Da ich noch keine Bücher mein Eigen nennen kann, würde ich euch bitte,hier vielleicht ein Bild zu posten oder per Nachricht mir zukommen lassen, von Löffeln um 1250-13 jhd, die von einer Magd genutzt wurden. Evlt hat auch einer ein Bild eines einfachen Messers?
Bilder aus Büchern gibt es als private Nachricht. Begründung findet sich unten. Zum Allgemeinen: Es lässt sich anhand der Funde nur selten sagen zu welcher Person nun ein Löffel oder Messer gehört hat.Wurden Löffel bspw. in Lübeck gefunden heißt dies nicht das sie einem Hansekaufmann gehört haben. Auch nicht wenn sie in der Abfallgrube eines Hansehauses gefunden wurden. Schließlich könnte er von jedem Bewohner/Besucher des Hauses dort hinein geschmissen worden sein (Angestellte, Hausbesitzer, etc.). Zeit haben wir, stellt sich nun noch die Frage nach der Region. hier mal exemplarisch für Sachsen und Südwestdeutschland: Was sich für die Funde aus Freiberg und Konstanz/Freiburg zeigt, ist das Löffel des 13 Jhd. eine eher rundovale Laffe mit zumeist geradem Stiel aufweisen. Verzierungen konnten bspw. polyedrische Köpfe am Stilende, Stufen und Abflachungen [1][2]. Spitzovale Laffen kamen erst später in den Fundkomplexen auf. Die meisten Löffel sind jedoch nur fragmentarisch erhalten. Und hier konnten meist nur die Fragmente der Laffe einem Löffel zugeordnet werden. Hier mal ein Bild meines Löffels der nach einem Fund in Konstanz von Fred Marshall gefertigt wurde (habe zwei "identische"):
Laffe zur Hälfte erhalten. Rundovale, flachmuldige Form. Ausschwingender Stiel mit rundem Querschnitt, am Ende durch einen polyedrischen Knopf abgesetzt. Übergang laffe Stiel auf der Oberseite durch abgeplattetes Griffstück abgesetzt. Der Löffel ist sauber gearbeitet und weist deutlich Bearbeitungsspuren auf. Aus Eibe. Länge: 13,7cm Durchmesser Laffe: 4,3cm bis 4,4cm Durchmesser Stiel: 0,55cm bis 0,6cm Bei den Messer bitte einmal sagen: Was für ein Messer? - Küchenmesser - Alltagsmesser - Schnitzmesser und vor allen Dingen wieder: Die Region! Dann kann ich gerne Bildbelege zukommen lassen. Allgemein lässt sich sagen das die Messer im sp. 13 Jhd. vor allen Dingen als Griffangelmesser ausgeführt wurden [4][5]. Der Griff bestand zumeist aus Holz (in London z.B. vor allen Dingen Buchsbaum), aber auch Horn, Kupfer, Messing und Zinn wurden gefunden [4]. Von der Klingenform her findet sich oft gerade Schneiden mit einfallendem Rücken. Aber es gibt noch Massenhaft weitere Formen und Variationen. Aber einen guten Start für sp. 13 Jhd. in Deutschland trifft man denke ich mit - Griffangelmesser - Holzgriff aus bspw. Buchsbaum - Gerade Schneide mit einfallendem Rücken - keiner Schmiedemarke darauf (idealerweise, waren nur selten auf den erhaltenen Exemplaren zu finden) - Klingenlänge etwa 10cm
Nur die Anwort heisst dann korrekterweise aus Urhebetrechtsgründen kann ic Dir keine Bilder posten.
Das ist per se erstmal falsch. In §51 UrhG heißt es: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden." (Quelle:
https://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html) Es stellt sich also die Frage ob du einen besonderen Zweck hast das Bild zu veröffentlichen. Hier nun MEINE MEINUNG dazu: Möchte ich einer Aussage von mir für andere schnell nachvolziehbar belegen, füge ich bspw. ein Bild (mit nennung der Quelle) als Beleg ein. Jedoch darf ich das Bild dabei nicht verändern ( das heißt beschneiden, verfärben, etc.). Hier gibt es einen Beschluss vom Landgericht Berlin das ein verändertes Bild kein Zitat gemäß §51 UrhG mehr ist [3]. Auch darf ich das Bild antürlich nicht eifnach so aus Jucks und tollerei irgendwo veröffentlichen. Was nun alles genau unter "besonderen Zweck" fällt ist im Einzelfall durch Gerichte zu klären. Mal als Beispiel: Möchte ich nun ein Bild eines beliebigen Löffels aus dem 13 Jhd. posten wird es schwierig. Ich könnte ja auch jedes andere Bild eines Hochmittelalterlichen Löffels verwenden. Möchte ich jedoch eine ganz bestimmte Form die nur ein ganz bestimmter Löffel hat belegen, komme ich um das Bild das diesen Löffel zeigt nicht herum. Schließlich gibt es kein anderes. [1] Müller, Ulrich. Holzfunde aus Freiburg/Augustinereremitenkloster und Konstanz. Konrad theiss Verlag 1996 [2] Gühne, Arndt Stadtarchäologie in Freiberg - Holzfunde. Deutscher Verlag der Wissenschaften 1991 [3] Beschluss, Photonews 4/2000, 12 [4] Cowgill, J. and de Neergaard, M. and Griffiths, N. and Grew, F. and Vince, A.G. and Wilmott, T. and Wilthew, P. Knives and scabbards. Medieval finds from excavations in London. Boydell Press [5] Saggau, Hilke Elisabeth. Mittelalterliche Eisenfunde aus Schleswig. Wachholtz verlag