15. Forentreffen 20. - 22. September auf der Burg Mylau

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Wieder mal... ein feines Treffen mit neuen Gesichtern und einem tollen Samstags-Ausflugprogramm (Ehrentitel "Super-Sina") und sehr leckerem Abendbrot mit Kesselgulasch und Spätzle. Das nächste Mal wird POCH mit historischen Kartendeck gespielt... also erschwerte Bedingungen. 8o
 
Ich schliesse mich meinen Vorrednern an, inklusive alles Danksagungen und erhebe ein weiteres Mal mein Glas um auf unseren phänomenale, unermüdliche, viele Türen öffnende und begeistert und begeisternd erzählende Gastgeberin anzustoßen die wieder mal keine Mühen gescheut hat uns die Schönheiten und versteckten Schätze ihrer Heimat zu zeigen: Auf Dich, Sina, und :danke :danke :danke dass Du das Wochenende für uns alle so schön gemacht hast! prost1 :trink02 prost1
 
Schliesse mich auch den Vorrednern an und sage nochmal allen :danke
 
Super Fotos, obwohl ich mir einige gedreht wünschen würde bei Ansicht der Fotos mir dem Tablet. :D Apropos Tablet. Seh ich da Hexenwerk auf Foto 27? =O
 
Sehr schön die Stimmung eingefangen @Sky Der Samstag könnte als Überschrift "Zeitreise" tragen: In der Veitskirche als ältester Kirche des Vogtlandes war das selbstverständliche Miteinander und der harmonische Übergang im Inneren der verschworenen Stile zu bewundern. Ein Fenster mit Glasmalerei aus dem 12. (?) Jh, das Kreuzgewölbe der alten Kapelle neben dem deutlich später errichteten heutigen Hauptschiff mit barockem Alter - immer noch genutzt. (Und nach dem Besuch auf dem Turm mit frisch gefegter Treppe ;) ) Kloster Mildenfurth war unglaublich eindrucksvoll. Einerseits eine Ruine, aber andererseits liegen dort die Jahrhunderte der Geschichte sichtbar übereinander wie die Schalen einer Zwiebel. Säulen mit abgeschliffenen Kapitellen neben einem Kamin aus späteren Jahrhunderten mit etwas frivolen Skulpturen . Abgerundet wurde die Stimmung durch die besonderen Kunstwerke rund herum. Passend. (Sogar den Künstler haben wir kurz gesprochen) Der Ort atmet Geschichte! Daß wir im Saal speisen konnten war natürlich ein unbezahlbares Highlight - mit stilvollen Leuchtmitteln auf der Tafel. Und im Gegenteil zum Mittelalter kam das Essen heiß auf den Tisch, obwohl hochgetragen wurde. Und natürlich viele tolle Leute :danke
 
Danke Euch allen für das wunderbare Wochenende, es hat mir viel Freude bereitet. Ich freue mich schon auf das nächste Treffen! DANKE!!
 
Schade das ich diesmal aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, aber wir sehen uns mit Sicherheit wieder ...
 
Schade das ich diesmal aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte, aber wir sehen uns mit Sicherheit wieder ...
Ja, sehr schade. Aber einige von uns siehst Du ja dann (hoffentlich) in Kürze auf der Tannenburg. Ich hoffe es geht Dir inzwischen wieder besser?
 
Ja, allerdings bin ich noch nicht wieder 100%ig fit. Liegt vielleicht auch an den 110 Mehrarbeitsstunden und 6 Tagen Resturlaub aus 2018, heuer noch den kompletten Anspruch offen. Ich bräuchte wohl etwas mehr Ruhe und Muße ... Wir.Dienen.Deutschland.
 
Ja, allerdings bin ich noch nicht wieder 100%ig fit. Liegt vielleicht auch an den 110 Mehrarbeitsstunden und 6 Tagen Resturlaub aus 2018, heuer noch den kompletten Anspruch offen. Ich bräuchte wohl etwas mehr Ruhe und Muße ... Wir.Dienen.Deutschland.
Pass auf dich auf mein Freund. :trink02
 
Die Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV) regelt, das Urlaub, der nicht im Urlaubsjahr genommen wird innerhalb 12 Monate des Folgejahres verfällt.
 
Oha, großzügig. Bei "normalen" Arbeitnehmer*innen schon ab 31.12. des betreffenden Jahres (unter best. Voraussetzungen) und spätestens nach dem 31.03. des Folgejahres.
 
Nun ja, laut EuGH verfällt der Urlaub nicht einfach automatisch. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass er den Arbeitnehmer ausreichend über den möglichen Verfall informiert hat und er muss den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, den Urlaub auch nehmen zu können. Erst wenn der Arbeitnehmer auf den Urlaub verzichtet z. b. in dem er ihn einfach nicht beantragt, verfällt er tatsächlich. (EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – C-619/16, C-684/16)
 

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