Private & gewerbliche Postpakte aus europäischen Mitgliedsstaaten werden nicht zollrechtlich abgefertigt, es sei denn sie enthalten Alkohol, Tabakwaren, Kaffee, kaffeehaltige Waren & Medikamente (!) oder werden aus Sondersteuergebieten versendet (z.B. Lanzarote, Aland Inseln, Helgoland...). Es gibt den Unterschied zwischen dem Verbrauchsteuergebiet der Gemeinschaft und dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Ich liebe unsere HP die Kara da verlinkt hat - sie bietet eine Menge von Infos und beantwortet viele Fragen Und Kampfrausch diese "Umsatzsteuer" die du vielleicht meinst, ist die sog. Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %, die entsteht sobald der Warenwert über 22 EUR liegt und der Versender im Drittgebiet (oder Sondersteuergebiet) ansäßig ist. Zollgebühren entstehen ab einem Warenwert von 150 € - das bezieht sich jetzt auf Privatleute. Gewerblich ist das alles wieder ein bißchen anders. Postsendungen aus der Ukraine, Schweiz, Russland & Co. müssen immer zollrechtlich abgefertigt werden.