Hjalmar
Well-known member
Kleines Beispiel: Ein Bekannter hatte vor ein paar Jahren ein kleines Spyderco Einhandmesser dabei. (Da waren sie noch erlaubt) Er kam in eine Personenkontrolle (in einer normalen Gegend) und ein Polizist bemerkte den Clip des Messers und unterzog ihn einer Leibesvisitation. Das Messer wurde trotz der damaligen Rechtslage eingezogen und auch nicht wieder ausgehändigt. Mein Bekannter hatte dann die Wahl, auf Herausgabe zu klagen oder sich ein Neues zu kaufen. Polizisten haben bei so etwas schon einen ziemlichen Ermessensspielraum, wobei ich auch sagen muss das mir in einer ähnlichen Situation die eingezogenen Gegenstände anstandslos wieder ausgehändigt wurden, nach zwei Monaten etwa.