scharfe Schwerter an Veranstaltung

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Nepomuk

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Hallo zusammen, bin letztens, da der Veranstalter ganz in der Nähe ein ein Gröbst- Mittelalter Markt veranstaltet, über etwas für mich merkwürdiges gestolpert. Sie schreiben auf ihrer Homepage, dass Schaukampf- Schwerter ausdrücklich willkommen sind, scharfe Klingen verboten sind. Ich habe, so bin ich nun mal, den Veranstalter angeschrieben um zu fragen, warum das so sei. Sie schrieben lapidar zurück, ich kenne ja die gesetzlichen Bestimmungen (in der Schweiz). Da ich diese in der Schweiz tatsächlich sehr gut kenne habe ich sie darauf hingewiesen, dass Schwerter in der Schweiz keine Waffen sind und getragen werden dürfen, so wie ich es bisher gehalten habe. Waffen.jpg Da ich sehr wenig an Marktmittelalter anzutreffen bin frage ich euch: war das bisher ein Problem mit scharfen Schwertern oder ist das vorauseilender Gehorsam des Veranstalters? Wenn es um das Thema Sicherheit geht, würde ich eher den Alkoholverkauf einstellen :D Auch strafrechtlich sind mir (ich spreche immer nur von der Schweiz) keine Fälle bekannt, wo Schwerter eine Rolle spielten.
 

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In Deutschland ist ein scharfes Schwert eine Waffe und unterliegt dem Führverbot.
 
braucht keiner, es braucht auch keiner ein stumpfes Schwert, meine Frage war: habt ihr schlechte Erfahrungen auf Veranstaltungen gemacht, welche eine (in der Schweiz) gesetzlich nicht geforderte Regulierung rechtfertigt?
 
Ich jedenfalls möchte nicht der Verantwortliche/Veranstalter sein, wenn etwas auf einer Veranstaltung passiert, was eine scharfe Waffe als Ursache hat.
 
Ich jedenfalls möchte nicht der Verantwortliche/Veranstalter sein, wenn etwas auf einer Veranstaltung passiert, was eine scharfe Waffe als Ursache hat.
aber betrunken ins Feuer fallen ist in Ordnung (Eintretenswahrscheinlichkeit ist def. höher). Und stumpfe Schwerter sind ausdrücklich erwünscht, aber nicht minder gefährlich.
 
Ich jedenfalls möchte nicht der Verantwortliche/Veranstalter sein, wenn etwas auf einer Veranstaltung passiert, was eine scharfe Waffe als Ursache hat.
aber betrunken ins Feuer fallen ist in Ordnung (Eintretenswahrscheinlichkeit ist def. höher). Und stumpfe Schwerter sind ausdrücklich erwünscht, aber nicht minder gefährlich.
Erstens: das hab ich nicht behauptet. Zweitens, nur weil es auch andere Gefahren gibt, ist eine einzelne Gefahr nicht als geringer zu bewerten. Und, ein Schlag mit einem scharfen Schwert ist sehr wohl gefährlicher als ein Schlag mit einem stumpfen Schwert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Och bitte, nicht wieder reflexartig das alte Lied. Da wurde eindeutig nach einer rein formaljuristischen Angelegenheit gefragt.
 
Ich denke, das solche Vergleiche unpassend sind. Ob ich mit einer scharfen Waffe über ein Fest schreite, oder in ein Feuer falle. :nein Selbst Stumpfe Schwerter sind bei Besuchern oft nicht mehr gerne gesehen. Zumindest in Niedersachsen. Auch ist die Aussage über Vorgaben in der Schweiz schwer zu fällen, in einen vorwiegend deutschem Forum.
 
Schon mehrere Antworten, und keine einzige geht auf die eigentliche Frage ein. Hat gerade ziemlich viel von den einschlägig verpönten FB-Gruppen :D Dort würde nun irgendwer irgendwann genervt mit "Wenn man nichts zur Frage beitragen kann, kann man doch einfach weiter scrollen..." kommentieren. Parallelen sind natürlich nicht beabsichtigt und rein zufällig ;-)
 
Da ich sehr wenig an Marktmittelalter anzutreffen bin frage ich euch: war das bisher ein Problem mit scharfen Schwertern oder ist das vorauseilender Gehorsam des Veranstalters? Wenn es um das Thema Sicherheit geht, würde ich eher den Alkoholverkauf einstellen :D Auch strafrechtlich sind mir (ich spreche immer nur von der Schweiz) keine Fälle bekannt, wo Schwerter eine Rolle spielten.
Ich habe den Beitrag, vor allem das o.a. Zitat nicht so verstanden, dass hier rein nach formaljuristischen Ausführungen gefragt wurde. Aber egal. Ist eh nicht (mehr) meine Baustelle.
 
Hey, dass Sommerloch ist doch vorbei, oder nicht? :D
Da ich sehr wenig an Marktmittelalter anzutreffen bin frage ich euch: war das bisher ein Problem mit scharfen Schwertern oder ist das vorauseilender Gehorsam des Veranstalters? Wenn es um das Thema Sicherheit geht, würde ich eher den Alkoholverkauf einstellen Auch strafrechtlich sind mir (ich spreche immer nur von der Schweiz) keine Fälle bekannt, wo Schwerter eine Rolle spielten.
Ich hatte diesbezüglich bisher in der CH noch nie Schwierigkeiten. Weder mit den auf der Veranstaltungen befindlichen Mitakteuren/Besuchern, noch mit den Behörden. Wenn ein Veranstalter für seinen Markt festlegt, dass er gewisse Dinge (ob rechtlich relevant, oder nicht) nicht haben möchte, oder sie nicht akzeptiert (in diesem Fall scharfe Blankwaffen), dann habe ich das als Teilnehmer oder Besucher so zu akzeptieren. Auch wenn die Begründung evtl. unverständlich erscheint... Seine Veranstaltung, seine Regeln. Das läuft beispielsweise in jeder Disco (etc.) gleich. Gut finde ich bei diesem Beispiel sogar, dass es vorher schon kommuniziert wird. So steht man nicht am Einlass und muss das gute Stück dort abgeben, bzw. läuft wieder zurück zum Auto. Ist man mit den Regeln nicht einverstanden, bleibt man daheim oder besucht eine andere VA. :ritter01
 
bin ich bei dir, der Veranstalter gibt die Regeln vor, wems nicht pass muss nicht hin. Meine Frage war, ob es soviele Vorfälle gab, die diese Massnahme nötig machten.
 
Aus der Schweiz? Nein. Aus Deutschland? Ja... erzählte (!) mir mal ein Blankwaffenhändler: Ein Besucher "forderte" an der Taverne (!) einen anderen Gast und verschwieg, dass sein Klinge scharf war --> schwere Handverletzung. Im Übrigen: Veranstalter bestimmt die Regeln und muss diese m.E. nicht rechtfertigen.
 
Also Probleme hatte ich selber, als ich noch eines führte, nie. Vorfälle, da habe ich nur einen erlebt, als ein Besucher einem Lagernden ins Zelt pinkelte und im folgenden Handgemenge schlussendlich ein Finger beinahe verloren ging. Auf meine Frage bei einem der anwesenden Polizisten, was jetzt die Folgen seien, antwortete mir dieser: Da passiert gar nichts, das war schon richtig so. Dann gabs noch einen Verletzten bei einem Anlass, als ein Dieb sich bei den geklauten Messern auf der Flucht selber verletzte. Rechtlich wär ich selber in vielen Fällen insofern abgesichert, dass ich jeweils vor Ort jagdberechtigt bin ( wegen der Falken). Also ich dürfte grundsätzlich sogar scharfe Schusswaffen dabei haben. Dass man sich den Regeln des Veranstalters anpasst, ist aber klar. Bei diesem Veranstalter ( Ich war dieses Jahr an vier seiner Anlässe), gabs durchaus dann gelegentlich auch Polizeikontrollen. Armbrustbolzen mussten abgstumpft werden und so. Was das Risiko betrifft: Na ja, eine stumpfe Helebarde, ein Pfeil mit Uebungsspitze, die grosse Grillgabel oder eine Zeltstange würden da auch einiges anrichten. Da hab ich eher Sorgen bei all denen, die jeweils ein Schwert ( auch stumpf), ohne richtige Scheide führen. Gegürtet, und bei jedem Dreher muss man beiseite springen. Einfach grundsätzlich, wie bei allen anderen Waffen , immer davon ausgehen, dass es scharf sein könnte. Uebrigens: Das Feuer ist jeweils auch echt und heiss, lol
 
Kleine Ergänzung noch: Hierzulande gibts immer noch Landsgemeinden wo es Brauch ist, als Zeichen der Stimmberechtigung , einen Säbel mit sich zu tragen. Eine bewaffnete Abstimmung. Als Stimmrechtsausweis können Männer in Appenzell Innerrhoden neben der papierenen Stimmkarte auch das sogenannte «Seitengewehr» vorzeigen, ein zumeist ererbterDegen, wahlweise auch ein Bajonett oder Säbel. Wäre glaub nicht überall ratsam, aber hier CH gehts.
 

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