Neue Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.18 gültig

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Da werden wieder ein paar Abmahnanwälte reich.... naja...
 
Na dann, dann pack ich mal die alte Canon A1 wieder aus und mach Dia´s. So ganz mittelalterlich, mit Chemie und so :D Ein weiterer Beweis dafür daß die Menschheit, bes. in Deutschland, langsam aber sicher vor die Hunde geht. Doralf
 
Der Verfasser dieses Aufklärungstextes nimmt zwar für sich in Anspruch, das laienverständlich erklärt zu haben, aber das hat er nicht. Auch hat er eben keine vernünftigen Tipps gegeben. Er ist halt Jurist und als solcher rein formal fixiert. Wirklich hilfreich ist der TExt jedenfalls nicht. So wie ich das verstehe, ist das Problem eben nicht das Bildnis an sich, sondern die damit verknüpften EXIF Daten (siehe Ausnahme für Analogfotografie). Das kann man jetzt sinnvoll finden oder nicht. Aber, und das sind eher Antworten, die ich mir von einem Juristen erhoffen würde, wie ist die Rechtlage, wenn diese Exif Daten entfernt werden? Dann ist das Foto eigentlich einer Analogaufnahme im Sinne der Datenerhebung gleichzustellen. Im Grunde finde ich das Gesetz konsequent und richtig. Ich bin kein Freund dieser um sich greifenden, völlig sinnfreien a priori Datenerhebung in jedem Lebensdetail. Da hat der Gesetzgeber richtig gehandelt und der Ball liegt nun im Feld der Kamerahersteller. Warum zum Henker muss eine Kamera ungefragt bei jedem Bild GPS-Daten speichern? Was ist der Sinn dieser ganzen Metadaten, abgesehen von technischen Details wie Brennweite etcetera. Das formaljuristische Problem sehe ich in der, wie üblich, bewusst schwammig gehaltenen Formulierung. Was, bitteschön, heißt "erkennbar"? Das hängt von den Augen bzw Hilfsmitteln (Lupe, digitale Vergrößerung...) des Betrachters ab. Ist eine Person, die irgendwo im Hintergrund am Metstand steht, erkennbar oder nicht? Wieder eine Frage, die der Autor nicht beantwortet. Ein ernsthaftes Problem bei der ganzen Sache habe ich wegen der Ausnahmeregelung für 1. Presse 2. Verstorbene Begründung Punkt 1:Es geht ja eben nicht um das Bild, sondern die Metadaten. Warum soll die Presse mit diesen Daten meiner Person sorgloser umgehen dürfen? Begründung Punkt 2: Es wird ja explizit darauf hingewiesen, dass Persönlichkeitsrechte auch post mortem gelten. Weshalb also diese Ausnahme? Gelten sie nun oder gelten sie nicht? Die Ausnahme für die Presse dürfte allein dem Umstand geschuldet sein, dass der Gesetzgeber sich diesen mächtigen Gegenspieler seines Gesetzes vom Hals halten will. Denn würde sich das Gesetz auch auf die Presse erstrecken, wäre massiver und wirksamer Widerstand sicher. Verärgere nie einen Barden...
 
Soweit ich das jetzt verstehe , dürfen auch auf Events keine Fotos von Privatpersonen mehr geschossen werden ohne die darauf abgebildete Menschenmasse ausdrücklich um Erlaubnis zu fragen. Na da bin ich mal gespannt wie das auf den nächsten Märkten umgesetzt wird.
 
Hier könnte ich mir vorstellen, das sie es so regeln das du mit dem Kauf der Eintrittskarte den AGBs zustimmst, in denen du dann ggf deine Bildrechte abtrittst. Aber im großen und ganzen gebe ich Panzerreiterchen recht...
 
@Sky. Das wird aber nur für Pressefotos so sein. Der Veranstalter kann sicher nicht für jede Privatperson eine Ausnahmereglung schaffen.
 
Mal unabhängig davon - die neue DSGVO tritt nicht heute, sondern erst am 25.5., also in einem Monat in Kraft.
 
Hier könnte ich mir vorstellen, das sie es so regeln das du mit dem Kauf der Eintrittskarte den AGBs zustimmst, in denen du dann ggf deine Bildrechte abtrittst.
So nicht möglich, denn die Zustimmung muss ja 1. schriftlich erfolgen und 2. dauerhaft dokumentiert werden Beides ist mit dem Kauf einer Eintrittskarte nicht gegeben.
 
Über die Fotometadaten kann man z.B. Fälschungen, Nachbearbeitungen oder künstlich erstellte Abbildungen erkennen und als solche entlarven. Gerade in Zeiten der Fake News ein wichtiges Thema.
 
Mal unabhängig davon - die neue DSGVO tritt nicht heute, sondern erst am 25.5., also in einem Monat in Kraft.
oh stimmt, da hab ich den Monat vertauscht :D Äh lieber Admin, könntest du das korrigieren :)
 
Über die Fotometadaten kann man z.B. Fälschungen, Nachbearbeitungen oder künstlich erstellte Abbildungen erkennen und als solche entlarven. Gerade in Zeiten der Fake News ein wichtiges Thema.
Außerdem können Strafverfolgungsbehörden Fotos einer spezifischen Kamera zuordnen und nachweisen, wo und wann das Foto mit welchem Apparat gemacht wurde. Natürlich ist nichts perfekt und Metadaten lassen sich unkenntlich machen oder verstecken.
 
Wichtig: Strafbar ist weniger die Veröffentlichung der Bilder, das Problem ist bereits das Machen der Bilder. Stichwort: Datenerhebung. Ein möglicher Nutzen der Metadaten ist, siehe Beitrag Thorkell, optional, das rechtfertigt noch lange nicht die generelle, ungefragte Erhebung und Erstellung dieser Daten. Es hat jahrzehntelang ohne diese Daten funtkioniert. Und der Datenwahn wird ja noch zunehmen. Sobald Digitalkameras technisch in der Lage sind, über Datenbankzugriff Gesichtserkennung zu betreiben und in den Metadaten per automatisierter Abfrage dieser Datenbanken in jedem Foto auch noch das Geburtsdatum, die Adresse und die Telefonnummer des Abgelichteten zu speichern, werden die Leute das cool finden und diese Kameras wie blöde kaufen. Jetzt über dieses Gesetz bei den Fotos anzusetzen ist nicht der richtige Weg, da es wieder nur ein Symptom bekämpft, aber nicht das grundlegende Problem. Man müsste generell die permanente und automatische Erhebung solcher Daten unter Strafe stellen, durchaus auch für Presse und Behörden. (Siehe mein Post weiter oben, Ausnahme für Presse). Wenn diese Daten so schlimm sind, dass man solche Gesetze deswegen erlassen muss, dann haben sie nicht erhoben zu werden, basta. Einseitige Erleichterung für die Behörden hin oder her. Diese Inkonsequenz regt mich auf. Eventuell Begehrlichkeiten der Behörden interessieren nicht, solange sie zu massiven Einschränkungen meiner persönlichen Freiheiten führen. Ich will in Frieden fotografieren können. Hier muss der fotografierende Bürger das Fehlverhalten der Kamerahersteller bzw, falls die dahinterstecken, der Behörden ausbaden. Ich darf ja nicht einmal eine Überwachungskamera meines Vorgartens so einstellen, dass jemand abgelichtet wird, der die Klingel benutzt, weil er dabei ja auf öffentlichem Raum steht. Und gleichzeitig missbraucht die Strafverfolgung alle meine Urlaubsbilder als potentielle Beweismittel für Straftaten, die ja noch überhaupt nich begangen wurden? Nein, dieses Strafverfolgungsargument kann ich nicht gelten lassen. Dann dauert's nicht mehr lange und jeder muss permanent eine elektronische Fußfessel tragen, damit eventuell unter Umständen ja vielleicht mal was bewiesen werden könnte. Wehret den Anfängen und fallt nicht auf jeden Sicherheitsschmarrn der Politik herein. '1984' war eine Warnung, keine Anleitung. Denn was ich nicht einsehe, ist, dass der Staat da heuchlerisch den Bürgern immer mehr Datenschutz aufzwingt und sich als Hüter der informellen Selbstbestimmung feiert und gleichzeitig selbst immer hemmunglsoser unter permanenter Rezitation des Sicherheitsmantras solche Daten nicht nur wahnhaft erhebt, sondern auch unglaublich sorglos mit ihnen umgeht. Der Staat ist ja nicht nur die größte Datenkrake in diesem Land, sondern gleichzeitig auch die größte Datenschleuder. Was mich auch noch interessieren würde in Bezug auf das Gesetz: Was ist mit Bestandsschutz? Muss jetzt jedes Fotoalbum (z.B. hier im Forum) erst mal vollständig gelöscht werden? Muss jede Internetseite, auf der seit 15 Jahren Fotos zu sehen sind, vom Netz genommen werden?
 
Und wenn man sich in dem Zusammenhang mal den Beitrag, den ich heute morgen im Radio zum Thema "Datenschutz" gehört habe, zu Gemüte führt: Da reichen doch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt plus die Zahlung von 5 € dafür aus, gleich eine komplette Adresse inkl. Etage geliefert zu bekommen. Man braucht nur Namen und Geburtsdatum. Hoch lebe das behördenunterstützte Stalking! :thumbsup:
 
Das weiß ich nicht, aber ohne Bestandsschutz ist das nicht umsetzbar. Das Internet lässt sich nicht regulieren.
 
Was mich auch noch interessieren würde in Bezug auf das Gesetz: Was ist mit Bestandsschutz? Muss jetzt jedes Fotoalbum (z.B. hier im Forum) erst mal vollständig gelöscht werden? Muss jede Internetseite, auf der seit 15 Jahren Fotos zu sehen sind, vom Netz genommen werden?
Es müssen zwei Fälle unterschieden werden.
  • Die Verarbeitung der Daten des Bilder
  • Die erhebung der Daten des Bildes
Zu Punkt 1 gibt es einen klare Aussage im Erwägungsgrund 117: "Beruhen die Verarbeitungen auf einer Einwilligung gemäß der Richtlinie 95/46/EG, so ist es nicht erforderlich, dass die betroffene Person erneut ihre Einwilligung dazu erteilt, wenn die Art der bereits erteilten Einwilligung den Bedingungen dieser Verordnung entspricht, so dass der Verantwortliche die Verarbeitung nach dem Zeitpunkt der Anwendung der vorliegenden Verordnung fortsetzen kann." Da jeder beim hochladen dieser Bilder, oder dem anlegen eines Benutzerkontos einer Einwiligung über weiterverarbeitung, etc. zugestimmt hat, stellt sich nur die Frage ob diese "alte" Einwiligung die Anforderungend er DSGVO erfüllt. Erfüllt diese "alte" Einwiligung die Anforderungen nicht müssen die Daten gelöscht oder eine neue Einwiligung eingeholt werden. Der eigentliche Vorgang des fotografierens fällt jedoch unter "Datenerhebung" und muss ab dem 25.05.2018 Art. 7 der DSGVO erfüllen. Und hier sind nicht nur (wie in dem Artikel behauptet wird) die EXIF Daten relevant. Sondern alle Informationen zur Person die man aus dem Bild gewinnen kann wie:
  • Geschlecht
  • Alter
  • Hautfarbe
  • Ort (auch erkennbar durch bspw. Straßenschilder, etc.)
  • zusammensein mit anderen Personen
Wie dies bei privaten Personen gehandhabt wird weis ich nicht aus dem Kopf heraus.
 
Als eine meiner Nebenbeschäftigungen erstelle ich seit Jahren ab und zu Webseiten für Privat, Gewerbetreibende und Vereine. Das Thema "Bildverwertung" bzw "Datenschutz" ist in diesem Zusammenhang nicht unbedingt neu, wir kennen es seit Jahren zumindest für personenbezogenen Bilder unter dem Begriff "Recht am eigenen Bild". Wenn ich zB für einen Verein Fotos einer Stadtführung oder Theaterveranstaltung erstelle und diese im Anschluss auf dessen Internetseite veröffentlichen möchte muss ich bereits jetzt vor dem ersten Foto alle Teilnehmer darüber informieren für was die Bilder genutzt werden sollen. Widerspricht ein Teilnehmer der Veröffentlichung bin ich verpflichtet diese Person aus den Fotos heraus zu halten. Seit einiger Zeit bin ich dazu über gegangen die Bilder nur noch auf die einzelnen Darsteller und Führungsteilnehmer zu fokussieren, die einer Veröffentlichung ausdrücklich zustimmten. Bislang reichte die mündliche Zustimmung aus, jetzt müsste ich mir, sofern ich den von @Sky verlinkten Text korrekt interpretieren, schriftlich bestätigen lassen, dass ich Personen fotografieren und deren Bilder veröffentlichen darf? Das halte ich für einen nicht leistbaren Aufwand. Gut, unbearbeitet Bilder nutze ich generell nicht, sind viel zu gross, in den EXIF- Daten werden von meinen Kameras weder Datum, Uhrzeit noch GPS- Informationen abgelegt. Haben wir berufliche Rechtskundige hier die dieses verkorkste Gesetz für Laien verständlich auseinander dröseln können?
 

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