Unsre liebe Gema

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Ach herrje- ich glaube da habe ich was verwechselt
Ist ja nicht so schlimm... *lach* Aber irgendwie liest sich deine Geschichte trotzdem wie die Sache mit der Spinne in der Yucca Palme :D
 
Mal eine Frage an die Christen unter Euch. Zahlt eigendlich die Kirche GEMA Gebühren ?? Dort werden doch mittlerweile auch schon Lieder gesungen, deren Komponisten noch keine 70 Jahre lang tot sind.
 
Also ich weiß es nicht sicher, aber: Für die Musik, die im Gottesdienst erklingt, wird keine Gebühr erhoben. Bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen verlangt die GEMA aber `ne Meldung.
 
Wenn dem so ist, dann müsste ja auch für die Kitas, die in die Trägerschaft der Kirche fallen, das gleiche gelten. Und eigendlich für alle anderen auch. Gleiches Recht für alle. Also Lieder, die innerhalb der Einrichtung abgesungen werden - keine Gebühren. Für Lieder, die sich direkt an ein Publikum in der Öffentlichkeit wendet (wie z. B. Konzerte oder Laternenumzüge) also dann Gebührenpflichtig. Ich produziere das mal wieder auf unsere Märkte (mir geht diese Lagerfeuer- Sache immer noch im Kopf rum) Lieder am Lagerfeuer, die sich nicht an ein Publikum richten (vorzugsweise nach Marktschluss) sind gebührenfrei. Lieder am Lagerfeuer während des Marktbetriebes mit Zuwendung zum Publikum - gebührenpflichtig! Irrsinn !!
 
Wer die Regeln der Gema kennt, wird es sicher genau beantworten können. Bis dahin glaube ich auch, dass die Aufführung der Musik in der Öffentlichkeit der entscheidende Punkt ist. Ob jetzt ein Laternenumzug schon eine Aufführung ist? Da habe ich noch Zweifel. Wenn es so wäre, dann müsste eine spontan singende Wandergruppe ja auch mitschreiben, was gesungen wurde. :kopfhau
 
Wir sollten diesbezüglich keine schlafenden Hunde wecken :)
 
Auch Lieder, die privat gesungen werden MÜSSTEN Gebühren bezahlt werden! Nur hier wird nicht so streng kontrolliert. Getreu nach dem Motto - wo kein Kläger usw.. Bei Kitas aber sollen zB. auch mitgeschrieben werden: - Wann welches Lied mit wie vielen Personen gesungen wurde und ein Obulus entrichtet werden. http://www.youtube.com/watch?v=olMZkIGPM9o b] nen "konzert" mit deinem Lied Nun musst du Geld für den auftritt bei der Gema zahlen .. als Veranstalter, .. bekommst aber Geld zurück als Künstler.. -dem Anteil für die Gema
 
Das Video ist nicht schlecht gemacht und alles nett erklärt. Obwohl... hier wird davon ausgegangen, dass ich auch immer die richtigen Antworten im Internet finde. Und wie wir wissen, hat auch Wikipedia nicht immer Recht. Aber egal.. Eine Mail Anfrage bei der Gema scheint wohl genau der richtige Weg zu sein um ganz sicher zu gehen. Hoffentlich werden die da jetzt nicht überfordert.
 
Dieser ganze Gema Schmuß ist doch nur noch reine Geldschneiderei. Im Jahr 2008 hat die Hamburger Piratenpartei Geld von der Gema zurückgefordert für die Gebühr, die auf Leer CDs einbehalten wird. http://www.piratenpartei-hamburg.de/node/124 Interessant finde ich dabei allerdings folgendes:[font='Verdana, sans-serif']Quelle: ZPÜ[/font]
[font='Verdana, sans-serif']Diese Vergütung wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, vertreten durch die GEMA, eingetrieben. Jedes Gerät zur Aufzeichnung oder Wiedergabe von Text, Ton oder Video und jedes Speichermedium wird mit einer Zwangs-Urheberrechtsabgabe belastet bevor es in den Handel gelangt. Hierzu einige Beispiele:[/font] CD-Brenner 8,70 € Flachbettscanner 11,87 € MP3-Player 2,56 €
Ich gehe mal davon aus das auch Kopierer unter diese Regelung fallen, damit wäre doch gefordertes bereits abgegolten oder seh ich das verkehrt? ;)
 
Für Singen und Musizieren in der Kinder- und Jugendarbeit dürften generell keine Gema-Gebühren erhoben werden, das ist doch nicht anderes als widerliche Geldschneiderei! :keule1 Wo bitteschön wird denn mit dem Singen von z.B. Laternenliedern Geld verdient? Demnächst wird wahrscheinlich noch abkassiert, wenn Kinder CDs hören - sie könnten ja mitsingen...
 
Demnächst wird wahrscheinlich noch abkassiert, wenn Kinder CDs hören - sie könnten ja mitsingen...
Bring die Jungs nicht auf dumme Ideen, das Szenario kriegst du hier schneller als dir lieb ist.
 
Heißt das jetzt: wenn ich im Auto mitsinge und das Fenster geschlossen ist, muss ich keine Gebühren zahlen (da es ja privat ist), sollte das Fenster bei 35° Außentemperatur offen sein, könnte ich Gefahr laufen, an der Ampel neben einem abzockenden GEMA-Mitarbeiter zu stehen, der sich auch noch mein Kennzeichen merkt? :ups Zahlt Dieter Bohlen eigentlich GEMA für die angesungenen "Werke" bei DSDS oder müssen das die Kanditaten selber tun? :groehl Bei einigen wäre das sicherlich nicht schlecht, wnen man gleich die Hand aufhält, wenn sie den Raum verlassen.
 
Nun macht die Sache nicht dramatischer, als sie ist. Kauft man eine CD zahlt man mit dem Preis gleich Gema Gebüren, damit man sie hören darf. Gebüren, die teilweise zum Künstler weiter gehen. Will man diese CD öffentlich spielen, z.B. in einer Kneipe oder Gaststätte um evtl. mehr Kunden zu kriegen, soll der Künstler natürlich auch sein Geld daran verdienen und die Gema verlangt wieder Gebüren. Soweit so gut, gönnen wir den Künstlern ihr Geld. Mit der selben Begründung versucht die Gema jetzt Geld von den Kindern zu kriegen, bzw. den Kindergärten. Dabei vergessen sie aber, dass die Kinder mit sicherheit nichts Böses im schilde führen und schonmal garkein Geld damit machen.
 

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