Panzerreiter
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@Adalbert Das ist allerdings tückisch. Denn zum einen kann eine bisherige Zustimmung, die ja in aller Regel ohne Kenntnis der Existenz versteckter Daten, wie etwa EXIF erfolgt sein dürfte, damit automatisch nicht die Erfordernisse der neuen Zustimmung, so wie der Gesetzgeber sie begründet (u.a. EXIF-Daten) erfüllen. Zu allem, was über EXIF-Daten und ähnliche technisch "versteckte" Daten hinausgeht: Dann wäre eine Ausnahmeregelung für Analogfotografie nicht zu rechfertigen und würde sich mir auch nicht erschließen. Denn dann müsste Analogfotografie ohne Umschweife ebenso wie Digitalfotografie zur unrechtmäßigen Datenerhebung zählen. Wäre es so, dann wäre jegliches Fotografieren anderer Personen in Zukunft höchst strafbar (bis zu 20 Millionen € Strafe...). Nicht die Verbreitung der Fotos, sondern bereits das Fotografieren selbst. Sicher wäre ich nur, wenn ich bei jeder Person, die auch nur entfernt auf meinem Foto zu erkennen ist, und sei es nur unter Zuhilfenahme technischer Mittel, wie digitaler Vergrößerung, Lupe, etcetera, also auch weit entfernt im Hintergrund oder, wenn durch charakteristische Merkmale erkennbar auch von hinten oder teilweise verdeckt, eine schriftliche Genehmigung hätte, in der ausdrücklich auch auf die Existenz der EXIF-Daten hingewiesen wird (denn eben jenen, um die geht es ja, muss der Abgelichtete ja auch zustimmen und das kann er nur, wenn er sich über sie im Klaren ist.) Fazit: Fotografieren anderer Leute ist an sofort grundsätzlich und per se kriminell. Die im Gesetz angeführte Entlastung ist in der Praxis nicht umsetzbar. Unter normalen Gesichtspunkten logischen und vernünftigen Denkens würde ich sagen, aufgrund der von mir beschriebenen Konsequenzen kann diese Auslegung des Gesetzes so nicht korrekt sein. Allerdings beweist der deutsche Gesetzgeber wie auch der Gesetzsprecher ja schon seit vielen Jahren, dass die Grenzen von Logik und Vernunft ihn nicht anfechten. Daher also die Frage: Bist Du (Adalbert) sicher? ?(