. Ihre Gemeinsamkeit bestand lediglich darin, dass sie nichts zur Fortpflanzung beitrugen, dem für das traditionelle Christentum einzig legitimen Zweck und Grund menschlicher Sexualität. Vier Formen konstituieren für Damian daher in aufsteigender Reihenfolge die sodomitische Sünde: die Selbstbefleckung (Masturbation), das wechselseitige Umgreifen und Reiben der männlichen Genitalien, die Ejakulation zwischen den Schenkeln und der Analverkehr. Einer anderen Logik der Unterteilung folgte Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert. Ihm zufolge ist die „Sünde wider die Natur“ eine von sechs Arten der Wollust mit vier Unterarten, nämlich der Masturbation, dem Verkehr mit einem „Wesen einer anderen Art“, dem Verkehr mit einer Person, die nicht das geforderte Geschlecht besitzt, und dem unnatürlichen Vollzug des Beischlafs, etwa durch die Benutzung ungehöriger Instrumente oder auf andere „monströse und bestialische Weisen“. Am schwersten wiegt dabei die Unzucht mit einem Tier, am geringsten die „Unreinheit“, die einer mit sich allein begeht Verfolgungspraxis Mittelalter und frühe Neuzeit Templer küsst Kleriker von hinten (Manuskript-Illustration, ca. 1350)Bis zum 13. Jahrhundert war Sodomie in den meisten Ländern Europas nicht strafbar, sondern lediglich eine von vielen Sünden in den kirchlichen Bußbüchern. Das änderte sich jedoch im Rahmen der Kreuzzugspropaganda gegen den Islam, die den Begriff der Sodomie politisierte. Mohammed, der „Feind der Natur“, habe die Sünde der Sodomiter unter seinen Leuten popularisiert, hieß es in den zeitgenössischen Pamphleten. Die Sarazenen würden Bischöfe vergewaltigen und christliche Knaben für ihre fleischlichen Begierden missbrauchen. Nur wenig später gehörte die Sodomie auch zu den Standardvorwürfen gegen die Häretiker, so dass ketzern im Mittelhochdeutschen zum Synonym für „sodomitisch verkehren“ wurde. (Gleiches geschah in Frankreich mit bougrerie und in England mit buggery, die sich beide vom Namen der Bogomilensekte ableiten.) Im Rahmen dieser Hetze wandelte sich zwischen 1250 und 1300 die Sodomie von einer zwar sündigen, aber meist völlig legalen Praxis zu einer Handlung, die fast überall in Europa mit der Todesstrafe belegt wurde. Sie war jedoch weiterhin vor allem ein Mittel der Denunziation und der politischen Intrige, wie im Fall der Ermordung von König Eduard II. oder der Zerschlagung des Templerordens. Darüber hinaus wurde sie in der Regel nur geahndet, wenn eine Handlung den sozialen Frieden empfindlich gestört hatte, z.B. bei einer Vergewaltigung oder der Sodomitisierung von Kindern. Die Gerichte beschäftigten sich in der Realität viel öfter mit Fällen von außerehelichem Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau als mit gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Männern, bargen letztere doch wenigstens nicht die Gefahr des illegitimen Nachwuchses. Es gab jedoch zeitlich und regional begrenzte Ausnahmen von dieser Regel. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Florenz. Nachdem wiederholte Pestepidemien die Einwohnerzahl von etwa 120.000 auf ca. 40.000 dezimiert hatten, wurde dort im Jahr 1432 die „Behörde der Nacht“ geschaffen. Sie widmete sich ausschließlich der Bekämpfung der Sodomie. Über die Gründe für ihre Einführung kann man nur spekulieren, aber es liegt nahe, dass sie Teil einer Politik war, die sexuellen Freiheiten junger Männer zu beschneiden, um sie dadurch in die Ehe zu drängen. Sie ahndete den Analverkehr zwar meist nur noch mit Geldstrafen. Aber gerade dadurch gelang es ihr, ein funktionsfähiges System der totalen Überwachung aufzubauen, das mit Verhören, der Belohnung von Denunzianten, einem Netz von Spionen und Informanten und einer Kronzeugenregelung arbeitete. Bis zu seinem 30. Lebensjahr lenkte so jeder zweite männliche Florentiner wenigstens einmal den Verdacht der Behörde auf sich. Gleichzeitig offenbarte diese Verfolgung den extrem hohen Verbreitungsgrad sexueller Beziehungen unter Männern und ihre relative Offenheit. „Sodomie“ fand in Florenz nicht etwa versteckt im Rahmen einer Subkultur statt, sondern war Teil alltäglicher Sozialbeziehungen. Erst nach 70 Jahren wurde die Behörde der Nacht wieder aufgelöst. Florenz kehrte allmählich, nachdem der Versuch gescheitert war, das „Laster wider die Natur“ auf diese Weise einzudämmen, zur auch anderswo üblichen Praxis der Verfolgung zurück: prinzipielle Androhung der Todesstrafe bei weitgehender Duldung einfacher Akte der „Sodomie“. Heiliges Römisches Reich Verbrennung des Ritters von Hohenberg mit seinem Knecht vor den Mauern von Zürich (1482)Die vermutlich erste Hinrichtung wegen Sodomie im Heiligen Römischen Reich ist für das Jahr 1277 bezeugt, als König Rudolf I. von Habsburg den Dominus von Haspisperch zur Verbrennung auf dem Scheiterhaufen verurteilte. Etwa um dieselbe Zeit bestimmte der Schwabenspiegel (ca. 1275/76) für Personen, die einen Mann als Sodomiten oder als Ketzer verleumden oder über ihn behaupten, er habe Unzucht mit Tieren getrieben, den Tod durch Rädern. „Ketzer“ ist hier – synonym zum Begriff des „Sodomiten“ – als Bezeichnung für einen Mann zu verstehen, der den Beischlaf entweder mit einem anderen Mann (mandlaer) oder mit einem Tier (vichunrainer) vollzogen hatte. In den folgenden Jahrhunderten kam es vielerorts zur Hinrichtung von Männern „wegen der Ketzerei, die sie miteinander getan hatten“, wie 1381 in Augsburg, 1431 in Zürich oder 1456 in Regensburg. Die Zahl der Verurteilungen ist angesichts der allgemein schlechten, meist nur fragmentarischen Überlieferung alter Kriminalfälle kaum zu beurteilen. Einen konkreten Anhaltspunkt erlaubt der Kanton Zürich, wo die Quellenlage außerordentlich gut ist, denn hier sind die sog. „Richtbücher“ von 1375 an mit Ausnahme eines einzigen Jahrganges (1739) vollständig erhalten (Staatsarchiv Zürich, Abt. B VI). Diese verzeichnen für einen Zeitraum von fast 400 Jahren, von 1400 bis 1798, insgesamt 1.424 Todesurteile, wovon 747 auf Grund von Eigentumsdelikten, 193 wegen Tötungsdelikten und 179 Sodomiefälle sind. „Sodomie“ stand in Zürich unter den todeswürdigen Verbrechen damit auf dem 3. Rang, noch weit vor „Hexerei“ (80 Hinrichtungen), die gerade halb so viele Hinrichtungen zur Folge hatte. 1532 schuf Karl V. mit der Constitutio Criminalis Carolina (CCC) ein reichseinheitliches Strafgesetzbuch, das bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit behielt. In Paragraph 116 hieß es: „Straff der Vnkeusch, so wider die Natur beschicht. Jtem so ein mensch mit einem Viehe, Man mit Man, Weib mit Weib Vnkeusch treibenn, die habenn auch das leben Verwurckt. Vnt man solle sy, der gemeynen gewohnheit nach, mit dem feure vom lebenn zum tode richtenn.“ Anders als in London und Amsterdam, wo es im 18. Jahrhundert zu wellenartigen Sodomiterverfolgungen kam, blieben die Hinrichtungen im deutschen Reich bis zuletzt auf wenige außergewöhnliche Fälle begrenzt. So wurden in Preußen zwischen 1700 und 1730 zwölf Personen nach Paragraph 116 der CCC exekutiert, davon neun wegen widernatürlicher Unzucht mit Tieren, aber nur drei wegen sexueller Handlungen mit Männern. Die Vollstreckung des Todesurteils geschah durch Enthauptung mit dem Schwert und anschließender Verbrennung der Leichen. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sodomiterverfolgung